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   LG Köln, 18.01.2013 - 14 O 373/11   

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LG Köln, 18.01.2013 - 14 O 373/11 (https://dejure.org/2013,18899)
LG Köln, Entscheidung vom 18.01.2013 - 14 O 373/11 (https://dejure.org/2013,18899)
LG Köln, Entscheidung vom 18. Januar 2013 - 14 O 373/11 (https://dejure.org/2013,18899)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.03.2005 - VI ZR 91/04

    Umfang des Schadensersatzes bei Erwerb eines Ersatzfahrzeugs

    Auszug aus LG Köln, 18.01.2013 - 14 O 373/11
    Erst mit dem tatsächlichen Anfall der Mehrwertsteuer durch die Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs ist dem Kläger gegen die Beklagten ein Schadensersatzanspruch bis zur Höhe des brutto-Wiederbeschaffungswerts des unfallbeschädigten Fahrzeugs abzüglich des Restwerts (vgl. BGH, NJW 2005, 2220) erwachsen, da nunmehr die Voraussetzungen des § 249 Abs. 2 S. 2 BGB vorliegen.
  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05

    Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LG Köln, 18.01.2013 - 14 O 373/11
    Gemäß § 2 Abs. 2 RVG i. V. mit Nr. 2300 VV RVG kann eine Geschäftsgebühr von mehr als 1, 3 nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig, mithin "überdurchschnittlich" war (BGH, NJW-RR 2007, 420; NJW 2012, 2813).
  • BGH, 13.01.2011 - IX ZR 110/10

    Rechtsanwaltsgebühren: Geschäftsgebühr für vorgerichtliche Tätigkeit vor Erhebung

    Auszug aus LG Köln, 18.01.2013 - 14 O 373/11
    Solange sich die vom Rechtsanwalt im Einzelfall bestimmte Gebühr innerhalb einer Toleranzgrenze von 20 % bewegt, ist die Gebühr nicht unbillig im Sinne von § 14 Abs. 1 S. 4 RVG und daher von einem ersatzpflichtigen Dritten hinzunehmen (BGH, NJW 2011, 1603).
  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11

    Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über

    Auszug aus LG Köln, 18.01.2013 - 14 O 373/11
    Gemäß § 2 Abs. 2 RVG i. V. mit Nr. 2300 VV RVG kann eine Geschäftsgebühr von mehr als 1, 3 nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig, mithin "überdurchschnittlich" war (BGH, NJW-RR 2007, 420; NJW 2012, 2813).
  • BVerwG, 06.05.1997 - 1 C 13.97

    Rechtsmittel - Erklärung - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus LG Köln, 18.01.2013 - 14 O 373/11
    Das Gericht hat hierbei zur Orientierung vergleichbare Fälle (etwa LG Kaiserslautern, Urteil vom 07.01.1993, Az. 4 O 427/92 (IMMDAT Nr. 2529): ca. 480, 00 EUR bei 75-prozentiger Haftung bei Brustkorbprellung und HWS-Syndrom; AG Hohenstein, Urteil vom 01.07.1997, Az. 1 C 0013/97 (IMMDAT Nr. 2958): ca. 1.125 EUR bei 66-prozentiger Haftung bei Unterschenkelquetschungen an beiden Unterschenkeln mit erheblichen Schmerzen und verbleibenden Narben am Knie; Brustkorbquetschung und Schädelprellung; 5 Tage stationär; MdE 8 Tage 100 %; mögliche Dauerfolgen: Narben am Knie) herangezogen.
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