Rechtsprechung
LG Bonn, 08.08.2013 - 14 O 38/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beurteilung der Richtigkeit der geografischen Herkunftsbezeichnung einer Ware; Bewerben eines Schmiedekolbens mit der Beschaffenheitsangabe"Made in Germany"
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 08.08.2013 - 14 O 38/12
- OLG Köln, 13.06.2014 - 6 U 156/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.03.1973 - I ZR 33/72
Ski-Sicherheitsbindung
Auszug aus LG Bonn, 08.08.2013 - 14 O 38/12
Der für die Beurteilung relevante Maßstab ist ein qualitativ-wertender Standard, wie etwa bei der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.03.1973 "Ski-Sicherheitsbindung" (GRUR 1973, 594). - OLG Hamm, 20.11.2012 - 4 U 95/12
Verbraucherschutz: unzulässige Werbung KONDOME - Made in Germany?
Auszug aus LG Bonn, 08.08.2013 - 14 O 38/12
Hierdurch wird die Erwartung der angesprochenen Verkehrskreise begründet, alle wesentlichen Fertigungsschritte des in Rede stehenden Industrieprodukts seien in Deutschland erfolgt, zumindest habe jedoch der maßgebliche Herstellungsvorgang, bei dem die Waren die bestimmenden Eigenschaften erhalte, die für die Wertschätzung des Verkehrs im Vordergrund stehen, in Deutschland stattgefunden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20.11.2012, I-4 U 95/12, BeckRS 2013, 02121, m.w.N. - Gegenstand der Erörterung im letzten Termin).
- OLG Köln, 13.06.2014 - 6 U 156/13
Irreführung durch Bewerbung eines Produkts mit "Made in Germany"
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn vom 08.08.2013 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 29.08.2013 (14 O 38/12) wird zurückgewiesen.Die Klägerin beantragt, unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Berlin vom 08.08.2013, 14 O 38/12, in Gestalt des Berichtigungsbeschlusses vom 29.08.2013, 1. festzustellen, dass die Beklagte keinen Anspruch gegen sie, die Klägerin, hat, dass sie es unterlässt, im geschäftlichen Verkehr gegenüber Unternehmen zu behaupten, die Bezeichnung "Made in Germany" dürfe im Zusammenhang mit dem Vertrieb der X-Kolben nicht verwendet werden;.
Rechtsprechung
LG Frankfurt/Oder, 01.08.2013 - 14 O 38/12 |
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 01.08.2013 - 14 O 38/12
- OLG Brandenburg, 09.09.2013 - 11 W 40/13
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 09.09.2013 - 11 W 40/13
Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Materielle Rechtskraft eines …
Auf das als sofortige Beschwerde zu behandelnde Rechtsmittel der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 01. August 2013 - 14 O 38/12 - aufgehoben.