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   LG Bonn, 04.09.2003 - 14 O 53/03   

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https://dejure.org/2003,24440
LG Bonn, 04.09.2003 - 14 O 53/03 (https://dejure.org/2003,24440)
LG Bonn, Entscheidung vom 04.09.2003 - 14 O 53/03 (https://dejure.org/2003,24440)
LG Bonn, Entscheidung vom 04. September 2003 - 14 O 53/03 (https://dejure.org/2003,24440)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Heilmittelwerbung, Zugabeverbot, Adressat der Werbung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 1 UWG, 7 Abs. 1 HWG, Art. 9 der Richtlinie 92/28/EWG des Rates vom 21.03.1992
    Heilmittelwerbung, Zugabeverbot, Adressat der Werbung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung des wettbewerbsrechtlichen Anspruchs gegenüber einem Arzneimittelhersteller auf Unterlassung der kostenlosen Zurverfügungstellung der Zeitschrift Apothekenkurier im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken an Apotheker; Anforderungen an das Vorliegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 24.05.1996 - 2 U 240/95

    Unterlassungsanspruch gegen ein Coupon-System auf dem Arzneimittelmarkt;

    Auszug aus LG Bonn, 04.09.2003 - 14 O 53/03
    Der Begriff der Werbegabe umfasst jeden zuwendungsfähigen Vorteil, so dass alle tatsächlich oder vorgeblich unentgeltlich gewährte geldwerten Vergünstigungen, die als Zugabe (akzessorisch) oder sonstige Werbegabe (abstrakt) zum Zwecke der Absatzförderung von Heilmitteln gewerblich eingesetzt werden, zu den Werbegaben im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG zählen (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1451; OLG Stuttgart NJW-RR 1997, 359, 360).

    Damit dient die Vorschrift im besonderen Maße dem Allgemeingut der Volksgesundheit, so dass ein Verstoß gegen diese Vorschrift die Sittenwidrigkeit der Wettbewerbshandlung nach § 1 UWG zur Folge hat (OLG Stuttgart NJW-RR 1997, 359, 362).

  • BGH, 15.12.1999 - I ZR 159/97

    Preisknaller - Irreführung/Preisgestaltung

    Auszug aus LG Bonn, 04.09.2003 - 14 O 53/03
    Den Ersatz der Abmahnkosten nebst Zinsen schuldet die Beklagte aus Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 683, 670 BGB, nachdem ihr Wettbewerbsverstoß oben festgestellt worden ist (vgl. BGH GRUR 2000, 337, 338).
  • BGH, 30.01.2003 - I ZR 142/00

    Kleidersack

    Auszug aus LG Bonn, 04.09.2003 - 14 O 53/03
    Das Zugabeverbot gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG bezweckt die Vermeidung der unsachlichen Beeinflussung durch Werbung mit Geschenken im Bereich der Arzneimittel (BGH WRP 2003, 886, 887).
  • BGH, 21.06.1990 - I ZR 240/88

    Fortbildungs-Kassetten - HWG - Werbegabe

    Auszug aus LG Bonn, 04.09.2003 - 14 O 53/03
    Der Begriff der Werbegabe umfasst jeden zuwendungsfähigen Vorteil, so dass alle tatsächlich oder vorgeblich unentgeltlich gewährte geldwerten Vergünstigungen, die als Zugabe (akzessorisch) oder sonstige Werbegabe (abstrakt) zum Zwecke der Absatzförderung von Heilmitteln gewerblich eingesetzt werden, zu den Werbegaben im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG zählen (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1451; OLG Stuttgart NJW-RR 1997, 359, 360).
  • BGH, 24.03.1972 - I ZR 130/70

    Gesondert berechnete Gegenleistung zur gekauften Ware - Leistungsaustausch des

    Auszug aus LG Bonn, 04.09.2003 - 14 O 53/03
    Etwas anderes gilt jedoch, soweit - überwiegend - eine Werbung auch gegenüber dem Einzelhändler (Apotheker) bezweckt wird, da in diesem Fall eine unsachliche Beeinflussung zu befürchten ist (vgl. BGH GRUR 1977, 257, 259; GRUR 1972, 611, 613).
  • OLG Hamburg, 07.12.1978 - 3 U 112/78
    Auszug aus LG Bonn, 04.09.2003 - 14 O 53/03
    Mag der Werbeumleger auch für sich allein gesehen ausschließlich die Werbung der Beklagten gegenüber den Endkunden bezwecken, so ist die Zuwendung von 500 Exemplaren des "Apothekenkurier" damit dennoch nicht zu vermengen: In der Übernahme der Kosten und/oder in der kostenlosen Lieferung der 500 Exemplare des "Apothekenkurier" liegt eine Übernahme der Kosten für die Eigenwerbung der Apotheker gegenüber den Endkunden, denn die Zeitschrift dient im gleichen Umfang der Eigenwerbung des Apothekers, als wenn er sie selbst - entgeltlich - beim Verlag bezogen hätte; der Werbeumleger schafft daraus nicht eine reine Herstellerwerbung (vgl. OLG Hamburg GRUR 1979, 485, 487; Baumbach/Hefermehl, 22. Auflage, Randnote 40 zu § 1 Zugabeverordnung).
  • BGH, 03.12.1976 - I ZR 34/75

    Irreführung des Publikums durch unzulässige Schaufenstermiete - Voraussetzung

    Auszug aus LG Bonn, 04.09.2003 - 14 O 53/03
    Etwas anderes gilt jedoch, soweit - überwiegend - eine Werbung auch gegenüber dem Einzelhändler (Apotheker) bezweckt wird, da in diesem Fall eine unsachliche Beeinflussung zu befürchten ist (vgl. BGH GRUR 1977, 257, 259; GRUR 1972, 611, 613).
  • BGH, 25.04.2012 - I ZR 105/10

    DAS GROSSE RÄTSELHEFT

    Auch wenn es sich im Verhältnis zum Apothekenkunden, der ein einzelnes Rätselheft erhält, um einen Vermögensgegenstand von geringem Wert handeln mag, entspricht der Wert der Rätselhefte für den Apotheker der Summe der ersparten Kosten (vgl. auch LG Bonn, Urteil vom 4. September 2003 - 14 O 53/03, juris Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2008 - 20 U 173/07

    Wettbewerbswidrigkeit der Herausgabe eines Heftes mit Übungen zur Förderung der

    Sie werden in der Rechtsprechung für zulässig erachtet (OLG Düsseldorf, 2. Zivilsenat, Urteil vom 29.11.1984 - 2 U 191/83, in Anlage BB 5; LG Bonn, Urteil vom 4.9.2003 - 14 O 53/03, zugänglich über juris).
  • LG Hamburg, 28.04.2009 - 312 O 738/08

    Heilmittelwerbung: Unentgeltliche Abgabe von Rätselzeitschriften an Apotheken;

    Werbehilfen können allerdings auch gleichzeitig Werbegaben sein, wenn sie dem Händler einen über die Werbung gegenüber Endverbrauchern hinausgehenden Zweitnutzen bieten, der geeignet ist, den Kaufentschluss des Händlers zu beeinflussen (BGH, Urt.v. 24.03.1972 - I ZR 130/70 "Cognac-Portionierer"; GRUR 1972, 611, 613; LG Bonn, Urteil vom 04.09.2003, Az. 14 O 53/03- Anlage TW 7 ).
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