Rechtsprechung
LG Kiel, 28.11.2008 - 14 O 59/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- webshoprecht.de
Unzulässigkeit der Werbung mit der Bezeichnung geprüfter Sachverständiger [ Abmahnung - Werbung - Wettbewerb]
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Irreführung einer Werbung für eine Immobilienberatung durch die Verwendung der Bezeichnung des geprüften Sachverständigen; Wettbewerbswidrigkeit von unlauteren Werbeaussagen
- Bayerlein bei C.H.Beck
- kanzlei.biz
Irreführende Werbung mit IHK-Zertifikat
- ra.de
- kanzlei.biz
Irreführende Werbung mit IHK-Zertifikat
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Werbung mit der Bezeichnung "geprüfter Sachverständiger"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Immobilienbewerter: Kein geprüfter Sachverständiger trotz IHK-Lehrgang
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Werbe-Aussage "geprüfter Sachverständiger" auf Webseite kann irreführend sein
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Irreführende Online-Reklame mit Äußerung "geprüfter Sachverständiger"
- streifler.de (Kurzinformation)
Immobilienbewerter: Kein geprüfter Sachverständiger trotz IHK-Lehrgang
- anwalt24.de (Kurzinformation)
'geprüfter Sachverständiger' kann irreführend sein
Besprechungen u.ä. (2)
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Unlautere Werbung: "Geprüfter Sachverständiger"?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Werbung mit der Bezeichnung "geprüfter Sachverständiger" ist irreführend! (IBR 2009, 175)
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2009, 184
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LG Duisburg, 15.02.2002 - 22 O 169/01
Zulässigkeit einer Werbung mit der Angabe "Anerkannter Sachverständiger …
Auszug aus LG Kiel, 28.11.2008 - 14 O 59/08
Denn die Kammer geht davon aus, dass zumindest ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrskreises die Werbeaussage "geprüfter Sachverständiger" dahingehend versteht, dass der Sachverständige eine besondere, den Standard seiner Mitbewerber deutlich überragende Qualifikation aufweist, die er in einer amtlich festgelegten, einheitlichen Prüfung unter Beweis gestellt hat (vgl. dazu auch BGH NJW 1984, 2365; LG Duisburg WRP 2002, 853 für vergleichbare Werbeaussagen). - BGH, 23.05.1984 - I ZR 140/82
Irreführung durch Werbung mit Anerkennung als Sachverständiger
Auszug aus LG Kiel, 28.11.2008 - 14 O 59/08
Denn die Kammer geht davon aus, dass zumindest ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrskreises die Werbeaussage "geprüfter Sachverständiger" dahingehend versteht, dass der Sachverständige eine besondere, den Standard seiner Mitbewerber deutlich überragende Qualifikation aufweist, die er in einer amtlich festgelegten, einheitlichen Prüfung unter Beweis gestellt hat (vgl. dazu auch BGH NJW 1984, 2365; LG Duisburg WRP 2002, 853 für vergleichbare Werbeaussagen).
- LG Bonn, 10.06.2015 - 16 O 38/14
Werbung mit der Bezeichnung "Zertifizierter Bausachverständiger" irreführend?
Die Selbstbezeichnung als "zertifizierter" Sachverständiger ist ebenfalls nicht als Irreführung zu werten (vgl. LG Kiel GRUR-RR 2009, 184;… Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 5 Rn. 5.142a).