Rechtsprechung
LG Köln, 05.11.2008 - 14 O 590/07 |
Verfahrensgang
- LG Köln, 05.11.2008 - 14 O 590/07
- OLG Köln, 23.07.2009 - 7 U 207/08
- BGH, 28.03.2011 - VI ZR 264/09
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 23.07.2009 - 7 U 207/08
Explizite Auflistung der üblicherweise vorgenommenen Tätigkeiten im Haushalt ist …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichtes Köln vom 05.11.2008 - 14 O 590/07 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - teilweise abgeändert und wie folgt neugefasst:.Mit dem dem Kläger am 10.11.2008 zugestellten, hiermit wegen der Sachverhaltsdarstellung im Übrigen in Bezug genommenen Urteil vom 05.11.2008 - 14 O 590/07 - hat das Landgericht dem Klagebegehren -unter Klageabweisung im übrigen - teilweise stattgegeben.
Der Kläger beantragt, unter teilweiser Aufhebung des Urteiles des Landgerichtes Köln vom 05.11.2008 - 14 O 590/07 - die Beklagte zu verurteilen, weitere 28.190,04 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.01.2008 sowie weitere 674, 31 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.01.2008 sowie ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 47.500,00 EUR an ihn zu zahlen.