Rechtsprechung
LG Bonn, 26.09.2002 - 14 O 69/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch wegen des Abhandenkommens einer eingelieferten Sendung aufgrund Frachtvertrags bei Ausschluss eines Frachtgutes in den AGB (hier: ungefaßter Edelstein als Gegenstand der Express-Sendung)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 26.09.2002 - 14 O 69/02
- OLG Köln, 08.04.2003 - 3 U 146/02
- BGH, 30.03.2006 - I ZR 123/03
- BGH, 20.07.2006 - I ZR 123/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.07.2002 - X ZR 250/00
Zur Haftung der Deutschen Post AG bei Verlust von Wertsendungen
Auszug aus LG Bonn, 26.09.2002 - 14 O 69/02
Diese werden somit auch ohne Einbeziehungsvereinbarung in der jeweiligen Fassung Vertragsinhalt (vgl. BGH, Urteil vom 16.07 .2002, X ZR 250/00, Seite 14;… Palandt-Heinrichs, 61. Auflage, Rn. 5 zu § 23 AGB-Gesetz m.w.N.). - OLG Hamm, 13.01.1997 - 13 U 104/96
Einbeziehung von an der Kasse übergebenen AGB
Auszug aus LG Bonn, 26.09.2002 - 14 O 69/02
Der Hinweis im "Einlieferungsbeleg Express" auf die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten und - ausdrücklich - auf die "ausgeschlossenen Güter (Verbotsgut) gemäß Abschnitt 2 Abs. 2" erfüllt im übrigen die Voraussetzungen von § 2 Abs. 1 Nr. 1 AGB-Gesetz (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1998, 199, 200).
- OLG Köln, 08.04.2003 - 3 U 146/02
Schadensersatzanspruch wegen des Verlustes einer Express-Sendung; Zustandekommen …
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26. September 2002 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 14 O 69/02 - teilweise abgeändert.
Rechtsprechung
LG Karlsruhe, 17.05.2002 - 14 O 69/02 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 17.05.2002 - 14 O 69/02
- OLG Karlsruhe, 23.10.2002 - 6 U 77/02
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 23.10.2002 - 6 U 77/02
Einstweilige Verfügung: Heilung des Zustellungsmangels bei einer …
Auf die Berufungen der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 17. Mai 2002 - 14 0 69/02 KfH III - im Kostenpunkt aufgehoben und abgeändert: Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Karlsruhe vom 25. April 2002 wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen.