Rechtsprechung
LG Freiburg, 22.07.2011 - 14 O 74/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Auslegung der Prozesshandlung "Parteibezeichnung"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung der Prozesshandlung "Parteibezeichnung" aus der Sicht der Empfänger (Gericht und Gegenpartei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Auslegung der Prozesshandlung "Parteibezeichnung"
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 22.07.2011 - 14 O 74/11
- OLG Karlsruhe, 11.04.2012 - 13 U 179/11
- BGH, 24.01.2013 - VII ZR 128/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50
Beginn der mündlichen Verhandlung
Auszug aus LG Freiburg, 22.07.2011 - 14 O 74/11
Eine Parteibezeichnung ist zwar als Teil einer Prozesshandlung grundsätzlich der Auslegung zugänglich (vgl. BGHZ 4, 328, 334), doch selbst bei Auslegung der mit der Bezeichnung der Beklagten verbundenen Prozesserklärung unter Berücksichtigung der damaligen Intention der Klägerin, müsste deshalb davon ausgegangen werden, dass die Klägerin die Beklagte zum Zeitpunkt der Antragstellung im Mahnverfahren und auch noch zum Zeitpunkt der Anspruchsbegründung im streitigen Verfahren tatsächlich verklagen wollte.Maßgebend bei der Auslegung der Prozesshandlung "Parteibezeichnung" ist allerdings, wie die Bezeichnung bei objektiver Deutung aus der Sicht der Empfänger (Gericht und Gegenpartei) zu verstehen ist (BGHZ 4, 328, 334).
- OLG Koblenz, 23.09.1996 - 5 W 429/96
Auszug aus LG Freiburg, 22.07.2011 - 14 O 74/11
Schutzbedürftig ist die von der Fehlbezeichnung betroffene scheinbare Prozesspartei nur dann, wenn sie nicht ohne weiteres erkennen konnte, dass sie mit der Klage und der gerichtlichen Entscheidung nicht gemeint ist (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 23.09.1996 - 5 W 429/96 -, zitiert nach juris).Darüber hinaus wäre die Beklagte nicht schutzbedürftig, wenn sie sich ohne hinreichenden Grund in das Prozessrechtsverhältnis anderer Parteien hineingedrängt hätte (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 23.09.1996 - 5 W 429/96 -, zitiert nach juris).
- BGH, 07.12.1989 - VII ZR 130/88
Berufung auf fehlende Passivlegitimation im Mängelprozeß nach Vortäuschung einer …
Auszug aus LG Freiburg, 22.07.2011 - 14 O 74/11
Sie hat sich mit diesem Vorbringen nicht treuwidrig mit eigenem Verhalten in Widerspruch gesetzt, weil sie unstreitig zuvor in dem Vertragsverhältnis zwischen der Klägerin und der Firma S. Projektentwicklung GmbH niemals aufgetreten ist (vgl. BGH, Urt. v. 07.12.1989 - VII ZR 130/88 -, zitiert nach juris). - OLG Köln, 25.10.1978 - 22 U 26/78
Auszug aus LG Freiburg, 22.07.2011 - 14 O 74/11
Zwar kann ein in Widerspruch zum Inhalt des Handelsregisters stehender Rechtsschein unter besonderen Umständen zu einer über den Registerinhalt hinaus gehenden Bindung führen, wenn die Berufung auf den Inhalt des Handelsregisters aus besonderen Gründen des Einzelfalles als rechtsmissbräuchlich zu bewerten ist (BGH LM Nr. 4, 7 zu § 15 HGB; OLG Köln GmbHR 1979, 254). - BGH, 27.11.2007 - X ZR 144/06
Zur Auslegung einer Parteibezeichnung - Bestätigung der BAG-Rechtssprechung
Auszug aus LG Freiburg, 22.07.2011 - 14 O 74/11
Insbesondere folgt aus dem Hinweis auf das Urteil des BGH vom 27.11.2007 - X ZR 144/06 - nichts anderes, weil - wie dargelegt - die Klägerin tatsächlich in Übereinstimmung mit den objektiven Tatsachen die Beklagte verklagen wollte.