Rechtsprechung
LG Coburg, 22.02.2008 - 14 O 742/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Schulterbruch und Prellungen aufgrund Sturzes auf rutschigem Gehweg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Durchsetzbarkeit eines Anspruchs auf Schadensersatz und Schmerzensgeld für einen bei einem Sturz aufgrund der auf einer Gehfläche befindlichen rutschigen Blätter und Astteile erlittenen Schulterbruch; Ausgestaltung des Umfangs der ...
Kurzfassungen/Presse (6)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Grundstückseigentümer einem auf feuchtem Laub ausgerutschten Fußgänger auf Schadensersatz haftet.
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Schadenersatzrecht: Grundstückseigentümer muss nicht täglich Laub fegen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vorsicht bei nassem Laub
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Haftet der Eigentümer, wenn Laub Rutschpartie verursacht?
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Unter welchen Voraussetzungen haftet ein Grundstückseigentümer einem auf feuchtem Laub ausgerutschten Fußgänger auf Schadensersatz
- streifler.de (Kurzinformation)
Schadenersatzrecht: Grundstückseigentümer muss nicht täglich Laub fegen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.12.1990 - III ZR 21/90
Verkehrssicherungspflichten im Baustellenbereich
Auszug aus LG Coburg, 22.02.2008 - 14 O 742/07
Dies bedeutet, dass die Gemeinde einen innerörtlichen Gehweg, für den sie selbst verkehrssicherungspflichtig ist, nur dann von rutschigen Beschmutzungen freihalten muss, wenn und soweit hierzu ein berechtigtes Bedürfnis des Verkehrs besteht (vgl. BGH NJW 1960, 41; BGH VersR 1991, 665; BGH VersR 1995, 721). - BGH, 20.10.1994 - III ZR 60/94
Umfang der Streupflicht außerhalb geschlossener Ortschaften an besonders …
Auszug aus LG Coburg, 22.02.2008 - 14 O 742/07
Dies bedeutet, dass die Gemeinde einen innerörtlichen Gehweg, für den sie selbst verkehrssicherungspflichtig ist, nur dann von rutschigen Beschmutzungen freihalten muss, wenn und soweit hierzu ein berechtigtes Bedürfnis des Verkehrs besteht (vgl. BGH NJW 1960, 41; BGH VersR 1991, 665; BGH VersR 1995, 721). - BGH, 11.12.1984 - VI ZR 218/83
Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Erfolgsaussichten eines einzulegenden …
Auszug aus LG Coburg, 22.02.2008 - 14 O 742/07
Eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall ausschließt, ist nicht erreichbar, so dass vom Träger der Verkehrssicherungspflicht nur diejenigen Maßnahmen und Vorkehrungen zu treffen sind, die nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren möglichst abzuwenden (vgl. BGH NJW 1985, 1076).