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   OVG Niedersachsen, 24.04.2019 - 14 PS 4/19   

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OVG Niedersachsen, 24.04.2019 - 14 PS 4/19 (https://dejure.org/2019,10461)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.04.2019 - 14 PS 4/19 (https://dejure.org/2019,10461)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. April 2019 - 14 PS 4/19 (https://dejure.org/2019,10461)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Bauartzulassungsverfahren, Offenlegung von Unterlagen, PTB

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 IFG; § 99 Abs 2 VwGO
    Betriebsgeheimnis; Dateigröße; Dateiname; Datenblatt; Geschwindigkeitsmessgerät; in-camera-Verfahren; Ordnungswidrigkeit; Sperrerklärung; Straßenverkehr; Verfahren, faires; Verhältnismäßigkeit

  • fragdenstaat.de

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - Veröffentlichung von Informationen - Ablehnungsbegründung

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Sperrerklärung der PTB bezüglich Unterlagen aus Bauartzulassungsverfahren eines Messgeräts größtenteils rechtmäßig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    PTB: Die Herausgabe von Unterlagen aus dem Bauartzulassungsverfahren

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Vorlage von Akten über amtliche Bauartzulassung eines Geschwindigkeitsmessgeräts

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Ablehnungsbegründung, Veröffentlichung von Informationen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 627
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 19.01.2009 - 20 F 23.07

    Verpflichtung von Behörden zur Vorlage von Urkunden oder Akten und zu Auskünften

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2019 - 14 PS 4/19
    Dies kann bei Rechtsstreitigkeiten, die wie das Ausgangsverfahren einen Anspruch auf Informationszugang betreffen, dazu führen, dass sich das Prüfprogramm für die prozessuale Entscheidung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO faktisch - nicht jedoch rechtlich - weitgehend den fachgesetzlichen Vorgaben der Hauptsache annähert (BVerwG, Beschl. v. 21.2.2008 - 20 F 2.07 -, BVerwGE 130, 236, juris Rn. 20; v. 19.1.2009 - 20 F 23.07 -, NVwZ 2009, 1114, juris Rn. 9; v. 8.2.2011 - 20 F 13.10 -, DVBl. 2011, 501, juris Rn. 20).

    Das Interesse, die Tätigkeit der Beklagten für die Öffentlichkeit transparent zu machen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.1.2009 - 20 F 23.07 -, NVwZ 2009, 1114), ist bei den Informationen, die Gegenstand des Verfahrens sind, nur von mäßigem Gewicht, denn es handelt sich um Dateinamen und -größen sowie ein Datenblatt, aus dem der Typ eines Bauteils abzuleiten sein kann.

  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2019 - 14 PS 4/19
    Der damit verbundene Aufwand führt aber dazu, dass es an der Offenkundigkeit fehlt (vgl. zur Bedeutung des Erfordernisses, einzelne Informationen zusammenzuführen, BVerwG, Beschl. v. 21.2.2008 - 20 F 2.07 -, BVerwGE 130, 236, juris Rn. 37).

    Dies kann bei Rechtsstreitigkeiten, die wie das Ausgangsverfahren einen Anspruch auf Informationszugang betreffen, dazu führen, dass sich das Prüfprogramm für die prozessuale Entscheidung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO faktisch - nicht jedoch rechtlich - weitgehend den fachgesetzlichen Vorgaben der Hauptsache annähert (BVerwG, Beschl. v. 21.2.2008 - 20 F 2.07 -, BVerwGE 130, 236, juris Rn. 20; v. 19.1.2009 - 20 F 23.07 -, NVwZ 2009, 1114, juris Rn. 9; v. 8.2.2011 - 20 F 13.10 -, DVBl. 2011, 501, juris Rn. 20).

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2015 - 14 PS 1/15

    Dokumentation; Ergänzung; Geheimhaltungsgründe; in camera Verfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2019 - 14 PS 4/19
    Die Sperrerklärung genügt - noch - den sich aus § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO ergebenden formellen Anforderungen (vgl. hierzu im Einzelnen: BVerwG, Beschl. v. 6.11.2008 - 20 F 7.08 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 51; Senatsbeschl. v. 2.7.2015 - 14 PS 1/15 -, NdsVBl. 2016, 60; Thüringer OVG, Beschl. v. 27.3.2003 - 10 SO 337/01 -, juris Rn. 33; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 99 Rn. 20 m.w.N.).

    Eine präzisierende Umschreibung und Zuordnung der geltend gemachten Weigerungsgründe unter Angabe von Seiten- oder Blattzahlen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 2.7.2015 - 14 PS 1/15 -, juris Rn. 14 m.w.N.) fehlt allerdings.

  • BVerwG, 08.02.2011 - 20 F 13.10

    In-camera-Verfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2019 - 14 PS 4/19
    Dies kann bei Rechtsstreitigkeiten, die wie das Ausgangsverfahren einen Anspruch auf Informationszugang betreffen, dazu führen, dass sich das Prüfprogramm für die prozessuale Entscheidung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO faktisch - nicht jedoch rechtlich - weitgehend den fachgesetzlichen Vorgaben der Hauptsache annähert (BVerwG, Beschl. v. 21.2.2008 - 20 F 2.07 -, BVerwGE 130, 236, juris Rn. 20; v. 19.1.2009 - 20 F 23.07 -, NVwZ 2009, 1114, juris Rn. 9; v. 8.2.2011 - 20 F 13.10 -, DVBl. 2011, 501, juris Rn. 20).
  • OLG Celle, 16.06.2016 - 1 Ss OWi 96/16

    Einräumen der Möglichkeit des Zugriffs eines Betroffenen auf die Rohmessdaten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2019 - 14 PS 4/19
    Mit der Frage, inwiefern dem Betroffenen derartiger Vortrag durch die Zugänglichmachung von Tatsachen bereits vor der Hauptverhandlung ermöglicht werden muss, haben die ordentlichen Gerichte sich vielfach beschäftigt (vgl. z.B. VerfGH des Saarlandes, Beschl. v. 27.4.2018 - Lv 1/18 -, NZV 2018, 275; OLG Bamberg, Beschl. v. 13.6.2018 - 3 Ss OWi 626/18 -, NStZ 2018, 724; OLG Celle, Beschl. v. 16.6.2016 - 1 Ss (OWi) 96/16 -, juris; OLG Oldenburg, Beschl. v. 23.7.2018 - 2 Ss (OWi) 197/18 -, juris).
  • VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 1/18

    Einsicht, Messunterlagen, Herausgabe, Beiziehung, Gebot des fairen Verfahrens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2019 - 14 PS 4/19
    Mit der Frage, inwiefern dem Betroffenen derartiger Vortrag durch die Zugänglichmachung von Tatsachen bereits vor der Hauptverhandlung ermöglicht werden muss, haben die ordentlichen Gerichte sich vielfach beschäftigt (vgl. z.B. VerfGH des Saarlandes, Beschl. v. 27.4.2018 - Lv 1/18 -, NZV 2018, 275; OLG Bamberg, Beschl. v. 13.6.2018 - 3 Ss OWi 626/18 -, NStZ 2018, 724; OLG Celle, Beschl. v. 16.6.2016 - 1 Ss (OWi) 96/16 -, juris; OLG Oldenburg, Beschl. v. 23.7.2018 - 2 Ss (OWi) 197/18 -, juris).
  • OLG Bamberg, 13.06.2018 - 3 Ss OWi 626/18

    Ablehnung eines Antrags auf Beiziehung der digitalen Messdatei und sonstiger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2019 - 14 PS 4/19
    Mit der Frage, inwiefern dem Betroffenen derartiger Vortrag durch die Zugänglichmachung von Tatsachen bereits vor der Hauptverhandlung ermöglicht werden muss, haben die ordentlichen Gerichte sich vielfach beschäftigt (vgl. z.B. VerfGH des Saarlandes, Beschl. v. 27.4.2018 - Lv 1/18 -, NZV 2018, 275; OLG Bamberg, Beschl. v. 13.6.2018 - 3 Ss OWi 626/18 -, NStZ 2018, 724; OLG Celle, Beschl. v. 16.6.2016 - 1 Ss (OWi) 96/16 -, juris; OLG Oldenburg, Beschl. v. 23.7.2018 - 2 Ss (OWi) 197/18 -, juris).
  • OLG Oldenburg, 23.07.2018 - 2 Ss OWi 197/18

    Kein Anspruch auf Herausgabe einer nicht in der Akte befindlichen Messdatei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2019 - 14 PS 4/19
    Mit der Frage, inwiefern dem Betroffenen derartiger Vortrag durch die Zugänglichmachung von Tatsachen bereits vor der Hauptverhandlung ermöglicht werden muss, haben die ordentlichen Gerichte sich vielfach beschäftigt (vgl. z.B. VerfGH des Saarlandes, Beschl. v. 27.4.2018 - Lv 1/18 -, NZV 2018, 275; OLG Bamberg, Beschl. v. 13.6.2018 - 3 Ss OWi 626/18 -, NStZ 2018, 724; OLG Celle, Beschl. v. 16.6.2016 - 1 Ss (OWi) 96/16 -, juris; OLG Oldenburg, Beschl. v. 23.7.2018 - 2 Ss (OWi) 197/18 -, juris).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 20 F 15.10

    In-camera-Verfahren; Kosten; Rechtszug; unselbstständiger Zwischenstreit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2019 - 14 PS 4/19
    Denn es handelt sich im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren um einen unselbstständigen Zwischenstreit, für den das Gerichtskostengesetz einen Ansatz von Gerichtsgebühren nicht vorsieht und besondere anwaltliche Vergütungsansprüche nicht entstehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.2010 - 20 F 15.10 -, NVwZ-RR 2011, 261).
  • BVerwG, 31.01.2011 - 20 F 18.10

    Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung durch Offenlegung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2019 - 14 PS 4/19
    Die oberste Aufsichtsbehörde muss in ihrer Sperrerklärung in nachvollziehbarer Weise erkennen lassen, dass sie gemessen an diesem Maßstab die Folgen der Verweigerung mit Blick auf den Prozessausgang gewichtet hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.1.2011 - 20 F 18.10 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2003 - 14 PS 1/02

    Möglichkeit der Verweigerung einer Aktenvorlage; Wahrung der Betriebsgeheimnisse

  • OVG Thüringen, 27.03.2003 - 10 SO 337/01

    Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht; Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht,

  • BVerwG, 06.11.2008 - 20 F 7.08

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Vorlage von bei der Verfassungsschutzbehörde

  • BVerwG, 02.07.2009 - 20 F 4.09

    Statthaftigkeit eines Zwischenverfahrens vor den Verwaltungsgerichten zur Klärung

  • BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 2.10

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; Verbraucherinformation;

  • BVerwG, 15.03.2013 - 20 F 8.12

    Sachentscheidungsvoraussetzung eines Antrags nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO; keine

  • BVerwG, 21.01.2014 - 20 F 1.13

    Anspruch gegen den Verfassungsschutz auf ungeschwärzter Vorlage der Akte

  • BVerwG, 13.02.2014 - 20 F 11.13

    Anforderung an die Sperrerklärung bei vertraglichen Regelungen

  • BVerwG, 24.11.2015 - 20 F 4.14

    Schutz fiskalischer Interessen im in-camera-Verfahren

  • BVerwG, 27.04.2016 - 20 F 13.15

    Zur Abgabe der Sperrerklärung

  • OVG Niedersachsen, 08.05.2017 - 14 PS 1/17

    Akteneinsicht; Geheimhaltung; dem Wesen nach; in-camera-Verfahren;

  • VG Braunschweig, 25.09.2018 - 9 A 209/16
  • OVG Saarland, 09.01.2020 - 8 F 144/19

    Antrag auf Informationszugang nach § 99 Abs. 2 VwGO

    Der Antrag auf Entscheidung des nach § 189 VwGO zuständigen Fachsenats im selbständigen Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Beschluss vom 2.11.2010 - 20 F 2.10 -, NVwZ 2011, 233; vom 21.1.2014 - 20 F 1.13 - ; juris; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.4.2019 - 14 PS 4/19 - zitiert nach juris.) grundsätzlich eine förmliche Verlautbarung des Gerichts der Hauptsache voraus, dass es die von der obersten Aufsichtsbehörde zurückgehaltenen Akten, Unterlagen oder Dokumente für die Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts benötigt.

    An den Inhalt dieses Beschlusses des Verwaltungsgerichts ist der Fachsenat insoweit gebunden und kann den Gegenstand im Zwischenverfahren nicht erweitern.(OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.4.2019 - 14 PS 4/19 - zitiert nach juris) Der Fachsenat entscheidet gem. § 99 Abs. 2 S. 1 VwGO nur darüber, ob die Verweigerung der Aktenvorlage durch die oberste Aufsichtsbehörde rechtmäßig ist oder nicht.

    Dies gilt auch dann, wenn - wie vorliegend - die Vorlage des Vertrages selbst Gegenstand des Rechtsstreites ist, weil derartige Fälle von der Geltung des § 99 Abs. 2 VwGO nicht ausgenommen sind.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.2.2008 - 20 F 2.07 - ; juris) Eine andere Beurteilung durch den Fachsenat kommt nur dann in Betracht, wenn die Rechtsauffassung des Gerichts der Hauptsache offensichtlich fehlerhaft ist.(BVerwG, Beschluss vom 21.2.2008, a. a. O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.4.2019 - 14 PS 4/19 - ; juris) Dafür bestehen indessen vorliegend keine Anhaltspunkte.

    Zu den nach Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zählen alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig sind.(vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.3.2006 -1 BvR 2087/03 - BVerwG, Beschlüsse vom 27.4.2016 - 20 F 13.15 - und zuletzt vom 11.10.2019 - 20 F 11.17 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.4.2019 - 14 PS 4/19 -, zitiert nach juris; Blatt in Brink/Polenz/Blatt, IFG, Kommentar, 2017, § 6 Rdnr. 39 ff.; vgl. auch § 17 UWG sowie die europäischen Parallelnormen VO (EG) Nr. 10949/2001und RL (EU) 2016/943) Neben dem Mangel an Offenkundigkeit der zugrunde liegenden Informationen setzt ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis ein berechtigtes Interesse des Unternehmens an deren Nichtverbreitung voraus.

    Die oberste Aufsichtsbehörde muss in ihrer Sperrerklärung in nachvollziehbarer Weise erkennen lassen, dass sie gemessen an diesem Maßstab die Folgen der Verweigerung mit Blick auf den Prozessausgang gewichtet hat.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.1.2011 - 20 F 18.10 -, juris) Das Ergebnis der Ermessensausübung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO kann in bestimmten Fallkonstellationen durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit rechtlich zwingend vorgezeichnet sein.(OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.4.2019 - 14 PS 4/19 -, zitiert nach juris) Dies kommt namentlich dann in Betracht, wenn ein privates Interesse an der Geheimhaltung besteht, das grundrechtlich geschützt ist.

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