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   BSG, 06.09.1995 - 14 REg 4/95   

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https://dejure.org/1995,4599
BSG, 06.09.1995 - 14 REg 4/95 (https://dejure.org/1995,4599)
BSG, Entscheidung vom 06.09.1995 - 14 REg 4/95 (https://dejure.org/1995,4599)
BSG, Entscheidung vom 06. September 1995 - 14 REg 4/95 (https://dejure.org/1995,4599)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • Drs-Bund, 04.03.1993 - BT-Drs 12/4401
    Auszug aus BSG, 06.09.1995 - 14 REg 4/95
    Der Ausschluß der Aufenthaltsbefugnis war schon im Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP (BT-Drucks 12/4401) und in dem späteren Entwurf der Bundesregierung (BT-Drucks 12/4748) vorgesehen.

    Weder aus der Begründung zu Art. 5 Nr. 1 des Entwurfs (BT-Drucks 12/4401, S 74), nach der mit der Sachregelung der Anspruch auf die Ausländer begrenzt werden soll, von denen zu erwarten ist, daß sie auf Dauer in Deutschland bleiben werden, noch aus der zu Art. 5 Nr. 8 (BT-Drucks aaO, S 75), nach der gemäß der Neufassung der Übergangsvorschrift des § 39 BErzGG die Regelung für die Umstellung auf das aktuelle Einkommen für die ab dem 1. Juli 1993 geborenen Kinder und die Neuregelung zum Mutterschaftsgeld für die ab dem 1. Januar 1994 geborenen Kinder gelten sollen, lassen sich Anhaltspunkte dafür gewinnen, daß der Gesetzgeber die Anwendung der für Ausländer getroffenen Regelung auch auf vor deren Inkrafttreten geborene Kinder wollte.

  • BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 4/92

    Asylbewerber - Gewöhnlicher Aufenthalt - Feststellung - Zeitpunkt - Familienasyl

    Auszug aus BSG, 06.09.1995 - 14 REg 4/95
    Das Erfordernis galt zunächst nur für das Erzg und enthält keinen allgemeinen Grundsatz, der auch bei anderen Sozialleistungen zu beachten wäre (vgl. zur Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung BSG SozR 3-2600 § 56 Nr. 3) oder wegen seiner Bedeutung im Zweifel auch auf frühere Zeiträume angewandt werden müßte.
  • BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 7/92

    Ausbildungsbeihilfe - Rückwirkende Kürzung - Nebenbestimmung - Vertrauensschutz -

    Auszug aus BSG, 06.09.1995 - 14 REg 4/95
    Im Sozialrecht hat die Kontinuität, obgleich nur einfachrechtlich gewährleistet, einen hohen Stellenwert, nicht nur soweit sozialrechtliche Positionen Eigentumsschutz genießen, sondern auch dort, wo Leistungen von persönlichen Lebensentscheidungen abhängen und damit eine verhaltenssteuernde Funktion haben (BSGE 71, 202, 209 f = SozR 3-4100 § 45 Nr. 3), Die Verhaltenssteuerung ist beim Erzg nicht nur eine notwendige Folge der gesetzlichen Regelung, sondern vom Gesetz beabsichtigt.
  • BSG, 22.02.1995 - 14 REg 1/94

    Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld - Besitz einer Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BSG, 06.09.1995 - 14 REg 4/95
    Vielmehr galt diese Gesetzesänderung, wie vom Bundessozialgericht (BSG) entschieden (BSG Urteil vom 22. Februar 1995 - 14 REg 1/94 -, für SozR vorgesehen), nur für Kinder, die nach deren Inkrafttreten geboren wurden.
  • BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 9/93

    Erziehungsgeld - Ausländer - Aufenthaltsberechtigung - Verzögerung -

    Auszug aus BSG, 06.09.1995 - 14 REg 4/95
    Die Bescheinigung über die vorläufige Erlaubnis des Aufenthalts nach § 69 AuslG steht wie die entsprechenden Bescheinigungen nach § 21 Abs. 3 AuslG vom 28. April 1965 (BGBl I 353) den in § 1 Abs. 1 Satz 2 BErzGG in der vor dem FKPG geltenden Fassung geforderten Aufenthaltstiteln nicht gleich (BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12 mwN).
  • BSG, 06.09.1995 - 14 REg 1/95

    Geltungsbereich des BErzGG , Verfassungsmäßigkeit der Neufassung des BErzGG durch

    Hierzu hat das Bundessozialgericht (BSG) bereits entschieden, daß sich der Anspruch auf Erzg für vor dem Inkrafttreten geborene Kinder auch für Zeiten nach dem Inkrafttreten weiterhin nach dem vor dem FKPG geltenden Recht richtet (BSG Urteil vom 6. September 1995 - 14 REg 4/95).
  • BSG, 02.10.1997 - 14 REg 1/97

    Beratungspflichten der Erziehungsgeldbehörde und der Ausländerbehörde gegenüber

    Diese Neuregelung gilt jedoch nicht für Kinder, die, wie der Sohn der Klägerin, vor dem 27. Juni 1993 geboren sind (BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 17).

    Auch dies hat der Senat bereits entschieden (BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 17 sowie Urteil des erkennenden Senats vom 24. März 1992 - 14b/4 REg 11/91 - USK 9266; ferner Beschluß vom 25. Januar 1995 - 14 BEg 4/94 - zu nicht unmittelbar aufeinander folgenden Aufenthaltsbefugnissen und -erlaubnissen).

  • BSG, 28.02.1996 - 14 REg 8/95

    Anspruch auf Erziehungsgeld für Ausländer und ausländische Ehegatten eines

    Sie gilt nicht für Kinder, die vor dem 27. Juni 1993 geboren worden sind (Bundessozialgericht , Urteil vom 6. September 1995 - 14 REg 4/95 - SozR 3-7833 § 1 Nr. 17), wie dies beim Sohn der Kägerin (geboren am 25. November 1992) der Fall ist.
  • BSG, 13.06.2001 - B 10/14 EG 4/00 B

    Vorbringen nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist unzulässig

    Soweit die Klägerin bemängelt, das LSG habe eine Bescheinigung nach § 69 Abs. 3 AuslG nicht für ausreichend erachtet, so fehlt es ebenfalls an zureichenden Ausführungen zur grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und einer Auseinandersetzung mit der Entscheidung des 14. Senats vom 28. Februar 1996 - 14 REg 8/95 - (SozR 3-7833 § 1 Nr. 18 S 90 f mwN; vgl auch BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 17, S 86 f, insbesondere auf S 87).
  • BSG, 06.09.1995 - 14 REg 5/95
    -14 REg 4/95).
  • FG Niedersachsen, 30.03.2006 - 10 K 226/02

    (Anspruch auf Kindergeld aufgrund Fiktionsbescheinigung i.S. § 69 Abs. 3 AuslG

    Die gesetzliche Fiktion der Aufenthaltserlaubnis nach § 69 Abs. 3 Satz 1 AuslG begründet nach Auffassung des Senats die für den Bezug von Kindergeld durch einen Ausländer erforderliche rechtliche Befugnis zum Aufenthalt in Deutschland im Sinne des § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG (so auch Nds. FG, Urteil vom 8. September 2004 Az. 2 K 55/03, EFG 2005, S. 307; FG Münster, Urteil vom 14. Januar 2005 Az. 11 K 3588/04; EFG 2005, S. 626; a.A. zu dem früheren § 1 Abs. 1 Satz 2 BErzGGBundessozialgericht, Urteil vom 6. September 1995 Az. 14 REg 4/95, nicht veröffentlicht).
  • LSG Bayern, 26.02.2004 - L 9 EG 69/02

    Erfordernis einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis für den Bezug

    Die vorgelegte Bescheinigung über die vorläufige Erlaubnis gemäß § 69 Abs. 3 Ausländergesetz ist insoweit kein Titel im Sinne des § 1 BErzGG, welcher im Übrigen nur für die Zukunft wirkt, vgl. BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12 Seite 89 m.w.N. Das SG hat schließlich mit Recht darauf hingewiesen, dass sich hinsichtlich der Fallgestaltungen nichts anderes ergibt, in denen ein Aufenthaltstitel nur in bestimmten Zeiträumen nicht gegeben ist (Lückenfälle), vgl. BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 17 S.87.
  • BSG, 06.09.1995 - 14 REg 2/95
    Hierzu hat das Bundessozialgericht (BSG) bereits entschieden, daß sich der Anspruch auf Erzg für vor dem Inkrafttreten geborene Kinder auch für Zeiten nach dem Inkrafttreten weiterhin nach dem vor dem FKPG geltenden Recht richtet (BSG Urteil vom 6. September 1995 - 14 REg 4/95).
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