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   VGH Baden-Württemberg, 10.10.2001 - 14 S 1134/01   

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https://dejure.org/2001,9247
VGH Baden-Württemberg, 10.10.2001 - 14 S 1134/01 (https://dejure.org/2001,9247)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.10.2001 - 14 S 1134/01 (https://dejure.org/2001,9247)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - 14 S 1134/01 (https://dejure.org/2001,9247)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Löschung aus der Handwerksrolle - keine notwendige Beiladung der IHK

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fliesenleger- und Gas- und Wasserinstallationsarbeiten beim Innenausbau von Fertighäusern ; Notwendige Beiladung der Industrie- und Handelskammer zur Löschung eines Gewerbetreibenden aus der Handwerksrolle wegen nicht handwerksmäßiger Betriebsführung; Bestimmender ...

  • Judicialis

    VwGO § 65 Abs. 2; ; HwO § 13 Abs. 1; ; HwO § 13 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 65 Abs. 2; HwO § 13 Abs. 1; HwO § 13 Abs. 2
    Beiladung, Streitgenossenschaft; Handwerk (mit Schornsteinfeger): Handwerksrolle; Löschung; Beiladung; Industrie- und Handelskammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 12.07.1979 - 5 C 10.79

    Fassadenverkleidung als handwerksfähiger Betrieb - Abgrenzung von Vollhandwerk,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2001 - 14 S 1134/01
    Im Rahmen der Prüfung, ob der Betrieb, der unstreitig handwerksfähige Arbeiten ausführt, auch handwerksmäßig geführt wird, hat das Verwaltungsgericht - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Urt. v. 17.04.1964 - VII C 228.59 -, BVerwGE 17, 226 ; v. 12.07.1979 - 5 C 10.79 -, BVerwGE 58, 217 ) - verschiedene Merkmale untersucht, die bei einer Würdigung der Gesamtstruktur des jeweiligen Betriebs bedeutsam sind.

    Die damit verbundene Subjektivierung des Handwerksbegriffs (siehe hierzu kritisch Fröhler, Das Berufszulassungsrecht der Handwerksordnung, 1971, S. 31 ff.) kann indessen nicht dazu führen, dass allein die Tatsache, dass einem Betrieb ein handwerklich befähigter Inhaber nicht vorsteht, das Vorliegen eines Handwerksbetriebs ausschließt (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.07.1979 - 5 C 10.79 -, BVerwGE 58, 217 ).

  • BVerwG, 25.09.1969 - I C 50.65

    Eintragung der Zweigniederlassung eines Elektroinstallationsgewerbes in eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2001 - 14 S 1134/01
    Das Verwaltungsgericht hat bei der Frage, ob der Kläger wegen der von seinem Unternehmen beim Innenausbau von Fertighäusern ausgeführten Fliesenleger- und Gas- und Wasserinstallationsarbeiten als handwerklicher Nebenbetrieb (§§ 3 Abs. 1, 2 Nr. 3 HwO) eines handwerksähnlichen Betriebes zu Recht in die Handwerksrolle eingetragen und folglich sein auf § 13 HwO gestütztes Löschungsbegehren - dieses scheitert nicht bereits an der Vorschrift des § 14 Satz 1 HwO (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 06.12.1963 - VII C 39.62 -, Buchholz 451.45, § 1 HwO Nr. 6) - abzulehnen ist, zutreffend nur auf diesen Tätigkeitsbereich, dem es eine gewisse Eigenständigkeit bescheinigt hat, abgestellt und geprüft, ob insoweit die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 HwO gegeben sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.09.1969 - I C 50.65 -, BVerwGE 34, 56 ).

    Angesichts des vom Gesetzgeber mit § 3 Abs. 1 HwO verfolgten Ziels der Gleichbehandlung aller handwerklichen Betriebe geht es nicht an, dass der Betriebsinhaber sich allein durch innerorganisatorische Maßnahmen der Eintragung seines Nebenbetriebs in die Handwerksrolle entzieht (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.09.1969 - I C 50.65 -, BVerwGE 34, 56 ).

  • BVerwG, 26.04.1994 - 1 C 17.92

    Handwerk - Zweigstelle - Betriebsleiter - Handwerksrolle - Eigenständigkeit -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2001 - 14 S 1134/01
    Nur wenn der Inhaber nach der gesamten Struktur seines Betriebs nicht mehr die Möglichkeit hat, auf die Arbeit seiner Mitarbeiter im Einzelnen bestimmenden Einfluss zu nehmen oder sie wenigstens laufend zu überwachen, kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass dessen persönliches Können, wie für das Handwerk kennzeichnend, dem Betrieb das Gepräge gibt; dieses "personale Prinzip" als handwerkstypisches Merkmal kann allerdings je nach Art der Arbeiten in unterschiedlichem Maße zum Tragen kommen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 26.04.1994 - 1 C 17.92 -, Buchholz 451.45, § 6 HwO Nr. 3).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist indessen bereits geklärt, dass sich die Frage, ob ein Gewerbebetrieb zum Bereich des Handwerks oder der Industrie zu rechnen ist, unter Würdigung verschiedener für die handwerkliche bzw. die industrielle Betriebsweise sprechender Merkmale nur unter Berücksichtigung des jeweils in Betracht kommenden Gewerbezweigs beantworten und mit annähernder Sicherheit nur für den Einzelbetrieb anhand seiner Gesamtstruktur beurteilen lässt (vgl. zuletzt BVerwG, Urt. v. 26.04.1994 - 1 C 17.92 -, Buchholz 491.45, § 6 HwO Nr. 3 m.w.N.).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2001 - 14 S 1134/01
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann gegeben, wenn ein die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine für die Entscheidung erhebliche Tatsachenfeststellung in der Antragsschrift mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392; im Anschluss hieran VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 31.10.2000 - 14 S 1211/00 -).

    Hieran hält der Senat nicht mehr fest; denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschl. v. 13.06.2001 - BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392 ) werden mit diesem Verständnis der Zulassungsanforderungen und der hieran anknüpfenden Darlegungslast die Antragsteller, von denen ein allgemeiner Überblick über die von den Verwaltungsgerichten zu entscheidenden Fragen nicht erwartet werden kann, in unzumutbarer, mit der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG nicht zu vereinbarender Weise belastet.

  • BVerwG, 21.06.1973 - IV B 38.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2001 - 14 S 1134/01
    Kann der Dritte demgegenüber nur geltend machen, durch den erstrebten Verwaltungsakt in anderer - mittelbarer - Weise betroffen zu sein, steht nach Maßgabe der Prüfung der Umstände des Einzelfalls die Möglichkeit einer einfachen Beiladung (§ 65 Abs. 1 VwGO) zur Verfügung; lädt das Gericht den Dritten nicht bei, so gereicht ihm dies nicht zum Nachteil, denn mangels Beteiligung am gerichtlichen Verfahren steht seinem Rechtsbehelf gegen den Verwaltungsakt der Einwand der Rechtskraft nicht entgegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.06.1973 - IV B 38.73 -, DÖV 1975, 99).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 1 B 145.89

    Verwaltungsstreitverfahren - Untersagungsverfügung - Handwerkskammer - Beiladung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2001 - 14 S 1134/01
    Gegenteiliges ergibt sich weder aus dem der Industrie- und Handelskammer in § 13 Abs. 2 HwO eingeräumten Antrags- und Klagerecht (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 06.10.1989 - 1 B 145.89 -, Buchholz 451.45, § 16 HwO Nr. 5) noch aus den vom Kläger vorgetragenen beitragsrechtlichen Auswirkungen einer Doppelmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer einerseits und der Handwerkskammer andererseits.
  • BVerwG, 17.04.1964 - VII C 91.59
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2001 - 14 S 1134/01
    Mit den insoweit angegriffenen Erwägungen folgt das Verwaltungsgericht ebenfalls der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; danach gebietet eine an den grundrechtlichen Vorgaben des Art. 12 Abs. 1 GG orientierte Auslegung der Vorschriften der Handwerksordnung, die Handwerksmäßigkeit eines Betriebs dann zu verneinen, wenn dem Inhaberbefähigungsprinzip auf Grund der Betriebsstruktur nicht mehr Rechnung getragen werden kann (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 17.04.1964 - VII C 91.59 -, Buchholz 451.45, § 1 HwO Nr. 8; v. 12.02.1965 - VII C 77.64 -, BVerwGE 20, 263 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1997 - 14 S 913/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2001 - 14 S 1134/01
    Nach der bisher vom Senat vertretenen und vom Kläger wiedergegebenen Rechtsauffassung liegen solche die Berufung eröffnenden Schwierigkeiten dann vor, wenn sich der konkret zu entscheidende Fall erheblich vom Durchschnitt der verwaltungsgerichtlichen Streitfälle unterscheidet (siehe Senatsbeschl. v. 22.04.1997 - 14 S 913/97 -, NVwZ 1997, 1230; w.N. bei Kuhla, DVBl 2001, 172 in Fußnote 52).
  • BVerwG, 17.04.1964 - VII C 228.59

    Handwerksmäßige Betriebsweise - Arbeitsteilung - Teilarbeiten - Druckerei -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2001 - 14 S 1134/01
    Im Rahmen der Prüfung, ob der Betrieb, der unstreitig handwerksfähige Arbeiten ausführt, auch handwerksmäßig geführt wird, hat das Verwaltungsgericht - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Urt. v. 17.04.1964 - VII C 228.59 -, BVerwGE 17, 226 ; v. 12.07.1979 - 5 C 10.79 -, BVerwGE 58, 217 ) - verschiedene Merkmale untersucht, die bei einer Würdigung der Gesamtstruktur des jeweiligen Betriebs bedeutsam sind.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.1986 - 12 A 89/85
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2001 - 14 S 1134/01
    Ein solcher Zwang zur einheitlichen Entscheidung aus Rechtsgründen, besteht indessen nicht (a.A. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.01.1986 - 12 A 89/85 -, GewArch 1986, 165 zum insoweit vergleichbaren Streit um die Eintragung in die Handwerksrolle; Musielak/Detterbeck, Das Recht des Handwerks, 3. Aufl. 1995, § 12 RdNr. 16; § 13 RdNr. 11; Honig, Handwerksordnung, 2. Aufl. 1998, § 12 RdNr. 6; Aberle, Die Deutsche Handwerksordnung, § 12 RdNr. 8).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.1997 - 16 A 1968/97

    Fristwahrender Antrag; Zulassung der Berufung; Oberverwaltungsgericht; Anfechtung

  • BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 85.77

    Flurbereinigungsplan - Technische Maßnahmen - Herstellung gemeinschaftlicher

  • BVerwG, 12.02.1965 - VII C 77.64

    Gesamtstruktur - Unternehmen - Überwachung - Meister - Handwerkliche

  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer -

  • BVerwG, 07.02.1995 - 1 B 14.95

    Beiladung - Entziehung der Gaststättenerlaubnis - Ehefrau des Gastwirts -

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