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   VGH Baden-Württemberg, 28.11.1986 - 14 S 1224/85   

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https://dejure.org/1986,5286
VGH Baden-Württemberg, 28.11.1986 - 14 S 1224/85 (https://dejure.org/1986,5286)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.11.1986 - 14 S 1224/85 (https://dejure.org/1986,5286)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. November 1986 - 14 S 1224/85 (https://dejure.org/1986,5286)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2002 - 2 S 277/02

    Kurtaxepflichtigkeit der Patienten eines Krankenhauses

    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist geklärt, dass auch die Insassen von Krankenanstalten grundsätzlich kurtaxepflichtig sind (Urteil des 14. Senats vom 28.11.1986 - 14 S 1224/85 - BWVPR 1987, 86; Beschluss des erkennenden Senats vom 19.3.1998 - 2 S 669/94 -).

    Bei diesem Personenkreis darf die Freistellung von der Kurtaxepflicht von der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden (Beschluss des erkennenden Senats vom 19.3.1998 und Urteil des 14. Senats vom 28.11.1986 a.a.O.; Seeger/Gössl, Kommentar zum KAG, § 11 Anm. 4 b).

  • VGH Hessen, 22.02.1995 - 5 N 2973/88

    Rechtswidrigkeit der Heranziehung von sog Übernachtungspassanten zum Kurbeitrag;

    Entsprechende Pflichten können auch Camping- und Zeltplatzinhabern (vgl. VG Schleswig, 7.2.1974 - 4 A 397/73 -, KStZ 1974, 74) und sogar den Trägern bzw. Betreibern von Krankenhäusern auferlegt werden (vgl. VGH Baden Württemberg, 28.11.1986 - 14 S 1224/85 -, BW VPr 1987, 86 -87).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 2 S 2283/01

    Rückwirkung einer Satzung; Ausnahme von Kurtaxepflicht für Tagungsteilnehmer

    Die Gemeinde darf bei ortsfremden Personen, bei denen ein offensichtlicher Ausschluss der Nutzungsmöglichkeit nicht gegeben ist, von der widerlegbaren Vermutung ausgehen, dass es ihnen rechtlich und tatsächlich möglich ist, die Kur- und Erholungseinrichtungen, zu deren Aufwandsdeckung die Kurtaxe erhoben wird, zu benutzen (vgl. zu den Insassen von Krankenanstalten: Beschlüsse des erkennenden Senats vom 25.2.2002 - 2 S 277/02 - und vom 19.3.1998 - 2 S 669/94 - sowie Urteil des 14. Senats vom 28.11.1986 - 14 S 1224/85 - BWVPr. 1987, 86; Seeger/Gössl, Kommentar zum KAG, § 11 Anm. 4 b).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 197/94

    Abgabensatz; Kalkulation; Kalkulationsmängel; Abgabenpflichtiger; Kurabgabe;

    Die Möglichkeit, von den Erholungsvorteilen Gebrauch zu machen, kann aus Gründen fehlen, die in der Person oder in Verhältnissen des einzelnen Gastes liegen, so etwa bei Kranken, die sich in stationärer Behandlung im Krankenhaus befinden, für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes oder aber etwa bei Personen, die sich im Rahmen ihrer militärischen Ausbildung oder als Insassen geschlossener Anstalten aufhalten (vgl. VG Schleswig, Urt. v. 25.01.1966 - 4 A 107 und 290/64 - VGH BW, Urt. v. 28.11.1986 - 14 S 1242/85 -, BWVPr 1987, 86).
  • OVG Niedersachsen, 07.09.1999 - 9 K 4398/98

    Erhebungsgebiet für Kurbeiträge;; Einrichtung, öffentliche; Erholungsort;

    Dies ist z.B. der Fall bei Personen, die sich im Rahmen ihrer militärischen Ausbildung oder als Insassen geschlossener Anstalten dort aufhalten, oder bei Kranken, die wegen stationärer Behandlung in Krankenhäusern oder Sanatorien keine Bewegungsmöglichkeit außerhalb ihrer Krankenanstalt haben (Lichtenfeld, aaO, unter Hinweis auf VGH Mannheim, Urt. v. 28.11.1986 - 14 S 1224/85 - BWVPr 1987, 86).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.1992 - 14 S 249/90

    Zum Kurtaxesatz für Benutzer von Campingplätzen

    Denn er muß befürchten, von der Antragsgegnerin als Haftungsschuldner gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1, § 3 Abs. 1 Nr. 4 c KAG i.V. m. § 191 AO, § 11 Abs. 1 Satz 2 KtS (vgl. dazu Urteil des Senats v. 28.11.1986 - 14 S 1224/85 - BWVPr 1987, 86; Seeger, KAG, Anm. 9 zu § 11; Wiese in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, RdNr. 60 zu § 11) und damit als Abgabepflichtiger (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 a KAG i.V.m. § 33 Abs. 1 AO) zu einer Kurtaxe herangezogen zu werden, deren Höhe auf der Grundlage der §§ 4 Abs. 1 oder 5 Abs. 1 KtS ermittelt wurde (vgl. auch Normenkontrollbeschluß des Senats v. 23.4.1992 - 14 S 802/90 -).
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