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   VGH Baden-Württemberg, 26.07.1993 - 14 S 1311/93   

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VGH Baden-Württemberg, 26.07.1993 - 14 S 1311/93 (https://dejure.org/1993,1698)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.07.1993 - 14 S 1311/93 (https://dejure.org/1993,1698)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Juli 1993 - 14 S 1311/93 (https://dejure.org/1993,1698)
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Unzuverlässiger Bungee-Springen-Veranstalter [einstw. RS]

§ 57 GewO, § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Widerruf einer Reisegewerbekarte - Zuverlässigkeitsprognose

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht: Widerruf einer Reisegewerbeerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 44, 152 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1994, 20
  • VBlBW 1993, 373 (Ls.)
  • DVBl 1993, 1221
  • DÖV 1994, 219
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.07.1973 - I C 23.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.1993 - 14 S 1311/93
    Ebensowenig wie bei der Gefahrenprognose im allgemeinen Polizeirecht muß bei der im Bereich des Gewerbeordnungsrechts im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung anzustellenden Prognose der Eintritt einer Schädigung gewiß sein oder unmittelbar bevorstehen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26.06.1970, DÖV 1970, 713, 715; Urteil vom 12.07.1973, DVBl. 1973, 857, 859).

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind nach dem aus dem Grundgesetz ableitbaren Grundsatz der Verhältnismäßigkeit um so geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (BVerwG, Urteil vom 26.06.1970, aaO; Urteil vom 12.07.1973, aaO; Urteil vom 06.09.1974, BVerwGE 47, 32, 40; Urteil vom 27.10.1978, BVerwGE 57, 62, 65; Urteil vom 17.03.1981, BVerwGE 62, 37, 39).

    Auch die vom Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang herangezogenen Begriffe der konkreten und abstrakten Gefahr unterscheiden sich nicht hinsichtlich des Grades der zu fordernden Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1970, aaO; Urteil vom 12.07.1973, aaO).

  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 99.67

    Lagerung von Heizöl im engeren Schutzbereich eines Wasserschutzgebietes -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.1993 - 14 S 1311/93
    Ebensowenig wie bei der Gefahrenprognose im allgemeinen Polizeirecht muß bei der im Bereich des Gewerbeordnungsrechts im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung anzustellenden Prognose der Eintritt einer Schädigung gewiß sein oder unmittelbar bevorstehen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26.06.1970, DÖV 1970, 713, 715; Urteil vom 12.07.1973, DVBl. 1973, 857, 859).

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind nach dem aus dem Grundgesetz ableitbaren Grundsatz der Verhältnismäßigkeit um so geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (BVerwG, Urteil vom 26.06.1970, aaO; Urteil vom 12.07.1973, aaO; Urteil vom 06.09.1974, BVerwGE 47, 32, 40; Urteil vom 27.10.1978, BVerwGE 57, 62, 65; Urteil vom 17.03.1981, BVerwGE 62, 37, 39).

    Auch die vom Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang herangezogenen Begriffe der konkreten und abstrakten Gefahr unterscheiden sich nicht hinsichtlich des Grades der zu fordernden Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1970, aaO; Urteil vom 12.07.1973, aaO).

  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 38.90

    Verwaltungsakt - Bekanntgabe gegenüber Ehegatten - Anschluß- und Benutzungszwang

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.1993 - 14 S 1311/93
    Das öffentliche Interesse ist iS des § 49 Abs. 2 Nr. 3 LVwVfG (VwVfG BW) gefährdet, wenn ohne den Widerruf ein Schaden für wichtige Gemeinschaftsgüter droht (iA an BVerwG, Urteil vom 24.01.1992, NVwZ 1992, 565).

    Vielmehr muß der Widerruf zur Abwehr einer Gefährdung des öffentlichen Interesses, d.h. zur Beseitigung oder Verhinderung eines sonst drohenden Schadens für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten sein (BVerwG, Beschluß vom 16.07.1982, DVBl. 1982, 1004 = NVwZ 1984, 102; Urteil vom 24.01.1992, NVwZ 1992, 565).

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.1993 - 14 S 1311/93
    Hält der Gewerbetreibende nicht die der Sicherheit der Springer dienenden Bestimmungen und Anordnungen ein, können bei den Bungee-Springen folgenschwere Schäden an Leib und Leben der Springer eintreten (zur Bedeutung dieser Rechtsgüter und den aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG folgenden Schutzpflichten, vgl. BVerfG, Beschluß vom 08.08.1978, BVerfGE 49, 90, 141 ff.; Beschluß vom 20.12.1979, BVerfGE 53, 31, 57; Beschluß vom 14.01.1981, BVerfGE 56, 54, 73 ff.).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.1993 - 14 S 1311/93
    Maßgeblich für die hierbei anzustellende Prognose ist, ob der Gewerbetreibende nach den gesamten Umständen - also auch und gerade unter Berücksichtigung seines früheren Verhaltens - wahrscheinlich auch weiterhin nicht willens oder in der Lage ist, seine beruflichen Pflichten zu erfüllen (BVerwG, Urteil vom 16.09.1975, GewArch 1975, 385, 387; Urteil vom 02.02.1982, BVerwGE 65, 1; Beschluß vom 23.09.1991, GewArch 1992, 22).
  • BVerwG, 23.09.1991 - 1 B 96.91

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung infolge steuerlicher Unzuverlässigkeit,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.1993 - 14 S 1311/93
    Maßgeblich für die hierbei anzustellende Prognose ist, ob der Gewerbetreibende nach den gesamten Umständen - also auch und gerade unter Berücksichtigung seines früheren Verhaltens - wahrscheinlich auch weiterhin nicht willens oder in der Lage ist, seine beruflichen Pflichten zu erfüllen (BVerwG, Urteil vom 16.09.1975, GewArch 1975, 385, 387; Urteil vom 02.02.1982, BVerwGE 65, 1; Beschluß vom 23.09.1991, GewArch 1992, 22).
  • BVerwG, 16.09.1975 - I C 44.74

    Betrieb eines Gaststättengewerbes - Unsittlichkeit - Handlungen sexueller Art -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.07.1993 - 14 S 1311/93
    Maßgeblich für die hierbei anzustellende Prognose ist, ob der Gewerbetreibende nach den gesamten Umständen - also auch und gerade unter Berücksichtigung seines früheren Verhaltens - wahrscheinlich auch weiterhin nicht willens oder in der Lage ist, seine beruflichen Pflichten zu erfüllen (BVerwG, Urteil vom 16.09.1975, GewArch 1975, 385, 387; Urteil vom 02.02.1982, BVerwGE 65, 1; Beschluß vom 23.09.1991, GewArch 1992, 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.1994 - 14 S 948/94

    Widerruf einer Reisegewerbekarte wegen Unzuverlässigkeit

    An die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Anbieters von Bungee-Sprüngen sind hohe Anforderungen zu stellen (im Anschluß an Beschluß des Senats vom 26.07.1993 - 14 S 1311/93 -, GewArch 1993, 416 = DÖV 1994, 219 = NVwZ-RR 1994, 20 = BWGZ 1993, 540).

    Auf die Beschwerde der Beklagten änderte der Senat mit Beschluß vom 26. Juli 1993 - 14 S 1311/93 - den Beschluß des Verwaltungsgerichts und lehnte den Antrag ab.

    Dem Senat liegen die einschlägigen Behördenakten, die Akten des Verwaltungsgerichts sowie die Senatsakten 14 S 1311/93 vor.

    Maßgeblich für die hierbei anzustellende Prognose ist, ob der Gewerbetreibende nach den gesamten Umständen - also auch und gerade unter Berücksichtigung seines früheren Verhaltens - wahrscheinlich auch weiterhin nicht willens oder in der Lage ist, seine beruflichen Pflichten zu erfüllen (BVerwG, Urteil vom 16.09.1975, GewArch 1975, 385, 387; Urteil vom 02.02.1982, BVerwGE 65, 1; Beschluß vom 23.09.1991, GewArch 1992, 22 sowie der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangene Beschluß des Senats vom 26.07.1993 - 14 S 1311/93 -, GewArch 1993, 416 = DÖV 1994, 219 = NVwZ-RR 1994, 20 = BWGZ 1993, 540).

    Wie bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes berücksichtigt das Verwaltungsgericht auch in seiner Hauptsacheentscheidung bei der Prognose, ob bei einer künftigen Gewerbeausübung des Klägers in überschaubarer Zukunft mit einer Gefährdung oder Schädigung von Rechtsgütern hinreichend wahrscheinlich gerechnet werden muß, nicht in ausreichender Weise den hierbei anzulegenden differenzierten Wahrscheinlichkeitsmaßstab, wonach - wie allgemein bei der Gefahrenprognose im Ordnungsrecht - an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts um so geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 26.07.1993, a.a.O. m.w.N. sowie auch BVerwG, Urteil vom 02.07.1991, DÖV 1992, 30 = GewArch 1991, 429).

    Wegen der großen Gefährlichkeit der Bungee-Sprünge sind nach dem aus dem Grundgesetz ableitbaren Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechend geringe Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts zu stellen (vgl. zum Ganzen Beschluß des Senats vom 26.07.1993, a.a.O., m.w.N.).

  • VG Düsseldorf, 25.01.2016 - 6 L 3816/15

    Fahrlehrerlaubnis; Widerruf; Terroristische Vereinigung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 2012 - 8 C 28.11 -, juris Rn. 19 (= BVerwGE 145, 67); VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Juli 1993 - 14 S 1311/93 -, juris Rn. 6 (= GewArch 1993, 416).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2013 - 9 S 2883/11

    Versagung der amtlichen Anerkennung als "natürliches Mineralwasser"

    Vielmehr bedarf es zur Rechtfertigung eines Widerrufs eines drohenden Schadens für den Staat, die Allgemeinheit oder wichtiger Gemeinschaftsgüter (BVerwG, Urteil vom 24.01.1992, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.03.1989 - 14 S 2830/87 -, VBlBW 1989, 263, Beschluss vom 26.07.1993 - 14 S 1311/93 -, DÖV 1994, 219, Juris Rn. 8, und Urteil vom 12.07.1994 - 14 S 948/94 -, VBlBW 1995, 24; ebenso nds.
  • VGH Hessen, 14.09.2011 - 25 A 1451/11

    Ausfertigung

    16 Ob die Ausfertigung einer autonomen Satzung einer berufsständischen Personalkörperschaft auch die erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde enthalten muss und deshalb erst nach deren Vorliegen ergehen darf, hat das Landesberufsgericht in seiner Entscheidung vom 2. Juni 1993 (LBG 1434/89 -, DVBl 1993, 1221, nur Leitsatz) offen gelassen.
  • VG Gießen, 18.01.2008 - 8 E 314/07

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen Handel mit Drogen eines

    Es entspricht nämlich den allgemeinen Grundsätzen des Rechts der Gefahrenabwehr, desto strengere Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Bewerbern für eine entsprechende berufliche Tätigkeit zu stellen, je schutzwürdiger die Rechtsgüter sind, die gefährdet werden können und je höher der mögliche Schaden ist (VGH Bad.-Württ., B. v. 26.07.1993 - 14 S 1311/93 -, GewArch 1993, 416, 417).
  • VG Berlin, 18.07.2022 - 4 L 281.22
    Bei der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden ist schließlich darauf abzustellen, dass nach den für die Vergangenheit festgestellten Tatsachen künftig weitere Verstöße wahrscheinlich sind; an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts sind umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (Marcks, in: Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, 86. EL Februar 2021, § 35 Rn. 32; VGH Mannheim, Beschluss vom 26 Juli 1993 - 14 S 1311/93 - juris).
  • VG Augsburg, 20.11.2019 - Au 1 S 19.1849

    Eilantrag gegen Widerruf der Betriebserlaubnis für Apotheke erfolglos

    An die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts sind umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (VGH BW, B.v. 26.07.1993 - 14 S 1311/93 - juris Rn. 6).
  • OVG Thüringen, 30.01.1996 - 2 EO 497/95

    Beschwerde gegen einen Verweisungsbeschluss eines Verwaltungsgerichts an ein

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  • VG Augsburg, 01.03.2012 - Au 5 K 11.774

    Widerruf einer Maklererlaubnis; rechtskräftige Verurteilung zu einer

    Diese Widerrufsvoraussetzung liegt insbesondere dann vor, wenn der Widerruf zur Beseitigung oder Verhinderung eines sonst mit hinreichender Wahrscheinlichkeit drohenden Schadens für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 26.7.1993, GewArch 1993, 416 ff).
  • VG Gera, 02.09.1997 - 5 E 1423/96

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

    In entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens aus § 139 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - führt eine nichtige Satzungsnorm zur Gesamtnichtigkeit der Satzung oder zur Nichtigkeit auch anderer Satzungsbestimmungen, wenn der von einer Teilnichtigkeit nicht unmittelbar erfaßte Restbestand der Normen nicht dem vom Gesetzgeber verlangten Mindestinhalt für Satzungen genügt (HessVGH, Urt. v. 29.06.1993 - 11 N 2442/90 -, DVBl. 1993, 1221 - 1222) oder ohne die nichtige Bestimmung die übrigen Vorschriften ihren sachlichen Sinn verlieren und deshalb nicht davon ausgegangen werden kann, daß der Satzungsgeber die Satzung bzw. die übrigen Satzungsvorschriften auch ohne die betreffende - nichtige - Regelung erlassen hätte, wenn ihm von vornherein die Nichtigkeit dieser Satzungsnorm bekannt gewesen wäre (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. insbesondere VG Gera, Beschl. v. 18.12.1996 - 5 E 1652/96.GE -, sowie Beschl. v. 20.03.1997 - 5 E 1384/95.GE -).
  • VG Karlsruhe, 25.07.2001 - 6 K 934/01

    Widerruf der Maklererlaubnis

  • VG Augsburg, 09.06.2020 - Au 1 K 20.948

    Widerruf einer Apothekenbetriebserlaubnis wegen Hygienemängeln bei der

  • VG Gera, 12.11.1997 - 5 E 1297/97

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Wasserversorgungs-

  • VG Frankfurt/Oder, 30.04.2008 - 4 L 143/08

    Voraussetzungen für den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen fehlender

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