Rechtsprechung
LG München I, 25.03.2009 - 14 S 18532/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Wohnraummietvertrag: Fristlose Kündigung wegen Falschbeantwortung von Fragen in der Mieterselbstauskunft
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Unzutreffende Antworten in Selbstauskunft berechtigen zur Kündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Falsche Selbstauskunft begründet Wohnungskündigung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Falsche Selbstauskunft - Kündigung!
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflicht eines Mietinteressenten zur Beantwortung seine Bonität betreffender Fragen i.R.e. sog. Mieterselbstauskunft; Ermöglichung der Erstellung einer Risikoprognose durch den Vermieter eines Wohnraums mit Hilfe einer sog. Mieterselbstauskunft; Rechtliche Konsequenzen ...
- mietrechtsinfo.de (Leitsatz)
Falschangaben in der Selbstauskunft
- gevestor.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung: Falsche Selbstauskunft ist Grund genug
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fragen zum Einkommen und zum Beruf müssen bei der Selbstauskunft für einen Mietvertrag wahrheitsgemäß beantwortet werden - Mieterin muss nach falscher Selbstauskunft ihre Wohnung räumen
Verfahrensgang
- AG München, 07.10.2008 - 413 C 17430/08
- LG München I, 25.03.2009 - 14 S 18532/08
Papierfundstellen
- NZM 2009, 782
- ZMR 2010, 367
Wird zitiert von ... (4)
- AG Brandenburg, 31.07.2019 - 31 C 181/18
Beleidigungen und Straftaten rechtfertigen Kündigung!
Auch hatte der Beklagte in der Zwischenzeit ausreichend Gelegenheit, sich auf den Umzug vorzubereiten ( LG München I , WuM 2009, Seiten 348 f. ), so dass dementsprechend hier eine Räumungsfrist durch das Gericht in seinem Urteil nach Würdigung der Sach- und Rechtslage nicht zu gewähren ist. - AG Brandenburg, 05.11.2021 - 31 C 32/21
Corona, Zutritt zur Mietwohnung, Beauftragte des Vermieters, Kündigung
Andererseits ist hier aber auch zu berücksichtigen, dass die Kündigung bereits mit Schreiben vom 26.11.2020 erfolgte, so dass der Beklagte auch in der Zwischenzeit Gelegenheit hatte, sich auf den Umzug vorzubereiten ( LG München I , WuM 2009, Seiten 348 f. ). - LG Lüneburg, 13.06.2019 - 6 S 1/19
Fristlose Mietvertragskündigung wegen falscher Mieterselbstauskunft
Denn bei wahrheitsgemäßer Angabe hätte er den Vertrag mit dem Beklagten nicht geschlossen (vgl. zu dieser Abwägung auch LG München I, Urteil vom 25. März 2009 - 14 S 18532/08 -, Rn. 6 - 9, juris). - KG, 12.09.2013 - 8 U 4/13
Gewerberaummietverhältnis: Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung vor Übergabe …
Die Beklagte hatte daher nach dieser Ankündigung ein berechtigtes Interesse, von der Mieterin zu erfahren, wie sie ihren zukünftigen Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietvertrag nachzukommen beabsichtigt (vgl. zur Aufklärungspflicht des Mieters: Landgericht Hamburg, WuM 2001, 281; Landgericht München, WuM 2009, 348).