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LG Landshut, 21.11.2014 - 14 S 1887/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- reise-recht-wiki.de
Haftung eines Luftfahrtunternehmens für von einem Gefahrgutbeauftragten angeordnete Entnahme des Reisegepäcks
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Erding, 19.06.2013 - 2 C 1777/12
- LG Landshut, 21.11.2014 - 14 S 1887/13
- BGH, 13.10.2015 - X ZR 126/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.03.2011 - X ZR 99/10
Zur Haftung des Luftfahrtunternehmens bei Verlust von Reisegepäck
Auszug aus LG Landshut, 21.11.2014 - 14 S 1887/13
Auch eine andere Anspruchsgrundlage kommt nicht in Betracht, insbesondere besteht kein Schadensersatzanspruch aus dem Beförderungsvertrag, sowie aus Delikt, da dem nationalen Recht gemäß Artikel 29 MÜ keine weitergehenden Ansprüche entnommen werden dürfen, als sie die Artikel 17 ff. MÜ gewähren (BGH, Urteil vom 15.03.2011, Az.: X ZR 99/10 Rdnr. 23). - OLG Frankfurt, 12.08.2013 - 1 U 276/12
Entschädigung bei Flugversäumung wegen eines von dem Reisenden nicht zu …
Auszug aus LG Landshut, 21.11.2014 - 14 S 1887/13
Die Entnahme der Pony-Flasche durch die Gefahrgutbeauftragte Frau R. von der Firma A. erfolgte daher von dieser in ihrer Eigenschaft als Beliehene gemäß § 5 Absatz 5 Luftsicherheitsgesetz (vgl. insoweit auch OLG Frankfurt, Urteil vom 12.08.2013, Az.: 1 U 276/12).