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   VGH Baden-Württemberg, 30.09.1993 - 14 S 1946/93   

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VGH Baden-Württemberg, 30.09.1993 - 14 S 1946/93 (https://dejure.org/1993,3809)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.09.1993 - 14 S 1946/93 (https://dejure.org/1993,3809)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. September 1993 - 14 S 1946/93 (https://dejure.org/1993,3809)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anfechtung einer Sperrzeitverlängerung - maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt - Dauerwirkung der Sperrzeitverlängerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sachlage und der Rechtslage i.R.d. Anfechtung einer Sperrzeitverlängerung im Zusammenhang mit dem Betreiben eines Gaststättenbetriebs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 363
  • VBlBW 1993, 411 (Ls.)
  • VBlBW 1994, 58
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.1988 - 14 S 2953/87

    Vorverlegung des Sperrzeitbeginns wegen Nachtruhestörung der Anwohner

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.1993 - 14 S 1946/93
    Dies ist z.B. der Fall, wenn die in den der Gaststätte benachbarten Wohnhäusern lebende Bevölkerung (durch den dem Gaststättenbetrieb zuzurechnenden Lärm) in massiver Weise Schlafstörungen hinnehmen muß und dadurch in ihrer Gesundheit gefährdet wird (Senatsbeschluß vom 28.02.1985, bei Aßfalg u.a. a.a.O. Nr. 11; vgl. auch Senatsurteil vom 18.11.1988, NVwZ 1989, 574: Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung).

    Obwohl die Antragsgegnerin der Antragstellerin bereits in der Erlaubnisurkunde vom 17.03.1992 aufgegeben hatte, die "Festlegungen in den Richtlinien 2058 VDI" nicht zu überschreiten - welche konkreten Werte einzuhalten sind, ist dort indes nicht festgelegt -, hat sie die Lärmbeschwerden von Anwohnern nicht zum Anlaß genommen, Lärmmessungen etwa auf der Grundlage dieser Richtlinie durchzuführen (vgl. dazu etwa Senatsurteil vom 20.02.1992 a.a.O.; vom 18.11.1988 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.1992 - 4 A 1269/90

    Gewerberecht: Verlängerung der Sperrzeit einer Gaststätte wegen Überschreitung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.1993 - 14 S 1946/93
    Wegen dieser Dauerwirkung des Verwaltungsakts reicht es nicht aus, daß die Voraussetzungen für die Sperrzeitverlängerung im Zeitpunkt der letzten verwaltungsbehördlichen Entscheidung vorgelegen haben, sondern sie müssen auch im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung gegeben sein (so Michel/Kienzle GastG 11. Aufl. § 18 Anm. 33; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.11.1974 GewArch 1975, 99; a.A. OVG NW, Urteil vom 18.02.1992, GewArch 1992, 312: Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung).
  • VG Freiburg, 08.11.2012 - 4 K 912/12

    Nutzungsuntersagung wegen Fehlens der Baugenehmigung - Bestandsschutz bezieht

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ermessensbetätigung der Beklagten kann offen bleiben, ob an der tradierten Auffassung der Maßgeblichkeit der letzten Behördenentscheidung (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.07.2002 - 5 S 149/01 -, GewArch 2003, 496; Beschluss vom 30.09.1993 - 14 S 1946/93 -, juris RdNr. 3) festzuhalten ist oder ob - wofür in Ansehung der prozessrechtlichen Vorschrift des § 114 Satz 2 VwGO und im Blick auf den Charakter als Dauerverwaltungsakt aus der Sicht der erkennenden Kammer einiges spricht - die Beklagte auch insoweit verpflichtet ist, ihren Verwaltungsakt "gleichsam unter Kontrolle zu halten" (so auch Decker, in: Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Art. 76 RdNr. 291; ebenso zur Anfechtung von Ermessensausweisungen: BVerwG, Urteil vom 15.11.2007 - 1 C 45.06 -, BVerwGE 130, 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 14 S 2736/01

    Sperrzeitverkürzung - Gaststättenlärm - Verkehrslärmzurechnung

    Bei der rechtlichen Beurteilung, ob danach die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Sperrzeitverkürzung gegeben sind, ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 30.09.1993 - 14 S 1946/93 - und vom 07.12.1993 - 14 S 2514/93 - so auch Michel/Kienzle, GaststättenG, 13. Aufl. § 18 Randnr. 33; Kopp/Schenke, a.a.O. § 113 Randnr. 43; Eyermann-Jörg Schmidt, VwGO, § 113 Randnr. 55; a.A. OVG Münster, Urteil vom 18.02.1992, GewArch 1992, 312) auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2002 - 5 S 149/01

    Wohnungsprostitution - bordellartiger Betrieb - Mischgebiet

    Da es sich bei der angefochtenen Nutzungsuntersagung um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (vgl. auch OVG Münster, Urt. v. 19.12.1995 - 11 A 2734/93 - UPR 1996, 458) handelt, ist für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgebend auf den Zeitpunkt der Entscheidung durch den Senat abzustellen, soweit es um die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 65 Satz 2 LBO geht; für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ermessensbetätigung der Beklagten ist auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.09.1993 - 14 S 1946/93 - NVwZ-RR 1994, 363).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1993 - 14 S 2514/93

    Bei Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Sperrzeitverlängerung

    Wegen dieser Dauerwirkung des Verwaltungsakts reicht es nicht aus, daß die Voraussetzungen für die Sperrzeitverlängerung im Zeitpunkt der letzten verwaltungsbehördlichen Entscheidung vorgelegen haben, sondern sie müssen auch im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung gegeben sein (Senatsbeschluß vom 30.09.1993 - 14 S 1946/93 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.11.1974, GewArch 1975, 99; Michel/Kienzle, GastG 11. Aufl., § 18 Anm. 33).

    Hieraus ergibt sich lediglich, daß für die gerichtliche Überprüfung einer angefochtenen Sperrzeitverlängerung hinsichtlich der Frage, ob ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse gegeben sind, der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgebend ist, während für die Frage der fehlerfreien Ermessensausübung, auf die es ohnehin grundsätzlich nur dann ankommt, wenn noch ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse vorliegen, auf den Zeitpunkt der letzten verwaltungsbehördlichen Entscheidung abzustellen ist (Senatsbeschluß vom 30.09.1993, aaO).

    Dies ist z.B. der Fall, wenn die Bewohner der der Gaststätte benachbarten Wohnhäuser (durch den dem Gaststättenbetrieb zuzurechnenden Lärm) in massiver Weise Schlafstörungen hinnehmen müssen und dadurch in ihrer Gesundheit gefährdet werden (Senatsbeschluß vom 30.09.1993, aaO; vgl. auch Senatsurteil vom 18.11.1988, NVwZ 1989, 574).

    Die Antragsgegnerin hat die Lärmbeschwerden der Anwohner bisher nicht zum Anlaß genommen, Lärmmessungen etwa auf der Grundlage der VDI-Richtlinie 2058 durchzuführen (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 30.09.1993, aaO und Senatsurteil vom 20.02.1992, aaO).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2017 - 4 B 885/17

    Sperrzeit; Sperrzeitverlängerung; Gaststättenlärm; Nachbarbeschwerden; Nachtruhe

    vgl. zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt einerseits OVG NRW, Beschluss vom 28.5.2008 - 4 B 2090/07 -, juris, Rn. 11 f., andererseits VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.9.1993 - 14 S 1946/93 -, juris, Rn. 3; Michel/Kienzle/Pauly, GastG, 14. Aufl. 2003, § 18 Rn. 33.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2017 - 4 B 822/17

    Verbinden der Sperrzeitverlängerung mit der Androhung eines Zwangsmittels für den

    Durch dieses Vorbringen wird die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung selbst dann nicht durchgreifend in Frage gestellt, wenn der Bericht der Firma E. über laute Gäste sowie die weiteren Beschwerden von Dr. L. und einer anderen Nachbarin über erneute nächtliche Ruhestörungen während der vorübergehenden Aussetzung der sofortigen Vollziehung der streitigen Sperrzeitverlängerung im März 2017 bzw. nach "Wiedereröffnung" aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts als erst nachträglich eingetretene Umstände außer Betracht zu bleiben hätten, vgl. zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt einerseits OVG NRW, Beschluss vom 28.5.2008 - 4 B 2090/07 -, juris, Rn. 11 f., andererseits VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.9.1993 - 14 S 1946/93 -, juris, Rn. 3; Michel/Kienzle/Pauly, GastG, 14. Aufl. 2003, § 18 Rn. 33, oder jedenfalls die Einwände des Antragstellers gegen Glaubhaftigkeit bzw. Aussagekraft des Berichts und der erneuten Nachbarbeschwerden berechtigt wären.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2003 - 14 S 718/03

    Beurteilungszeitpunkt bei feststellendem VA; Dauerverwaltungsakt; Betreutes

    In der Rechtsprechung ist bereits anerkannt, dass bei einer Änderung der Rechtsgrundlagen - wie hier - die Rechtmäßigkeit eines auf Dauer angelegten Verwaltungsakts nicht nur anhand des bei seinem Erlass geltenden Rechtszustandes, sondern auch unter Einbeziehung der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblichen Rechtslage zu beurteilen ist (vgl. Urteil des Senats vom 30.09.1993 - 14 S 1946/93 - BVerwG, Beschluss vom 01.09.1980 - 7 B 189.79 - OVG NW, Urteil vom 10.12.1998 - 13 A 2711/97 -, juris; OVG Berlin, Urteil vom 13.06.2002 - 5 B 22.01 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.12.1993, VBlBW 1994, 196; vgl. auch Eyermann/Jörg Schmidt, VwGO, 11. Aufl., § 113 Randnr. 48).
  • VGH Bayern, 19.04.2022 - 11 ZB 21.1079

    Anspruch auf verkehrsregelnde Maßnahmen wegen Lärmbelastung

    Anderes gilt, wenn das Ermessen - was vorliegend fernliegt (vgl. OVG NW, B.v. 28.3.2018 - 8 A 1247/16 - juris Rn. 32; OVG Berlin-Bbg, B.v. 8.8.2019 - OVG 1 N 104.17 - ZfSch 19, 654 = juris Rn. 11) - auf Null reduziert ist (vgl. Riese in Schoch/Schneider, VwGO, § 113 Rn. 268; BVerwG, U.v. 13.11.1981 - 1 C 69.78 - NJW 1982, 1413 = juris Rn. 24 f.; BayVGH, B.v. 2.8.2010 - 22 CS 10.1572 - GewArch 2010, 412 = juris Rn. 16; U.v. 16.3.1990 - 23 B 89.02322 - NVwZ 1991, 396 = juris Rn. 33; VGH BW, B.v. 30.9.1993 - 14 S 1946/93 - NVwZ-RR 1994, 363 = juris Rn. 3; U.v. 26.11.1990 - 1 S 1907/90 - VBlBW 1991, 308 = juris Rn. 21 f.; kritisch dazu Wolf in Sodan/Ziekow, VwGO, § 113 Rn. 112 ff.).
  • VG Sigmaringen, 26.01.2006 - 8 K 308/04

    Mahnwache; Volkstrauertag; Gedenktag; Sondernutzungserlaubnis; Reichweite;

    Denn im Hinblick darauf, dass auch diese Klage polizeiliche Maßnahmen zum Gegenstand hat, die sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränken, in welcher der Betroffene keine gerichtliche Entscheidung erlangen kann, wäre (auch vorläufiger) nachträglicher Rechtsschutz nicht bzw. nicht in ausreichendem Maße wirksam (vgl. zum sog. qualifizierten Rechtsschutzinteresse: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.01.1993 - 2 S 1040/91 -, NVwZ-RR 1994, 363 m. w. N.).
  • VG Karlsruhe, 19.09.2007 - 7 K 851/04
    Danach ist für eine vorbeugende Unterlassungsklage kein Raum, wenn der Betroffene in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz - auch unter Berücksichtigung der Möglichkeiten vorläufigen Rechtsschutzes - verwiesen werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.09.1993 - 14 S 1946/93 -, NVwZ-RR 1994, 362 f.; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., Vorbemerkung § 40 Rd. Nrn. 33 ff.; Eyermann/Rennert, VwGO, 12. Aufl., Vor § 40 Rn. 25).
  • VG Stuttgart, 22.10.2003 - 3 K 1019/03

    Nutzungsuntersagung von Räumlichkeiten zur Ausübung der Prostitution neben

  • VG Köln, 10.09.2009 - 13 K 2418/07

    Voraussetzungen für die Bestimmung eines Stoffes als Abfall i.S.d. § 3 Abs. 1 S.

  • VG Kassel, 15.12.2015 - 1 K 106/15

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei Bescheidungsklage

  • VG Köln, 20.10.2011 - 1 K 2005/11

    Verbot des Verkaufs von Getränken durch Kioske am "Brüsseler Platz" rechtmäßig

  • VG Augsburg, 03.11.2011 - Au 5 S 11.1375

    Sperrzeitverlängerung; Ruhestörung; Abwägung; Gleichbehandlung

  • VG Köln, 20.10.2011 - 1 K 2016/11

    Verbot des Verkaufs von Getränken durch Kioske am "Brüsseler Platz" rechtmäßig

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 7 S 1428/06
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