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   VGH Baden-Württemberg, 26.03.1996 - 14 S 2026/94   

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https://dejure.org/1996,44637
VGH Baden-Württemberg, 26.03.1996 - 14 S 2026/94 (https://dejure.org/1996,44637)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.03.1996 - 14 S 2026/94 (https://dejure.org/1996,44637)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. März 1996 - 14 S 2026/94 (https://dejure.org/1996,44637)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2009 - 6 S 99/09

    Ausschlussentscheidung einer Gemeinde bei der Vergabe eines Stellplatzes für ein

    Angesichts der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit selbst in Großstädten ist es daher Aufgabe des Gemeinderats, durch den Erlass von allgemeinen Richtlinien die Grundsätze festzulegen, nach denen Bewerber zu Jahrmärkten und Volksfesten zugelassen oder von einer Zulassung ausgeschlossen werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. vom 26.03.1996 - 14 S 2026/94 -, m.w.N.; Urt. vom 27.08.1990 - 14 S 2400/88 -, ESVGH 41, 307 = VBlBW 1991, 185 = NVwZ-RR 1992, 90, juris Rn. 41, m.w.N.).

    Bei der insoweit zu treffenden Entscheidung ist die gerichtliche Nachprüfung darauf beschränkt, ob der Veranstalter von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist und ob der Ausschluss aus sachlichen Gründen erfolgt ist, zu denen gerade auch die Orientierung am jeweiligen Gestaltungswillen des Veranstalters zählt (vgl. Senat, Beschl. vom 24.09.2008, a.a.O., sowie Urt. vom 27.02.2006, a.a.O., juris Rn. 21 f., je m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. vom 26.03.1996, a.a.O., m.w.N.; Storr, a.a.O., § 70 Rn. 22).

  • VG Karlsruhe, 07.04.2005 - 2 K 328/05

    Kriterien für die Zulassung zu einem Jahrmarkt, Berücksichtigung von Neubewerbern

    Der VGH Bad.Württ. hat in einem Urteil vom 26.03.1996 - 14 S 2026/94 - hinsichtlich dieser "Auswahlkriterien" folgendes ausgeführt:.
  • VG Karlsruhe, 17.05.2004 - 2 K 822/04

    Jahrmarkt; Zulassung; Bewerberauswahl; Vergabekriterien; Ermessen

    Diese Grundsätze sind nicht zu beanstanden (s. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.03.1996 - 14 S 2026/94 -); die angefochtene Ermessensentscheidung wird ihnen jedoch nicht gerecht.
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