Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 09.05.1995 - 14 S 2403/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erledigung einer Kehranordnung; Kehrhäufigkeit bei regelmäßiger Benutzung der Feuerstätte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 14.07.1994 - 1 K 1047/93
- VGH Baden-Württemberg, 09.05.1995 - 14 S 2403/94
Papierfundstellen
- VBlBW 1995, 296 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 22.12.1992 - 14 S 2326/91
Duldungsverfügung nach dem Schornsteinfegergesetz: zur Erledigung durch …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.1995 - 14 S 2403/94
Eine Kehranordnung nach dem Schornsteinfegergesetz unter Angabe eines Termins nach Tag und Uhrzeit erledigt sich mit Durchführung der angeordneten Kehrarbeiten (im Anschluß an Urteil des Senats vom 22.12.1992 - 14 S 2326/91 -, GewArch 1993, 205).Sie erledigt sich - nach dem Sinn der Anordnung, bei anhaltender Weigerung Zwangsmaßnahmen zu ermöglichen - zwar nicht schon mit dem Verstreichen des Termins, jedoch mit Durchführung der angeordneten Kehrarbeiten (dazu Urteil des erkennenden Senats vom 22.12.1992 - 14 S 2326/91 -, GewArch 1993, 205).
- BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70
Aufenthaltsbeschränkungen - Demonstrationsverbot - Rivalisierende ausländische …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.1995 - 14 S 2403/94
§ 113 Abs. 1 S. 4 VwGO findet nach ständiger Rechtsprechung (analog) auch Anwendung, wenn sich ein streitiger Verwaltungsakt wie hier bereits vor Klageerhebung erledigt hat (vgl. z.B. BVerwGE 49, 36/39, Kopp, aaO, § 113 RdNr. 47; dort auch zur Klagefrist in diesen Fällen, was vorliegend keine Rolle spielt). - VGH Baden-Württemberg, 14.12.1988 - 10 S 3465/88
Häufigkeit der Kehrung von Rauchschornsteinen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.1995 - 14 S 2403/94
Die dergestalt getroffene Regelung wird durch die Ermächtigung in § 1 Abs. 2 SchfG gedeckt und verstößt auch sonst nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. z.B. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 14.12.1988 - 10 S 3465/88 -).
- VGH Baden-Württemberg, 09.01.2008 - 6 S 1089/07
Kaminofen; Kehrpflicht und -häufigkeit; Gestaltungsspielraum des …
Die entsprechende Regelung beinhaltet nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.05.1995 - 14 S 2403/94 - Urteil vom 22.12.1992, GewArch 1993, 205) nicht nur eine Aufgabenzuweisung, sondern ermächtigt die zuständige Verwaltungsbehörde zugleich auch, diese Verpflichtungen zu konkretisieren, d.h. durch Verwaltungsakt eine Kehrung anzuordnen, den Eigentümer oder Besitzer des Grundstücks zu deren Duldung zu verpflichten und die Verpflichtung zwangsweise durchzusetzen Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) ist insoweit gesetzlich eingeschränkt (§ 1 Abs. 3 Satz 3 SchfG).Eine zwischen einer gelegentlichen Nutzung - Kehrpflicht einmal im Jahr - und einer regelmäßigen Nutzung innerhalb der üblichen Heizperiode - Kehrpflicht dreimal im Jahr - noch weitergehende Differenzierung hinsichtlich der Benutzungshäufigkeit der Feuerstätte ist in der Verordnung nicht vorgenommen worden und nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs auch entbehrlich (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.05.1995 - 14 S 2403/94 -).
Angesichts des dem Verordnungsgeber im Rahmen seines Gestaltungsspielraums zuzubilligenden Rechts auf Generalisierung und Typisierung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.05.1995 - 14 S 2403/94 -, UA S. 10) ist danach auch unerheblich, ob im Fall der Antragsteller besondere Umstände vorliegen, die die Brandgefahr weiter mindern oder nahezu ausschließen.
Auch im Fall der Antragsteller ist deshalb von einer Gültigkeit der normativen Regelung auszugehen, zumal in diesem Zusammenhang auch nicht außer Betracht bleiben kann, dass deren Belastung - auch gebührenrechtlich - durch die in der Rechtsverordnung vorgesehene einmal jährliche Kehrung verhältnismäßig gering ist (vgl. VGH Bad.-Würt., Urt. vom 09.05.1995 - 14 S 2403/94 - ).
- VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 10 S 794/09
Erledigung des Verfahrens durch nachbessernde Änderung eines Bescheides durch die …
Letzteres ist von Bedeutung, weil die Behörde nur einen den Einzelfall regelnden Verwaltungsakt, nicht aber den allgemeinen gesetzlichen Befehl mit Zwangsmitteln durchsetzen kann (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 22.12.1992 - 14 S 2326/91 - GewArch 1993, 205; sowie vom 09.05.1995 - 14 S 2403/94 - juris). - VG Aachen, 09.06.2008 - 6 L 113/08 Dies gilt um so mehr, als § 1 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 SchfG selbst als einschlägige Ermächtigungsgrundlage für Anordnungen der in Rede stehen Art angesehen werden kann, vgl. insoweit Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH B.-W.), Beschluss vom 9. Januar 2008 - 6 S 1089/07 -, juris Rn. 3, sowie Urteile vom 9. Mai 1995 - 14 S 2403/94 - juris Rn. 30 und vom 22. Dezember 1992 - 14 S 2326/91 -, juris Rn. 26; Verwaltungsgericht (VG) Berlin, Beschluss vom 11. Mai 2006 - 4 A 225.06 -, juris Rn. 9; VG Freiburg, Urteil vom 22. November 2004 - 1 K 1454/02 - juris Rn. 11, und nicht erst - wie der Antragsgegner es vertretbar getan hat - die ordnungsbehördliche Generalklausel des § 14 Abs. 1 OBG.
- VG Stuttgart, 29.09.1998 - 4 K 611/98
Rechtmäßigkeit der Duldungsverfügung hinsichtlich der Durchführung der …
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