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   VGH Baden-Württemberg, 15.03.1991 - A 14 S 2616/90   

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VGH Baden-Württemberg, 15.03.1991 - A 14 S 2616/90 (https://dejure.org/1991,2605)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.03.1991 - A 14 S 2616/90 (https://dejure.org/1991,2605)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. März 1991 - A 14 S 2616/90 (https://dejure.org/1991,2605)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anfechtung einer Widerspruchsgebühr - Anforderung an die Begründung der Ermessensentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 174 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1988 - 14 S 940/87

    Verwaltungsgebühren: Gebührenmaßstab, Rahmengebühr

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.1991 - A 14 S 2616/90
    Das Verwaltungsgericht hat hierzu zutreffend ausgeführt, daß dem Regierungspräsidium bei der Einfügung der Gebühr in den Gebührenrahmen unter Auswahl und Anwendung der gesetzlichen Bemessungsgesichtspunkte ein Ermessensspielraum zusteht, der nur eingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Kontrolle zugänglich ist; das entspricht ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (vgl. etwa Urteil des Senats vom 8.11.1988 -- 14 S 940/87 -- m.w.N.).

    Dem wird nur eine Gebührenpraxis gerecht, die der Bandbreite der Amtshandlungen auf der Tatbestandsseite die durch den Gebührenrahmen gebildete Gebührenskala auf der Rechtsfolgenseite proportional zuordnet, wobei die Brandbreite der Amtshandlungen vom Geltungsbereich des Gebührenrahmens bestimmt wird (vgl. Urteile des Senats vom 8.11.1988, VBlBW 1989, 375 = GewArch 1989, 384; vom 6.3.1989 -- 14 S 634/87 --, vom 15.6.1989 -- 14 S 1292/88 -- und vom 19.7.1990 KStZ 1991, 35, jeweils m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1981 - 2 S 2463/80

    Gebühren für die Beringung von Greifvögeln - Anforderungen an den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.1991 - A 14 S 2616/90
    Im Ansatz ebenfalls zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, daß die Ermessensentscheidung hinsichtlich der Höhe der Widerspruchsgebühr im Regelfall keiner besonderen schriftlichen Begründung bedarf, es vielmehr im allgemeinen ausreichen dürfte, auf die Bemessungsgesichtspunkte des § 8 LGebG zu verweisen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.12.1981 -- 2 S 2463/80 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.1984 - 3 S 1080/84

    Abrißverfügung - Begründung eines Gebührenansatzes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.1991 - A 14 S 2616/90
    Der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs hat in einer weiteren Entscheidung vom 1.8.1984 -- 3 S 1080/84 -- (teilweise abgedruckt in BWVPR 1984, 258) diese Rechtsprechung übernommen und ausgeführt, der Gebührenansatz zu einer bauaufsichtlichen Entscheidung enthalte nur eine Nebenentscheidung zu einem Hauptverwaltungsakt.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1982 - 8 S 868/82

    Kosten des Vorverfahrens bei Erledigung des Rechtsstreits durch Vergleich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.1991 - A 14 S 2616/90
    Diese ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs als gesetzlicher Prozeßstandschafter des Landes anzusehen und deshalb passiv legitimiert (vgl. insbesondere VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.5.1976 -- V 1425/75 --; ferner etwa Beschluß vom 18.3.1975 -- III 1524/74 -- und vom 18.6.1982 -- 8 S 868/82 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1980 - 3 S 1510/80

    Kostenentscheidung im Widerspruchsverfahren; Erledigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.1991 - A 14 S 2616/90
    Ebenso kann offen bleiben, ob sich die Widerspruchsgebühr nicht deshalb als rechtswidrig erweisen müßte, weil das Regierungspräsidium über den Widerspruch des Klägers zu einem Zeitpunkt entschieden hat, als sich die -- nach dem ausdrücklich erklärten Willen des Klägers -- angefochtene Arbeitsverbotsauflage bereits tatsächlich erledigt hatte, weil die ihr zugrundeliegende Aufenthaltsgestattung mit Ablauf der Befristung zum 9.6.1989 gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 1 LVwVfG i.V.m. §§ 163, 158 Abs. 2 BGB erloschen war (vgl. zur Rechtswidrigkeit einer Kostenentscheidung nach Erledigung des Widerspruchs insbesondere BVerwG, Urteil vom 23.2.1982, Buchholz 316, § 80 VwVfG Nr. 10, gegen VGH Bad.-Württ., DVBl 1981, 39; zur mangelnden Rechtsgrundlage für die Ansetzung einer Erledigungsgebühr im Widerspruchsverfahren vgl. ferner Nr. 76 des Gebührenverzeichnisses zur Gebührenverordnung vom 16.12.1985, GBl. S. 429, ber. 1986, 160 mit Änderungen).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1990 - 14 S 1378/88

    Zur Festsetzung der Gebühr für eine Werbetafel - Ermessen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.1991 - A 14 S 2616/90
    Dem wird nur eine Gebührenpraxis gerecht, die der Bandbreite der Amtshandlungen auf der Tatbestandsseite die durch den Gebührenrahmen gebildete Gebührenskala auf der Rechtsfolgenseite proportional zuordnet, wobei die Brandbreite der Amtshandlungen vom Geltungsbereich des Gebührenrahmens bestimmt wird (vgl. Urteile des Senats vom 8.11.1988, VBlBW 1989, 375 = GewArch 1989, 384; vom 6.3.1989 -- 14 S 634/87 --, vom 15.6.1989 -- 14 S 1292/88 -- und vom 19.7.1990 KStZ 1991, 35, jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1988 - 14 S 1771/87

    Verwaltungsgebühren: Auswirkung von Rechtsänderungen; Maßgebliches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.1991 - A 14 S 2616/90
    Rechtsgrundlage für die festgesetzte Widerspruchsgebühr sind die §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 4 Abs. 1, 8 Abs. 1 LGebG i.V.m. dem als Anlage zur Verordnung der Landesregierung über die Festsetzung der Gebührensätze für Amtshandlungen der staatlichen Behörden vom 17.2.1981 (GBl. S. 105) erlassene Gebührenverzeichnis -- GebVerz --, das hier in der zum Zeitpunkt des Erlasses des Gebührenbescheids geltenden Fassung der Gebührenverordnung (vom 24.10.1988, GBl. S. 334), anzuwenden ist (zum Zeitpunkt der Vornahme der Amtshandlung für die Bestimmung des maßgeblichen Gebührenrechts vgl. Urteil des Senats vom 14.10.1988 -- 14 S 1771/87 --).
  • VG Karlsruhe, 26.07.2011 - 6 K 2797/10

    Entstehung der Gebühr für die Gewähr von Akteneinsicht in eine Behördenakte;

    Im vorliegenden Fall einer Rahmengebühr steht der Behörde für die Festlegung der konkreten Gebührenhöhe ein Ermessensspielraum zu (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.03.1991 - A 14 S 2616/90 - KStZ 1991, 110 und juris, vom 02.03.1995 - 2 S 1595/93 - NVwZ 1995, 1029 und vom 26.01.2009 - 1 S 1678/07 - NVwZ-RR 2009, 329 ).

    Die obergerichtliche Rechtsprechung lässt zwar zur Begründung einen Verweis auf die Bemessungsgesichtspunkte des § 7 LGebG genügen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.03.1991 - A 14 S 2616/90 - KStZ 1991, 110 und juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2005 - 5 S 2421/03

    Straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis für Infostand und Gebührenerhebung dafür

    Beim Ansatz einer Gebühr innerhalb eines Gebührenrahmens steht der Behörde für die Festlegung der konkreten Höhe ein Ermessensspielraum zu (zur vergleichbaren Regelung des § 8 LGebG vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.03.1991 - 14 S 2616/90 - KStZ 1991, 110 sowie Schlabach, a.a.O., RdNr. 9 zu § 8 LGebG m.w.N.).

    Der Kläger hat eigenständig - wenn auch Anfangs mit unzutreffenden Erwägungen - die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums zur Entscheidung über den von ihm gegen den Gebührenbescheid der Beklagten vom 15.03.2001 eingelegten Widerspruch und damit die Verletzung einer wesentlichen Verfahrensvorschrift (§ 79 Abs. 2 Satz 2 VwGO) gerügt und sich vor allem gesondert auch gegen die festgesetzte Widerspruchsgebühr in Höhe von 240,-- DM zur Wehr gesetzt (zu diesem Aspekt vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.03.1991 - A 14 S 2616/90 - KStZ 1991, 110 sowie Beschluss vom 28.01.1991 - 2 S 2384/90 - VBlBW 1991, 344).

  • VG Karlsruhe, 20.10.2011 - 9 K 2215/10

    Abgrenzung von unmittelbarer Ausführung und Ersatzvornahme; Auswahl eines völlig

    Da vorliegend keine Besonderheiten vorliegen und insbesondere kein Gebührenrahmen einschlägig ist, hatte die Widerspruchsbehörde auch keine über die genannten Gründe hinausgehende Begründung für die Gebührenhöhe zu geben (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.03.1991 - A 14 S 2616/90 -, VGHBW-Ls 1991, Beilage 5, B2).
  • VG Karlsruhe, 16.07.2015 - 3 K 2337/14

    Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis - Anerkennung der spanischen Fahrerlaubnis nach

    Denn auch bei der Festsetzung einer im unteren bis mittleren Bereich des Gebührenrahmens zu verortenden Gebühr muss der Bescheid zumindest erkennen lassen, dass sich die Behörde bei der Ausübung ihres Gebührenermessens an den gesetzlichen Bemessungsgesichtspunkten orientiert hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.03.1991 - A 14 S 2616/90 -, juris, Rn. 20, 22 zu § 8 LGebG a.F.).
  • VG Stuttgart, 14.09.2009 - 5 K 2929/08

    Aufenthaltsverbotsverfügung gegenüber einem Problemfan (Hooligan)

    Hätte sich die ursprüngliche Anfechtungsklage hinsichtlich des Ausgangsbescheids erledigt, wäre die Beklagte weiterhin Prozessstandschafterin bezüglich des Klageverfahrens gegen die Widerspruchsgebühr geblieben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.03.1991 - A 14 S 2616/90 -, KStZ 1991, 110; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 29.08.1996 - 7 C 51/84 -, NVwZ 1987, 215, wonach der Rechtsträger der Ausgangsbehörde der richtige Beklagte auch dann bleibt, wenn im Laufe des Klageverfahrens die Klage auf den verschlechternden Teil - reformatio in peius - des Widerspruchsbescheids beschränkt wird).
  • VG Stuttgart, 14.12.2011 - 8 K 2682/11

    Vergnügungsteuer nach Einbruchdiebstahl aus Spielautomat

    Bei der Festsetzung der konkreten Gebühr steht der Widerspruchsbehörde ein Ermessensspielraum zu, der nur eingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Kontrolle zugänglich ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.03.1991 - A 14 S 2616/90 -).
  • VG Sigmaringen, 19.04.2023 - 8 K 3435/21

    Bürogebäude; Gewerbegebiet; Industriegebiet; Befreiung

    Im vorliegenden Fall einer durch Rechtsverordnung festgesetzten Rahmengebühr steht der Behörde für die Festlegung der konkreten Gebührenhöhe ein Ermessensspielraum zu (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 15.03.1991 - A 14 S 2616/90 -, juris Rn. 18, vom 02.03.1995 - 2 S 1595/93 -, juris Rn. 35 und vom 26.01.2009 - 1 S 1678/07 -, juris Rn. 29 ff.).

    Der Behörde steht, wie bereits ausgeführt, für die Festlegung der konkreten Gebührenhöhe ein Ermessensspielraum zu (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 15.03.1991 - A 14 S 2616/90 -, juris Rn. 18, vom 02.03.1995 - 2 S 1595/93 -, juris Rn. 35 und vom 26.01.2009 - 1 S 1678/07 -, juris Rn. 29 ff.).

  • VG Karlsruhe, 05.09.2023 - 12 K 3379/22

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Verkehrsgrün

    Dass dieser Rechenweg in der Begründung des Widerspruchsbescheids nicht näher aufgeführt ist, ist mit Blick (auch) auf § 39 LVwVfG nicht zu beanstanden, da der Verweis auf die gesetzlichen Merkmale zur Bemessung der Gebühr genügt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 15. März 1991 - A 14 S 2616/90 - juris, Rn. 18, und vom 17. Dezember 1981 - 2 S 2463/80 - juris, Ls.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2001 - 3 S 815/00

    Gebührenfreiheit für kirchliche Stiftung - Fortgeltung altrechtlicher

    Rechtsgrundlage der erhobenen Widerspruchsgebühr - hinsichtlich derer der Beklagte als gesetzlicher Prozessstandschafter anzusehen und deshalb passiv legitimiert ist (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.3.1990 - A 14 S 2616/90 - m.w.N.) - ist Nr. 76.1.1 GebVerz.
  • VGH Hessen, 25.07.2006 - 11 UE 771/06

    Kosten für arzneimittelrechtliche Überprüfung

    Über die Festsetzung der Gebühr innerhalb dieses Gebührenrahmens hat die zuständige Behörde unter Berücksichtigung der gesetzlich bestimmten Bemessungsgesichtspunkte nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. März 1991 - A 14 S 2616/90 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1996 - 1 S 662/95

    Zulässigkeit einer Berufung trotz fehlender ladungsfähiger Anschrift des

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.1998 - 1 L 175/98

    Verwaltungsgebühren, Drittwiderspruch

  • OVG Niedersachsen, 02.12.1996 - 12 L 182/95

    Gebühren für die Aufsicht über Luftfahrunternehmen; Betrieb,

  • VG Neustadt, 12.04.2005 - 1 K 15/05

    Ermessensfehlerhafte Berechnung der Aufwandspauschale bei eigener

  • VG Sigmaringen, 23.03.2005 - 8 K 462/04

    Raumordnungsverfahren im Hinblick auf eine Golfplatzanlage; freier

  • VG Freiburg, 20.03.2000 - 3 K 2780/99

    Grundsatz der Kostendeckung bei Meldeauskünften

  • VG Dessau, 07.04.2004 - 1 A 2146/03
  • VG Hamburg, 12.08.2015 - 17 K 2974/14
  • VG Karlsruhe, 28.02.2006 - 3 K 963/04

    Gebührenfestsetzung für Veranstalter von Demonstrationen; Verfassungsmäßigkeit

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