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   VGH Baden-Württemberg, 13.03.2001 - 14 S 2916/99   

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VGH Baden-Württemberg, 13.03.2001 - 14 S 2916/99 (https://dejure.org/2001,5738)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.03.2001 - 14 S 2916/99 (https://dejure.org/2001,5738)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. März 2001 - 14 S 2916/99 (https://dejure.org/2001,5738)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bindungswirkung einer Baugenehmigung für gaststättenrechtliche Erlaubnis - Zuständigkeitskonkurrenz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Antrag auf Zulassung der Berufung; Bindungswirkung einer Baugenehmigung für eine Gaststätte auf das gaststättenrechtliche Erlaubnisverfahren; Prüfungsprogramm einer Baurechtsbehörde; Zuständigkeitskonkurrenz zwischen Baubehörde und ...

  • Judicialis

    GastG § 4 Abs. 1 Nr. 1; ; GastG § 4 Abs. 1 Nr. 3; ; LBO § 58 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gaststätte: Baugenehmigung, Bindungswirkung, Gaststätte, Bordell

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie weit reicht die Bindungswirkung der Baugenehmigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 190 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 72.86

    Baurechtliche Genehmigung - Immissionen - Auflage - Gaststättenerlaubnis -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2001 - 14 S 2916/99
    Die Bindungswirkung einer Baugenehmigung erstreckt sich im gaststättenrechtlichen Erlaubnisverfahren nicht auf alle Versagungsgründe im Sinne von § 4 Abs. 1 GastG, die an die örtliche Lage der Gaststätte anknüpfen; die Gaststättenbehörde ist nicht gehindert, sich insoweit auf spezifisch gewerberechtliche Erwägungen zu stützen (hier: Gaststätte neben Bordell; im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 4.10.1988 - 1 C 72.86 -, BVerwGE 80, 259 ).

    Im gaststättenrechtlichen Verfahren entfaltet eine bereits erteilte Baugenehmigung Bindungswirkung nur bezüglich solcher Fragen, über die die Baurechtsbehörde nach den einschlägigen bauordnungsrechtlichen Verfahrensvorschriften zu entscheiden hat; nur in diesem Umfang enthält die Baugenehmigung die verbindliche Feststellung, dass - neben der Errichtung - die bestimmungsgemäße Nutzung des Vorhabens rechtmäßig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.10.1988 - 1 C 72.86 -, BVerwGE 80, 259 ; Urt. v. 17.10.1989 - 1 C 18.87 -, BVerwGE 84, 11 ).

    Demnach gehören die Bestimmungen des Gaststättenrechts als solche nicht zum Prüfungsprogramm der Baurechtsbehörde (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.10.1988 - 1 C 72.86 -, BVerwGE 80, 259 ; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.1999 - 5 S 50/97 -, NVwZ 2000, 1068).

    Diese Konkurrenz ist in der Weise zu lösen, dass die Entscheidung der Baurechtsbehörde ausschlaggebend ist, soweit es um Rechtsfragen geht, deren Beantwortung in deren originäre Zuständigkeit fällt oder zumindest zu dieser den stärkeren Bezug hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.10.1988 - 1 C 72.86 -, BVerwGE 80, 259 ; Beschl. v. 5.2.1996 - 1 B 18.96 -, Buchholz 451.20 § 33i GewO Nr. 22).

  • BVerwG, 16.09.1975 - I C 27.74

    Unzuverlässigkeit im Gaststättengewerbe - Dirnenunterkunft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2001 - 14 S 2916/99
    Gerade hierauf stellt das Verwaltungsgericht angesichts der Nachbarschaft von Gaststätte und Dirnenunterkunft im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 16.9.1975 - I C 27.74 -, BVerwGE 49, 154 ) ab.

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der das angefochtene Urteil folgt, ist anerkannt, dass sich aus der unmittelbaren räumlichen Nähe zwischen einer Gaststätte und einem Bordell nicht nur ein Versagungsgrund im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG ergeben kann, sondern dass dieser Umstand auch für die Prüfung der Zuverlässigkeit nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG, die jeweils auf den beabsichtigten Gewerbebetrieb ausgerichtet ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.6.1973 - I B 43.73 -, Buchholz 451.41 § 4 GastG Nr. 3), von Bedeutung ist (vgl. Urt. v. 16.9.1975 - I C 27.74 -, BVerwGE 49, 154 ).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2001 - 14 S 2916/99
    Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift sind dann begründet, wenn ein einzelner, der angegriffenen Entscheidung zugrunde gelegter tragender Rechtssatz oder eine der angegriffenen Entscheidung zugrunde gelegte erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392; im Anschluss daran Senatsbeschl. v. 31.10.2000 - 14 S 1211/00 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 48/96

    Sanierungsrechtlicher Genehmigungsvorbehalt und Baugenehmigungserteilung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2001 - 14 S 2916/99
    Im Übrigen hat die Beklagte in der Baugenehmigung vom 28.10.1982 unter "Bedingungen und Auflagen" in Ziff. 8 (S. 3 oben) ausdrücklich - und angesichts des Umstands, dass die Baugenehmigung nicht den "Schlusspunkt" einer umfassenden Prüfung der Zulässigkeit eines Vorhabens bildet (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.3.1996 - 8 S 48/96 - VBlBW 1996, 343), zu Recht - darauf hingewiesen, dass die Baugenehmigung weitere Genehmigungen nach dem Gaststättengesetz nicht entbehrlich mache und ein Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz daraus nicht hergeleitet werden könne; die Rechtsvorgängerin der Klägerin hatte vor diesem Hintergrund keinen begründeten Anlass, auf eine vermeintlich abschließende Prüfung aller auf die örtliche Lage der Gaststätte bezogenen Fragen zu vertrauen.
  • BVerwG, 06.06.1973 - I B 43.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2001 - 14 S 2916/99
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der das angefochtene Urteil folgt, ist anerkannt, dass sich aus der unmittelbaren räumlichen Nähe zwischen einer Gaststätte und einem Bordell nicht nur ein Versagungsgrund im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG ergeben kann, sondern dass dieser Umstand auch für die Prüfung der Zuverlässigkeit nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG, die jeweils auf den beabsichtigten Gewerbebetrieb ausgerichtet ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.6.1973 - I B 43.73 -, Buchholz 451.41 § 4 GastG Nr. 3), von Bedeutung ist (vgl. Urt. v. 16.9.1975 - I C 27.74 -, BVerwGE 49, 154 ).
  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 18.87

    Verhältnis von Gaststättenerlaubnis und Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2001 - 14 S 2916/99
    Im gaststättenrechtlichen Verfahren entfaltet eine bereits erteilte Baugenehmigung Bindungswirkung nur bezüglich solcher Fragen, über die die Baurechtsbehörde nach den einschlägigen bauordnungsrechtlichen Verfahrensvorschriften zu entscheiden hat; nur in diesem Umfang enthält die Baugenehmigung die verbindliche Feststellung, dass - neben der Errichtung - die bestimmungsgemäße Nutzung des Vorhabens rechtmäßig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.10.1988 - 1 C 72.86 -, BVerwGE 80, 259 ; Urt. v. 17.10.1989 - 1 C 18.87 -, BVerwGE 84, 11 ).
  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2001 - 14 S 2916/99
    Die Prüfungsbefugnis der Baurechtsbehörden umfasst, wie in § 58 Abs. 1 Satz 1 LBO ausdrücklich vorausgesetzt, nicht alle Normen des öffentlichen Rechts; sie erstreckt sich nicht auf solche Vorschriften, über deren Einhaltung in einem gesonderten Verfahren durch eine andere Behörde selbständig durch Verwaltungsakt entschieden wird (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 4.7.1986 - 4 C 31.84 -, BVerwGE 72, 315 ; Urt. v. 11.5.1989 - 4 C 1.88 -, BVerwGE 82, 61 ).
  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2001 - 14 S 2916/99
    Die Prüfungsbefugnis der Baurechtsbehörden umfasst, wie in § 58 Abs. 1 Satz 1 LBO ausdrücklich vorausgesetzt, nicht alle Normen des öffentlichen Rechts; sie erstreckt sich nicht auf solche Vorschriften, über deren Einhaltung in einem gesonderten Verfahren durch eine andere Behörde selbständig durch Verwaltungsakt entschieden wird (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 4.7.1986 - 4 C 31.84 -, BVerwGE 72, 315 ; Urt. v. 11.5.1989 - 4 C 1.88 -, BVerwGE 82, 61 ).
  • VG Freiburg, 20.10.1999 - 1 K 2846/97
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2001 - 14 S 2916/99
    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 20. Oktober 1999 - 1 K 2846/97 - wird abgelehnt.
  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 27.72

    Antrag auf Erlaubnis zum Ausschank von Getränken an Besucher eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2001 - 14 S 2916/99
    Im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung, ob erwartet werden kann, dass die Klägerin als Gewerbetreibende ihren Berufspflichten nachkommen und insbesondere der Unsittlichkeit nicht Vorschub leisten werde, hat das Verwaltungsgericht entgegen der Ansicht der Klägerin nicht nur auf die betrieblichen Verhältnisse abgestellt, so dass die rechtliche Bewertung einer hierauf beschränkten Argumentation dahinstehen kann (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 26.2.1974 - I C 27.72 -, Buchholz 451.41 § 4 GastG Nr. 4 einerseits; Michel/Kienzle, a.a.O., § 4 RdNr. 7 andererseits).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1999 - 5 S 50/97

    Umfang der Überprüfung öffentlich-rechtlicher Vorschriften im

  • BVerwG, 14.11.1990 - 1 B 74.90

    Gewerberecht: Begriff der "Unsittlichkeit" im Gaststättenrecht

  • BVerwG, 05.02.1996 - 1 B 18.96

    Gewerberecht: Verhältnis von Baugenehmigung und Gewerbeerlaubnis

  • OLG Stuttgart, 17.08.2016 - 4 U 158/14

    Amtshaftung: Ablehnung einer Gaststättenerlaubnis für einen Spielhallenbetreiber

    Dies ist letztlich Ausfluss des Umstandes, dass die erteilte Baugenehmigung hinsichtlich der Rechtsfragen, die in die Prüfungskompetenz der Gewerbebehörden fallen, also der gewerberechtlichen Erlaubnisvoraussetzungen oder Versagungstatbestände, keinen Vertrauensschutz begründet (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 04.04.2014, 6 S 1795/13, Rn. 6 in Juris, sowie bereits Beschl. v. 14.03.2001, 14 S 2916/99 Rn. 9 in Juris).

    Da die gaststättenrechtlichen Versagungsgründe des § 4 GastG in einem separaten (gaststättenrechtlichen) Erlaubnisverfahren geprüft werden und dieses durch einen eigenen Verwaltungsakt (Erlaubnis oder Versagung) abgeschlossen wird, hat die Baurechtsbehörde die gaststättenrechtlichen Bestimmungen im Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich nicht zu prüfen; baurechtliches und gaststättenrechtliches Genehmigungsverfahren stehen grundsätzlich selbständig nebeneinander, die Baugenehmigung hat keinen Vorrang vor anderen Gestattungen und damit auch nicht vor der Gaststättenerlaubnis (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.03.2001, 14 S 2916/99 Rn. 3 in Juris; Sauter, a.a.O., § 58 Rnrn 60 f.; Schlotterbeck, a.a.O., § 58 Rnrn. 32, 69).

    § 58 Abs. 1 Satz 2 LBO und das "Separationsmodell" ändern allerdings nichts daran, dass es unter den vom BVerwG in den Entscheidungen BVerwGE 74, 315; 80, 259 und 84, 11 entwickelten Voraussetzungen (s. o. (a)) zu einer Tatbestands- bzw. Bindungswirkung der Baugenehmigung für das gaststättenrechtliche Erlaubnisverfahren kommen kann (so auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.03.2001, 14 S 2916/99 Rn. 4 in Juris).

  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 22 B 21.860

    Fortsetzungsfeststellungs- und Anfechtungsklage einer

    Zwar ist eine Erlaubnis nach dem GastG nicht nur objekt-, sondern auch personenbezogen (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 4 GastG sowie BayVGH, B.v. 12.6.2018 - 22 CS 18.1218 - juris Rn. 11; VGH BW, B.v. 13.3.2001 - 14 S 2916/99 - juris Rn. 3: "raumgebundene Personalkonzession"), während die Baugenehmigung nicht personen-, sondern ausschließlich vorhabens- und grundstücksbezogen ist (vgl. Decker in Busse/Kraus, BayBO, Stand September 2021, Art. 68 Rn. 46; VGH BW a.a.O.).
  • VG Düsseldorf, 27.02.2024 - 3 K 8182/23

    Kein Sportwettenvermittlung in Spielhalle oder Spielbank!

    Eine Baugenehmigung bildet ausschließlich bezüglich vorhabenbezogener Genehmigungen mit Bodenbezug nicht aber hinsichtlich solcher Genehmigungen, die - wie die begehrte Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle - die persönliche Zuverlässigkeit des Betreibers (hier: die Zuverlässigkeit des Veranstalters und des Vermittlers, §§ 13 Abs. 1 Satz 1, 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AG GlüStV NRW) betreffen, den Schlusspunkt der für genehmigungsbedürftige Bauvorhaben durchzuführenden öffentlich-rechtlichen Zulässigkeitsprüfung (§ 74 Abs. 1 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - BauO NRW 2018), vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 4. Oktober 2023 - 3 K 7177/21 -, juris Rn. 63; vgl. zur glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Vermitteln von Sportwetten in einer Wettvermittlungsstelle explizit: OVG Bremen, Urteil vom 20. Dezember 2016 - 1 LC 156/15 -, juris Rn. 26 ff., 32; vgl. ebenso zur Gaststättenerlaubnis als raumgebundene Personalkonzession: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. September 2003 - 10 A 4694/01 -, juris Rn. 46; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. März 2001 - 14 S 2916/99 -, juris Rn. 3.
  • VG Düsseldorf, 27.02.2024 - 3 K 8718/22
    Eine Baugenehmigung bildet ausschließlich bezüglich vorhabenbezogener Genehmigungen mit Bodenbezug nicht aber hinsichtlich solcher Genehmigungen, die - wie die begehrte Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle - die persönliche Zuverlässigkeit des Betreibers (hier: die Zuverlässigkeit des Veranstalters und des Vermittlers, §§ 13 Abs. 1 Satz 1, 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AG GlüStV NRW) betreffen, den Schlusspunkt der für genehmigungsbedürftige Bauvorhaben durchzuführenden öffentlich-rechtlichen Zulässigkeitsprüfung (§ 74 Abs. 1 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - BauO NRW 2018), vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 4. Oktober 2023 - 3 K 7177/21 -, juris Rn. 63; vgl. zur glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Vermitteln von Sportwetten in einer Wettvermittlungsstelle explizit: OVG Bremen, Urteil vom 20. Dezember 2016 - 1 LC 156/15 -, juris Rn. 26 ff., 32; vgl. ebenso zur Gaststättenerlaubnis als raumgebundene Personalkonzession: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. September 2003 - 10 A 4694/01 -, juris Rn. 46; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. März 2001 - 14 S 2916/99 -, juris Rn. 3.
  • VG Würzburg, 22.07.2020 - W 6 K 20.116

    Sachbescheidungsinteresse in Bezug auf baurechtliche Entscheidung über

    Denn das öffentliche Interesse, zu dem der Gewerbebetrieb im Hinblick auf seine örtliche Lage in Widerspruch geraten kann, beurteilt sich nicht allein nach materiell baurechtlichen, insbesondere bauplanungsrechtlichen Vorschriften; vielmehr kann sich die gaststättenrechtliche Unzulässigkeit eines Gewerbebetriebs am konkreten Ort auch aus spezifisch gewerberechtlichen Erwägungen ergeben, die unter anderem neben dem Schutz der Allgemeinheit vor nicht gewollten oder abgelehnten Kontakten mit dem Dirnenmilieu den Schutz der Jugend vor sittlicher Gefährdung bezwecken (VGH BW, GewA 2001, 432 = B.v. 13.3.2001 - 14 S 2916/99).

    Demnach ist die Entscheidung der Baurechtsbehörde ausschlaggebend, soweit es um Rechtsfragen geht, deren Beantwortung in deren originäre Zuständigkeit fällt oder zumindest zu dieser den stärkeren Bezug hat (Erbs/Kohlhaas/Ambs/Lutz, 230. EL Mai 2020, GastG § 4 Rn. 21a; VGH BW, GewA 2001, 432 = B.v. 13.3.2001 - 14 S 2916/99 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 4.10.1988 - 1 C 72.86).

  • VGH Bayern, 10.03.2022 - 22 B 19.196

    Rechtsschutz für Wohnungseigentümergemeinschaft gegen vorläufige

    Zwar ist eine Erlaubnis nach dem GastG nicht nur objekt-, sondern auch personenbezogen (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 4 GastG sowie BayVGH, B.v. 12.6.2018 - 22 CS 18.1218 - juris Rn. 11; VGH BW, B.v. 13.3.2001 - 14 S 2916/99 - juris Rn. 3: "raumgebundene Personalkonzession"), während die Baugenehmigung nicht personen-, sondern ausschließlich vorhabens- und grundstücksbezogen ist (vgl. Decker in Busse/Kraus, BayBO, Stand September 2021, Art. 68 Rn. 46; VGH BW a.a.O.).
  • VG Stuttgart, 16.11.2021 - 2 K 6403/19

    Klage gegen eine Beseitigungsanordnung

    Das gilt erst Recht nicht für die Kenntnis von einer rechtswidrigen Anlage durch eine unzuständige Behörde, etwa die Gaststättenbehörde (vgl. nur VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.03.2001 - 14 S 2916/99 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 10.03.2022 - 22 B 19.197

    Fortsetzungsfeststellungsklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen für

    Zwar ist eine Erlaubnis nach dem GastG nicht nur objekt-, sondern auch personenbezogen (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 4 GastG sowie BayVGH, B.v. 12.6.2018 - 22 CS 18.1218 - juris Rn. 11; VGH BW, B.v. 13.3.2001 - 14 S 2916/99 - juris Rn. 3: "raumgebundene Personalkonzession"), während die Baugenehmigung nicht personen-, sondern ausschließlich vorhabens- und grundstücksbezogen ist (vgl. Decker in Busse/Kraus, BayBO, Stand September 2021, Art. 68 Rn. 46; VGH BW a.a.O.).
  • VG Würzburg, 25.08.2021 - W 6 K 20.1065

    Erfolglose Nachbarklage gegen Gaststättenerlaubnis - Bestandskraft einer

    Denn das öffentliche Interesse, zu dem der Gewerbebetrieb im Hinblick auf seine örtliche Lage in Widerspruch geraten kann, beurteilt sich nicht allein nach materiell baurechtlichen, insbesondere bauplanungsrechtlichen Vorschriften; vielmehr kann sich die gaststättenrechtliche Unzulässigkeit eines Gewerbebetriebs am konkreten Ort auch aus spezifisch gewerberechtlichen Erwägungen ergeben, die unter anderem neben dem Schutz der Allgemeinheit vor nicht gewollten oder abgelehnten Kontakten mit dem Dirnenmilieu den Schutz der Jugend vor sittlicher Gefährdung bezwecken (VGH BW, GewA 2001, 432 = B.v. 13.3.2001 - 14 S 2916/99).

    Demnach ist die Entscheidung der Baurechtsbehörde ausschlaggebend, soweit es um Rechtsfragen geht, deren Beantwortung in deren originäre Zuständigkeit fällt oder zumindest zu dieser den stärkeren Bezug hat (Erbs/Kohlhaas/Ambs/Lutz, 230. EL Mai 2020, GastG § 4 Rn. 21a; VGH BW, GewA 2001, 432 = B.v. 13.3.2001 - 14 S 2916/99 unter Verweis auf BVerwG, U.v. 4.10.1988 - 1 C 72.86).

  • VG Düsseldorf, 04.10.2023 - 3 K 7177/21

    Schon ansässiges erlaubtes Glücksspielangebot in einem Gebäudekomplex ist

    Die Baugenehmigung bildet ausschließlich bezüglich vorhabenbezogener Genehmigungen mit Bodenbezug nicht aber hinsichtlich solcher Genehmigungen, die - wie die begehrte Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle - die persönliche Zuverlässigkeit des Betreibers (hier: die Zuverlässigkeit des Veranstalters und des Vermittlers, §§ 13 Abs. 1 Satz 1, 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AG GlüStV NRW) betreffen, den Schlusspunkt der für genehmigungsbedürftige Bauvorhaben durchzuführenden öffentlich-rechtlichen Zulässigkeitsprüfung (§ 74 Abs. 1 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - BauO NRW 2018), vgl. zur glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Vermitteln von Sportwetten in einer Wettvermittlungsstelle explizit: OVG Bremen, Urteil vom 20. Dezember 2016 - 1 LC 156/15 -, juris Rn. 26 ff., 32; vgl. ebenso zur Gaststättenerlaubnis als raumgebundene Personalkonzession: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. September 2003 - 10 A 4694/01 -, juris Rn. 46; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. März 2001 - 14 S 2916/99 -, juris Rn. 3.
  • VG Düsseldorf, 04.10.2023 - 3 K 7178/21

    Schon ansässiges erlaubtes Glücksspielangebot in einem Gebäudekomplex ist

  • VG Neustadt, 11.03.2010 - 4 L 224/10

    Gaststättenerlaubnis; Widerruf wegen Änderung der Betriebsart;

  • VG Sigmaringen, 02.04.2003 - 4 K 1954/02

    Bindungswirkung der baurechtlichen Genehmigung einer Gaststätte - Lärmschutz

  • VG Schleswig, 22.09.2021 - 2 B 45/21

    Rücknahme einer Baugenehmigung und Bauvorbescheid - Antrag auf Wiederherstellung

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