Rechtsprechung
LG Köln, 17.05.2018 - 14 S 4/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung von Lizenzschadensersatz wegen öffentlicher Zugänglichmachung eines Pornofilmes im Internet i.R.e. Filesharing-Netzwerkes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 15.12.2016 - 137 C 170/16
- LG Köln, 17.05.2018 - 14 S 4/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14
Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse
Auszug aus LG Köln, 17.05.2018 - 14 S 4/17
Die Ansicht des Amtsgerichts, die Vernehmung des von der Klägerin benannten Zeugen T sei nicht geeignet, die Zuverlässigkeit der Ermittlungen festzustellen, sei falsch und nicht in Einklang zu bringen mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.06.2015 - I ZR 19/14 (Tauschbörse I).Zu Recht weist die Klägerin darauf hin, dass nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom11.06.2015 - I ZR 19/14 - Tauschbörse I) der Beweis der korrekten Ermittlung durch Erläuterung des Ermittlungsvorgangs durch einen Mitarbeiter des Unternehmens geführt werden kann.
- AG Köln, 15.12.2016 - 137 C 170/16
Filesharing - Zweifel an IP-Adressen-Ermittlung
Auszug aus LG Köln, 17.05.2018 - 14 S 4/17
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 15.12.2016 - 137 C 170/16 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des am 15.12.2016 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Köln (Az.: 137 C 170/16) die Beklagte zu verurteilen, an sie ein Schadenersatzbetrag i.H.v. 600, 00 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit (02.04.2016) sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 215, 00 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
- OLG Köln, 18.10.2013 - 6 U 93/13
Ansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts an einem Filmwerk
Auszug aus LG Köln, 17.05.2018 - 14 S 4/17
Solche Berichte sind nicht allein deshalb, weil sie von einer Prozesspartei vorgelegt werden, als manipuliert und fehlerhaft anzusehen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 16.04.2013, 6 U 93/13, juris Rn. 8).
- BGH, 22.01.2016 - V ZR 196/14
Zurückverweisung durch das Berufungsgericht: Vorliegen eines wesentlichen, eine …
Auszug aus LG Köln, 17.05.2018 - 14 S 4/17
Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots, die im Prozessrecht keine Stütze hat, verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG und stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.2016 - V ZR 196/14, juris). - BGH, 02.03.2017 - VII ZR 154/15
Zurückverweisung durch das Berufungsgericht: Vorliegen eines wesentlichen, eine …
Auszug aus LG Köln, 17.05.2018 - 14 S 4/17
Die erkennende Kammer war gemäß § 538 Abs. 1 ZPO gehalten, selbst die notwendigen Beweise zu erheben und in der Sache zu entscheiden (vgl. BGH Urteil vom 02.03.2017 - VII ZR 154/15, juris). - BGH, 18.06.1998 - IX ZR 311/95
Auskunftspflicht des Beauftragten; Pfändung des Anspruchs auf Abtretung einer …
Auszug aus LG Köln, 17.05.2018 - 14 S 4/17
Eine Behauptung ist bewiesen, wenn das Gericht von ihrer Wahrheit überzeugt ist, ohne dabei unerfüllbare Anforderungen zu stellen (BGH NJW 1998, 2969, zitiert nach juris Rn. 28). - BGH, 16.04.2013 - VI ZR 44/12
Arzthaftungsprozess wegen Querschnittlähmung nach Bandscheibenoperation: Grenzen …
Auszug aus LG Köln, 17.05.2018 - 14 S 4/17
Hierfür genügt, da eine absolute Gewissheit nicht zu erreichen und jede Möglichkeit des Gegenteils nicht auszuschließen ist, ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH, Urteil vom 16.04.2013 - VI ZR 44/12, juris Rn. 8 m.w.N.).