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   VGH Baden-Württemberg, 14.06.1994 - A 14 S 476/94   

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VGH Baden-Württemberg, 14.06.1994 - A 14 S 476/94 (https://dejure.org/1994,8051)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.06.1994 - A 14 S 476/94 (https://dejure.org/1994,8051)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Juni 1994 - A 14 S 476/94 (https://dejure.org/1994,8051)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Überprüfung von Verfolgungsgründen im Falle einer beabsichtigten Abschiebung in den Herkunftsstaat; wahlweise Abschiebung in den sicheren Drittstaat ohne weitere Sachprüfung; keine Gruppenverfolgung der Volksgruppe der Albaner im Kosovo allein wegen ihrer ethnischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 389
  • VBlBW 1995, 109
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.1994 - A 14 S 1959/93

    Keine Gruppenverfolgung der Volksgruppe der Albaner im Kosovo allein wegen ihrer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.1994 - A 14 S 476/94
    Diese Unterlagen waren ebenso Gegenstand der mündlichen Verhandlung wie die in der mit der Ladung übersandten Liste aufgeführten sowie die in der mündlichen Verhandlung zusätzlich eingeführten Erkenntnismittel und die den Beteiligten bekanntgegebenen Senatsurteile vom 02. September 1993 - A 14 S 482/93 - und vom 21. Januar 1994 - A 14 S 1959/93 -.

    Von solchen Verfolgungsmaßnahmen war er vor seiner Ausreise auch nicht unmittelbar bedroht noch hat er solche bei seiner Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu befürchten (zu den Voraussetzungen des Asylanspruchs im einzelnen vgl. die den Beteiligten bekanntgegebenen Senatsurteile vom 02.09.1993 - A 14 S 482/93 - und vom 21.01.1994 - A 14 S 1959/93 -).

    Der Senat hat in den beiden den Beteiligten bekanntgegebenen Grundsatzurteilen vom 02. September 1993 - A 14 S 482/93 - und vom 21. Januar 1994 - A 14 S 1959/93 - zur Lage im Kosovo im einzelnen dargelegt, daß die dortige Volksgruppe der Albaner keiner Gruppenverfolgung im Hinblick auf ihre Ethnie ausgesetzt ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1993 - A 14 S 482/93

    Keine Verfolgung der Volksgruppe der Albaner im Kosovo allein wegen ihrer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.1994 - A 14 S 476/94
    Diese Unterlagen waren ebenso Gegenstand der mündlichen Verhandlung wie die in der mit der Ladung übersandten Liste aufgeführten sowie die in der mündlichen Verhandlung zusätzlich eingeführten Erkenntnismittel und die den Beteiligten bekanntgegebenen Senatsurteile vom 02. September 1993 - A 14 S 482/93 - und vom 21. Januar 1994 - A 14 S 1959/93 -.

    Von solchen Verfolgungsmaßnahmen war er vor seiner Ausreise auch nicht unmittelbar bedroht noch hat er solche bei seiner Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu befürchten (zu den Voraussetzungen des Asylanspruchs im einzelnen vgl. die den Beteiligten bekanntgegebenen Senatsurteile vom 02.09.1993 - A 14 S 482/93 - und vom 21.01.1994 - A 14 S 1959/93 -).

    Der Senat hat in den beiden den Beteiligten bekanntgegebenen Grundsatzurteilen vom 02. September 1993 - A 14 S 482/93 - und vom 21. Januar 1994 - A 14 S 1959/93 - zur Lage im Kosovo im einzelnen dargelegt, daß die dortige Volksgruppe der Albaner keiner Gruppenverfolgung im Hinblick auf ihre Ethnie ausgesetzt ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1994 - A 14 S 1957/93

    Keine Verfolgung der Volksgruppe der Albaner im Kosovo allein wegen ihrer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.1994 - A 14 S 476/94
    Im übrigen läßt sich der vom Kläger behauptete Zugriff auf seine Person anstelle des Bruders nicht mit der allgemeinen Auskunftslage in Übereinstimmung bringen, wonach die serbischen Behörden im Kosovo gegenüber den albanischen Volkszugehörigen keine Angehörigenverfolgung im Sinne einer Sippenhaft praktizieren (vgl. AA vom 17.09.1993 an VG Ansbach; ai vom 23.03.1992 an VG Ansbach, vom 23.03.1992 an VG Köln und vom 23.06.1993 an VG Hannover; siehe hierzu auch Senatsurteil vom 25.03.1994 - A 14 S 1957/93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1982 - A 12 S 213/80

    Asylrecht; Glaubhaftmachung; zum Beweiswert ausländischer Urkunden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.1994 - A 14 S 476/94
    Insoweit gilt, daß eine Urkunde, deren Beweiswert anzweifelbar ist, politische Verfolgung ebensowenig glaubhaft machen kann wie unschlüssiges Vorbringen; dabei kommt es nicht etwa darauf an, ob eine Fälschung offenkundig oder jedenfalls erwiesen ist (vgl. ausführlich z.B. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 01.09.1982 - A 12 S 213/80 -).
  • BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90

    Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Klageabweisung wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.1994 - A 14 S 476/94
    An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheinen, sowie auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 29.11.1990, InfAuslR 1991, 94, 95; BVerwG, Urteil vom 30.10.1990, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 135; Beschluß vom 21.07.1989, Buchholz, aaO Nr. 113).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.1994 - A 14 S 476/94
    Ihm obliegt es, bei den in seine Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere seinen persönlichen Erlebnissen, von sich aus eine Schilderung zu geben, die geeignet ist, seinen Asylanspruch lückenlos zu tragen, und er hat unter Angabe genauer Einzelheiten einen in sich stimmigen Sachverhalt zu schildern (BVerwG, Beschluß vom 26.10.1989, InfAuslR 1990, 38 und Urteil vom 24.03.1987, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 40).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.1994 - A 14 S 476/94
    Denn ihm wurden in seinem Heimatland nicht gezielt Rechtsverletzungen von beachtlicher Intensität in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale zugefügt, d.h. aus Gründen, die in seiner politischen oder religiösen Grundüberzeugung, seiner Volkszugehörigkeit oder in anderen unverfügbaren Merkmalen liegen, welche sein Anderssein prägen (BVerfG, Beschluß vom 10.07.1989, BVerfGE 80, 315, 335).
  • VG Freiburg, 27.11.2015 - 4 K 80/14

    Drittanfechtung einer durch den Bauherren nicht beantragten Baugenehmigung

    Mit dieser Regelung ist zwar nicht die Neuanlage solcher Plätze in ihrer Gesamtheit, das heißt die erstmalige "Umwidmung" einer Freifläche und ihre Befestigung als Sportplatz gemeint, sondern nur die der Ausstattung solcher Plätze dienenden (Neben-)Anlagen ( so auch zu vergleichbaren Bestimmungen in Bauordnungen anderer Bundesländer Sächs. OVG, Beschluss vom 01.07.2013 - 1 A 224/13 -, juris; Hess. VGH., Beschluss vom 19.02.1991, BauR 1991, 444; vgl. auch, wenngleich etwas unklar, Sauter, a.a.O., § 50 RdNr. 155; zu einer überholten Fassung der LBO vgl. Fehrenbacher, Die Genehmigungspflicht und Genehmigungsfähigkeit von Kinderspielplätzen in Wohngebieten, VBlBW 1994, 389 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1996 - 25 A 790/96

    Ablehnung des Asylantrages; Abschiebungsschutz; Abschiebung eines Ausländers;

    Ebenso VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Juni 1994 - A 14 S 476/94 -.
  • VG Ansbach, 07.10.2015 - AN 11 K 15.50067

    Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig wegen subsidiärem Schutz in Bulgarien

    Daneben spricht für eine derartige Auslegung im Sinne einer Wahlmöglichkeit des Bundesamtes auch der Zweck der Beschleunigung und der Praktikabilität des Asylverfahrens: Auch bei Einreise über einen sicheren Drittstaat widerspräche es dem Sinn des Gesetzes, das Bundesamt in derartigen Fällen immer auf eine mögliche, unter Umständen aber mit erheblichen praktischen Schwierigkeiten verbundene Abschiebung in den sicheren Drittstaat festzulegen (Hailbronner a.a.O.; ebenso OVG NRW vom 30.9.1996, 25 A 790/96.A, NVwZ 1997, 1141; VGH Baden-Württemberg vom 14.6.1994, 14 S 476/94).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - A 14 S 731/94

    Situation der Moslems im Sandzak - Verneinung von Abschiebungshindernissen

    Da es nach der Überzeugung des Senats an der in Art. 16a Abs. 1 GG vorausgesetzten Verfolgungsbetroffenheit der Kläger fehlt, kann hier offenbleiben, ob die Kläger sich auch deshalb nicht auf Art. 16a Abs. 1 GG berufen können, weil sie nach dem 01.07.1993 aus dem als sicheren Drittstaat i.S.d. Art. 16a Abs. 2 GG und § 26a Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. Anlage 1 AsylVfG normierten Staat Tschechische Republik in das Bundesgebiet eingereist sind und ob die gesetzliche Normierung als sicherer Drittstaat nach den Voraussetzungen des Art. 16a Abs. 2 GG verfassungsrechtlich unbedenklich ist (vgl. Urteil des Senats vom 14.06.1994 - A 14 S 476/94-).
  • VG Magdeburg, 20.05.2016 - 3 A 165/15

    Umdeutung eines ablehnenden Bescheides wegen der Gewährung subsidiären Schutzes

    Daneben spricht für eine derartige Auslegung im Sinne einer Wahlmöglichkeit des Bundesamtes auch der Zweck der Beschleunigung und der Praktikabilität des Asylverfahrens: Auch bei Einreise über einen sicheren Drittstaat widerspräche es dem Sinn des Gesetzes, das Bundesamt in derartigen Fällen immer auf eine mögliche, unter Umständen aber mit erheblichen praktischen Schwierigkeiten verbundene Abschiebung in den sicheren Drittstaat festzulegen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30.9.1996 - 25 A 790/96.A -, NVwZ 1997, 1141; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.06.1994 - A 14 S 476/94 -, juris).
  • VG Magdeburg, 20.05.2016 - 3 A165/15
    Daneben spricht für eine derarti ge Auslegung im Sinne einer Wahlmöglichkeit des Bundesamtes auch der Zweck der Beschleunigung und der Praktikabilität des Asylverfahrens: Auch bei Einreise über ei nen sicheren Drittstaat widerspräche es dem Sinn des Gesetzes, das Bundesamt in derartigen Fällen immer auf eine mögliche, unter Umständen aber mit erheblichen praktischen Schwierigkeiten verbundene Abschiebung in den sicheren Drittstaat festzu legen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30.9.1996 - 25 A 790/96.A NVwZ 1997, 1141; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.06.1994 - A 14 S 476/94 juris).
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