Rechtsprechung
LG München I, 12.10.2016 - 14 S 6395/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- mietrechtsiegen.de
Vermieterkündigung der Mietwohnung muss allen Mietern zugehen
- rewis.io
Kündigungs- und Mieterhöhungserklärung bei Mietermehrheit
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erklärungen des Vermieters sind allen Mietern bekannt zu geben!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Wohnung mit drei Mietern
- sh-recht.de (Kurzinformation)
Empfangsvollmacht eines Mieters für die anderen Mitmieter ist AGB-widrig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mietrecht: Kündigung muss allen Mietern zugehen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Müssen Vermieter eine Kündigung allen Mietern bekannt geben?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mieterhöhungsverlangen muss allen Mietern zugehen
- sh-recht.de (Kurzinformation)
Empfangsvollmacht eines Mieters für die anderen Mitmieter ist AGB-widrig
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Kündigung Mietvertrag - Zugang Vermieterschreiben an alle Mieter
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mietvertrag: Empfangsvollmacht eines Mieters für die anderen Mieter ist AGB-widrig! (IMR 2017, 227)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Mehrere Mieter: Kündigung muss gegenüber allen Mieter bekannt gegeben werden! (IMR 2017, 231)
Verfahrensgang
- AG München, 10.03.2016 - 422 C 17523/15
- LG München I, 12.10.2016 - 14 S 6395/16
Papierfundstellen
- ZMR 2017, 56
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 25.10.1984 - 8 REMiet 4148/84
Mietvertrag; Klausel; Mieterhöhung; Mitmieter; Adressat
Auszug aus LG München I, 12.10.2016 - 14 S 6395/16
Zu beachten ist nämlich, dass diese Klausel nicht nur eine Empfangsvollmacht der anderen Mieter enthält, sondern darüber hinaus eine Vereinbarung besonderer Art, dass die rechtsgeschäftlichen Erklärungen des Vermieters keine Einzel- sondern Gesamtwirkung haben sollen (vgl. dazu KG WuM 1985, 12). - BGH, 10.10.2012 - VIII ZR 107/12
Anforderungen an eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters
Auszug aus LG München I, 12.10.2016 - 14 S 6395/16
c) Selbst wenn man jedoch den Zahlungsrückstand als gegeben ansieht und somit grundsätzlich ein Recht des Klägers zum Ausspruch der ordentlichen Kündigung für gegeben ansieht, weil der Zahlungsrückstand mehr als eine Monatsmiete und länger als einen Monatszeitraum umfasst (BGH NJW 2013, 159) ist die Kündigung im vorliegenden Fall jedenfalls treuwidrig.