Rechtsprechung
LG Nürnberg-Fürth, 25.03.2009 - 14 S 7627/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Verteilung der Kosten für Kabel-TV, Aufzug und Hausmeister- bzw. Hausreinigungskosten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Differenzierung nach Kosten des laufenden Aufzugsbetriebs nach Häusern und Stockwerken bei Mehrhausanlagen bei Beschluss der Eigentümer gem. § 16 III Wohnungseigentumsgesetz (WEG); Umlegung der Hausmeister- und Hausreinigungskosten nach Einheiten i.R.e. ordnungsgemäßen ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Zulässigkeit der dauerhaften Änderung des Kostenverteilerschlüssels bei den Reingungskosten, Hausmeisterkosten, Kabelgebühren und Aufzugskosten gem. § 16 Abs. 3 WEG
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verteilung von Betriebskosten nach § 16 Abs. 3 WEG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Beschluss über von der Teilungserklärung abweichenden Kostenverteilungsschlüssel (IMR 2009, 281)
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 15.08.2008 - 27 C 40115/08
- LG Nürnberg-Fürth, 25.03.2009 - 14 S 7627/08
Papierfundstellen
- NJW 2009, 3246
- NJW-RR 2009, 884
- NZM 2009, 363
- ZMR 2009, 638
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 14.06.1993 - 24 W 5328/92
Umfang ordnungsgemäßer Instandhaltung - Instandhaltungskosten - Anfechtbarkeit …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 25.03.2009 - 14 S 7627/08
Reinigungskosten, soweit sie sich auf gemeinschaftliche Gebäudeteile beziehen, sind keine Betriebs-, sondern Instandhaltungskosten (KG WuM 1993, 562). - BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 202/06
Berechtigung des Vermieters zur Umstellung auf Fernwärme
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 25.03.2009 - 14 S 7627/08
Eine Umlegung der Kabelnutzungsentgelte nach Miteigentumsanteilen widerspräche dagegen dieser Zielsetzung, da der erstrebte Preisvorteil sich für die Eigentümer einer überdurchschnittlich großen Wohnung im Verhältnis zu den Eigentümern der kleineren Wohnungen nicht realisiert (OLG Hamm ZMR 2004, 774; vgl. auch BGH NJW 2007, 3060 m.w.N.). - OLG Hamm, 04.05.2004 - 15 W 142/03
Verteilung der Kosten für die Nutzung des Kabelanschlusses
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 25.03.2009 - 14 S 7627/08
Eine Umlegung der Kabelnutzungsentgelte nach Miteigentumsanteilen widerspräche dagegen dieser Zielsetzung, da der erstrebte Preisvorteil sich für die Eigentümer einer überdurchschnittlich großen Wohnung im Verhältnis zu den Eigentümern der kleineren Wohnungen nicht realisiert (OLG Hamm ZMR 2004, 774; vgl. auch BGH NJW 2007, 3060 m.w.N.).
- BGH, 01.04.2011 - V ZR 162/10
Wohnungseigentum: Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
Unter der Geltung des nunmehrigen § 16 Abs. 3 WEG bedeutet dies jedoch nur, dass sowohl das "Ob" als auch das "Wie" der Änderung nicht willkürlich sein dürfen (…vgl. BT-Drucks.,aaO; LG Nürnberg-Fürth, NJW-RR 2009, 884 f.;… Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 16 Rn. 83;… Hügel in Hügel/Elzer, Das neue WEG-Recht, § 5 Rn. 23; vgl. auch Senat, Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 221/09, NJW 2010, 3298, 3299;… aA Jennißen in Jennißen, aaO, § 16 Rn. 39; Schmid, ZMR 2010, 259; jeweils mwN.). - LG Karlsruhe, 01.09.2023 - 11 S 96/22
Grenzen geänderter Kostenverteilung in WEG
So wird überwiegend vertreten, dass nicht nur hinsichtlich der Verwalterkosten, sondern auch für Kosten der Gartenpflege, des Aufzugs, der Straßenreinigung, der Gebäudereinigung und des Hausmeisters eine gleichmäßige Kostentragung pro Wohnungseigentumseinheit erfolgen kann (…vgl. BeckOGK/Falkner, 1.5.2023, WEG § 16 Rn. 158;… Riecke/Schmid/Elzer/Abramenko Rn. 75 (für Hausmeister);… Niedenführ/Vandenhouten/Niedenführ Rn. 50; Moosheimer ZMR 2011, 597 (603); für Gartenpflege Schmid ZWE 2014, 248 (252); aA LG Nürnberg-Fürth NJW-RR 2009, 884; AG Hannover BeckRS 2009, 19302). - LG Dortmund, 26.12.2013 - 1 S 133/13
Zur Nichtigkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen betreffend Gebrauchsregelungen …
Wenn diese alleine von den Wohnungseigentümern des be troffenen Hauses getragen werden, ist insofern die Grenze zur Willkür noch nicht überschritten (vgl. auch LG Nürnberg-Fürth, NZM 2009, 363).