Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.11.1988 - 14 S 940/87   

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • VG Freiburg, 18.02.1987 - 1 K 170/84
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1988 - 14 S 940/87

Zeitschriftenfundstellen

  • VBlBW 1989, 375



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)  

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1990 - 14 S 1378/88  

    Zur Festsetzung der Gebühr für eine Werbetafel - Ermessen

    Vergleiche VGH Mannheim, 1988-11-08, 14 S 940/87, VBlBW 1989, 375.

    Die angefochtenen Bescheide sind aber rechtswidrig, weil die Beklagte das ihr im Einzelfall beim Einfügen der Gebühr in den vom Verordnungsgeber vorgegebenen Gebührenrahmen unter Auswahl und Anwendung der gesetzlichen Bemessungsgesichtspunkte eingeräumte Ermessen (vgl. etwa Urteil des Senats vom 08.11.1988 -- 14 S 940/87 -- m.w.N.; st. Rspr.) fehlerhaft ausgeübt hat.

    Eine verwaltungsinterne Typisierung dient der Verwaltungsvereinfachung und kann durchaus geeignet sein, eine gleichmäßige Gebührenpraxis zu gewährleisten (vgl. zuletzt etwa das zitierte Urteil vom 08.11.1988 aaO m.w.N.).

    Insoweit unterliegt es den gleichen rechtlichen Bedenken wie der für Gaststättengebühren durch Verwaltungsvorschrift vorgesehene Pachtmaßstab, zu dem der Senat mit dem bereits erwähnten Urteil vom 08.11.1988 -- 14 S 940/87 -- (VBlBW 1989, 375 = GewArch 1989, 344; ebenso Urteil vom 06.03.1989 -- 14 S 634/87 -- und Urteil vom 15.06.1989 -- 14 S 1292/88 --) im einzelnen folgendes ausgeführt hat:.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.1992 - 14 S 1253/91  

    Verwaltungsgebühren: Zur Bedeutung des Pachtzinses bei der Erhebung einer

    Der Pachtzins darf bei Erhebung der Gaststättengebühr (Nr. 30.1 GebVerz (VwGebVerz BW J: 1988)) nicht das alleinige Kriterium der Gebührenbemessung bilden (Urteil des Senats vom 08.11.1988 - 14 S 940/87 - GewArch 1989, 344 = VBlBW 1989, 375), wohl aber kann er bei Beachtung sämtlicher in § 8 LGebG (GebG BW) aufgeführten Bemessungsmaßstäbe einen Anhaltspunkt für das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers an der Amtshandlung bieten.

    Dabei hat die Beklagte den Grundsatz berücksichtigt, daß die Bandbreite der Amtshandlungen vom Geltungsbereich des Gebührenrahmens bestimmt wird, daß also nicht nur die Verhältnisse in ihrem Zuständigkeitsbereich, sondern die Gastronomie des gesamten Landes einschließlich der in besten Großstadtlagen oder internationalen Kurbädern angesiedelten Spitzenhäuser des Landes Baden-Württemberg in den Blick zu nehmen sind (Urteil des Senats vom 08.11.1988 - 14 S 940/87 - GewArch 1989, 344 = VBlBW 1989, 375 m.w.N.).

    Der Pachtzins kann zwar nicht als alleiniges Kriterium für die Gebührenbemessung herangezogen werden (vgl. Urteil des Senats vom 08.11.1988, aaO), wohl aber kann er bei Beachtung sämtlicher in § 8 LGebG aufgeführten Bemessungsmaßstäbe einen Anhaltspunkt für das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers an der Amtshandlung bieten.

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2004 - 7 LB 112/03  

    Zur Festsetzung der Gaststättenerlaubnisgebühr bei Betriebsübernahme; Addition;

    Solche ermessenssteuernden Richtlinien haben den durch Gesetz und Verordnung festgelegten Bemessungselementen Rechnung zu tragen und dürfen der Berücksichtigung besonderer Umstände des Einzelfalls nicht entgegenstehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.11.1988 - 14 S 940/87 -, GewArch 1989, 344).

    In den Blick zu nehmen ist daher die vergleichbare Gastronomie des gesamten Landes einschließlich der in den Großstädten angesiedelten großen Beherbergungsbetriebe (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 16.2. 1972 - VII OVG A 73/72 -, OVGE 28, 415; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.11.1988 - 14 S 940/87 -, GewArch 1989, 344).

mehr
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.1991 - A 14 S 2616/90  

    Anfechtung einer Widerspruchsgebühr - Anforderung an die Begründung der

    Das Verwaltungsgericht hat hierzu zutreffend ausgeführt, daß dem Regierungspräsidium bei der Einfügung der Gebühr in den Gebührenrahmen unter Auswahl und Anwendung der gesetzlichen Bemessungsgesichtspunkte ein Ermessensspielraum zusteht, der nur eingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Kontrolle zugänglich ist; das entspricht ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (vgl. etwa Urteil des Senats vom 8.11.1988 -- 14 S 940/87 -- m.w.N.).

    Dem wird nur eine Gebührenpraxis gerecht, die der Bandbreite der Amtshandlungen auf der Tatbestandsseite die durch den Gebührenrahmen gebildete Gebührenskala auf der Rechtsfolgenseite proportional zuordnet, wobei die Brandbreite der Amtshandlungen vom Geltungsbereich des Gebührenrahmens bestimmt wird (vgl. Urteile des Senats vom 8.11.1988, VBlBW 1989, 375 = GewArch 1989, 384; vom 6.3.1989 -- 14 S 634/87 --, vom 15.6.1989 -- 14 S 1292/88 -- und vom 19.7.1990 KStZ 1991, 35, jeweils m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.2008 - 6 S 1089/07  

    Kaminofen; Kehrpflicht und -häufigkeit; Gestaltungsspielraum des

    Ein Ermessen der Behörde, den in der Kehr- und Überprüfungsordnung vorgeschriebenen Jahreszeitraum auf zwei Jahre zu verlängern, wie es die Antragsteller vergleichsweise angeboten hatten, besteht insoweit nicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.12.1988 - 10 S 3465/88 -, GewArch 1989, 384).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1998 - 2 S 1806/96  

    Verstoß gegen die Selbstbindung der Verwaltung durch Nichtanwendung

    Indes hat das Landratsamt hier mit dem Bescheid vom 3.1.1994 von dem ihm eingeräumten Ermessen fehlerhaft Gebrauch gemacht, das ihm auf der Grundlage des § 8 LGebG bei der Zuordnung der Gebühr unter dem Gesichtspunkt der Bemessungskriterien dieser Bestimmung eröffnet ist (st.Rspr. des erk. Gerichtshofs, vgl. etwa Urteil vom 8.11.1988 - 14 S 940/87 - und Beschluß des Senats vom 2.2.1998 - 2 S 2927/97).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 LB 152/02  

    Festsetzung der Widerspruchsgebühr aus einem Gebührenrahmen; Gleichheitssatz;

    Insbesondere dann, wenn bei ihrer Anwendung der Gebührenrahmen regelmäßig überschritten wird und daher die "Kappungsgrenze" geradezu regelmäßig eingreift, führte das zu einer nicht zu rechtfertigenden Begünstigung der Widerspruchsführer, welche ein verwaltungsaufwendiges Verfahren bei hohem Gegenstandsinteresse betreiben, und einer damit gleichheitssatzwidrigen Belastung derjenigen Widerspruchsführer, deren Verfahren einen geringen Verwaltungsaufwand erfordert, von geringem Gegenstandswertinteresse getragen ist und gleichwohl den Gebührenrahmen im Wesentlichen voll ausschöpft (vgl. zum Vorstehenden: Loeser, Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz, § 9 Anm. 4 c, S. 6 f., unter Hinweis auf Bad.-Württ.VGH, Urt. v. 8.11.1988 - 14 S 940/87 -, BWVBl 1989, 375 = GewArch 1989, 344; NdsOVG, Urt. v. 2.12.1996 - 12 L 182/95 -, Juris, unter 2.4.3 am Ende der Entscheidungsgründe).
  • VG Stuttgart, 04.09.2002 - 3 K 3032/01  

    Keine Gebühr für bestimmte bewaffnete Sicherheitsmaßnahmen und Streifendienste

    Das Gericht kann nicht selbst eine angemessene Gebühr ermitteln und an Stelle der Behörde festsetzen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8.11.1988 - 14 S 940/87 -, VBlBW 1989, 375).
  • OVG Bremen, 05.11.1991 - 1 N 1/91  

    Gewerberecht: Gebührenrecht der Schornsteinfeger, Bremen

    Er braucht die Überprüfung nicht auf das Maß zu beschränken, das zur Wahrung der Brand- und Betriebssicherheit als äußerstes Minimum unabdingbar ist, sondern darf die Häufigkeit der Überprüfung vielmehr so festsetzen, daß die Brand- und Betriebssicherheit optimal gewährleistet ist ( VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.12.1988, GewArch 1989, 384; Hess. VGH , Urt. v. 8.11.1988, a.a.O., S. 23; Musielak-Cordt-Manke, a.a.O., Rn. 10 zu § 1).
  • VG Neustadt, 16.07.2012 - 4 K 499/12  

    Gebührenrecht

    Da die Gebührenfestsetzung eine Ermessensentscheidung ist, kann das Gericht nicht selbst eine angemessene Gebühr ermitteln und an Stelle der Behörde festsetzen (vgl. VGH Baden-Württemberg, GewArch 1989, 344).
  • VG Lüneburg, 22.04.2010 - 6 A 10/08  

    Verwaltungsgebühren für die Genehmigung der Indirekteinleitung von

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1998 - 2 S 1906/96  
  • VG Freiburg, 29.01.2002 - 8 K 2432/99  

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht