Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 14 Sa 110/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Betriebsbedingte Kündigung - Insolvenz - Betriebsübergang
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit des Vorliegens eines Betriebsübergangs bei betriebsmittelgeprägten Betrieben auch ohneÜbernahme von Personal; Erfüllung der Voraussetzungen für eine Betriebsinhaberschaft bei der Erbringung einer Dienstleistung in einem durch materielle Betriebsmittel ...
- Judicialis
BGB § 613 a; ; BGB § 613 a Abs. 1; ; BGB § 613 a Abs. 4; ; BGB § 613 a Abs. 4 S. 1; ; KSchG § 1 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 529; ; ZPO § 533; ; ZPO § 533 Ziff. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsbedingte Kündigung bei Auftragsentzug - keine Betriebsinhaberschaft bei bloßer Unterstützung des Betriebs einer Müllsortieranlage
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 19.05.2005 - (HD) 5 Ca 643/04
- LAG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 14 Sa 110/05
- BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 954/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 426/94
Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Catering-Vertrages
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 14 Sa 110/05
Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (vgl. etwa BAG, Urteil vom 22.07.2004 - 8 AZR 394/03, Urteil vom 11.12.1997 - 8 AZR 426/94).An einer derartigen vom BAG mit Urteil vom 11.12.1997 - 8 AZR 426/94 für das Vorliegen eines Betriebsüberganges nach § 613 a BGB noch aufgestellten Voraussetzung ist nicht mehr festzuhalten.
- BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 394/03
Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 14 Sa 110/05
Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (vgl. etwa BAG, Urteil vom 22.07.2004 - 8 AZR 394/03, Urteil vom 11.12.1997 - 8 AZR 426/94). - BAG, 06.04.2006 - 8 AZR 222/04
Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - eigenwirtschaftliche Nutzung der …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 14 Sa 110/05
Auch für den vorliegenden Fall lässt sich mithin - entsprechend der Formulierung des BAG gem. Urteil vom 06.04.2004 - 8 AZR 222/04 - sagen, dass der Einsatz der Anlage für die Tätigkeit der jeweiligen Auftragnehmerin des Sortiervertrages, also auch für die Insolvenzschuldnerin, unerlässlich war und dass es hierbei - anders als in den Reinigungs- und Bewachungsfällen - für die Ausführung der nach dem Sortiervertrag geschuldeten Tätigkeit nicht nur der Bedienung äußerst einfacher technischer Hilfsmittel bedurfte. - BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 526/04
Kündigung in Insolvenz eines abgespaltenen Unternehmens
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 14 Sa 110/05
Indes führt diese Überlegung vorliegend deshalb nicht zur Sozialwidrigkeit der streitgegenständlichen Kündigung, weil der Beklagte Ziff. 1 sämtlichen Arbeitnehmern der Insolvenzschuldnerin im Zusammenhang mit der Einstellung der verbliebenen Sortierarbeiten gekündigt hatte, wodurch ein Ausscheiden aus einem etwaigen Gemeinschaftsbetrieb erfolgt wäre (vgl. hierzu im Einzelnen BAG, Urteil vom 22.09.2005 - 6 AZR 526/04, m. w. N.). - BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 38/04
Gemeinsamer Betrieb - Organschaft
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 14 Sa 110/05
Die einheitliche Leitung muss sich auf die wesentlichen Funktionen des Arbeitgebers in personellen und sozialen Angelegenheiten erstrecken, eine lediglich unternehmerische Zusammenarbeit genügt nicht (vgl. im Einzelnen etwa auch BAG, Urteil vom 25.05.2005 - 7 ABR 38/04, m. w. N.).
- BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 954/06
Betriebsübergang: Betrieb und Teilbetrieb bei einer Müllsortieranlage - …
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 25. April 2006 - 14 Sa 110/05 - wird zurückgewiesen.