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   LAG Hessen, 17.06.1999 - 14 Sa 1157/98   

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https://dejure.org/1999,2575
LAG Hessen, 17.06.1999 - 14 Sa 1157/98 (https://dejure.org/1999,2575)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17.06.1999 - 14 Sa 1157/98 (https://dejure.org/1999,2575)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - 14 Sa 1157/98 (https://dejure.org/1999,2575)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine bestimmte Schlussformulierung im Arbeitszeugnis; Schlussformulierung als notwendiger Bestandteil eines Arbeitszeugnisses oder Höflichkeitsformel

  • archive.org

    Zeugnis mit Schlußformulierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 630
    Arbeitszeugnis: Fehlen einer Schlußformulierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 404
  • BB 2000, 155
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • ArbG Bremen, 11.02.1992 - 4a Ca 4168/91
    Auszug aus LAG Hessen, 17.06.1999 - 14 Sa 1157/98
    Zur Frage, ob ein Arbeitgeber verpflichtet ist, sogenannte Schlussformulierungen über das Bedauern des Ausscheidens und über das Bedanken für die geleistete Arbeit zu verwenden, bestehende in Literatur und Rechtsprechung unterschiedliche Auffassungen (vgl. bejahend: Schleßmann, Das Arbeitszeugnis, 11. Aufl., S. 89; LAG Köln, EzA Nr. 11 zu § 630 BGB ; verneinend: Schmid, DB 1988, S. 2253; Arbeitsgericht Bremen, NZA 1992, S. 800; Staudinger, 13. Aufl., § 630 BGB Rdn. 49).
  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00

    Arbeitszeugnis - Schlußsätze

    9 AZR 44/00 14 Sa 1157/98.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Juni 1999 - 14 Sa 1157/98 - aufgehoben, soweit es die Beklagten auf die Anschlußberufung der Klägerin verurteilt und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 10. Februar 1998 - 4 Ca 248/97 - zurückgewiesen hat.

  • LAG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 Sa 974/10

    Zeugniserteilung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Elternzeit;

    Das Weglassen solcher Formeln kann dementsprechend als Distanzierung und Brüskierung des beurteilten Mitarbeiters aufgefasst werden (Kammer 21.05.2008, Juris Rn. 29 mwN.; vgl. zum Ganzen: Hessisches LAG 17.06.1999 - 14 Sa 1157/98 - BB 2000, 155 = Juris Rn. 46 f., LAG Köln 29.02.2008 - 4 Sa 1315/07 - Juris Rn. 22, LAG Niedersachsen 13.03.2007 - 9 Sa 1835/06 - Juris Rn. 29, 118, LAG Hamm 12.07.1994 - 4 Sa 564/94 - LAGE Nr. 26 zu § 630 BGB, ErfK/Müller-Glöge, § 109 GewO Rn. 46, MüKo-BGB/Henssler, 5. Aufl., § 630 BGB Rn. 45, Küttner/Reinecke, Personalbuch 2010, Rn. 34, HWK/ Gäntgen, § 109 GewO Rn. 28, Stück, MDR 2006, 795, Kokemoor, jurisPR-ArbR 16/2009 Anm. 3, Fuchs BeckOK BGB § 630 Rn. 7a).
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