Rechtsprechung
LAG Hessen, 22.04.2004 - 14 Sa 1244/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 26.03.2003 - 2 Ca 9804/02
- LAG Hessen, 22.04.2004 - 14 Sa 1244/03
- BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 476/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 571/01
Altersteilzeit; betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Hessen, 22.04.2004 - 14 Sa 1244/03
Bereits das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 05.12.2002 ( 2 AZR 571/01 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 125) erkannt, dass auch in einem Stilllegungsfall durch § 113 Abs. 1 InsO nicht die erforderliche Überprüfung der Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz ausgeschlossen ist, zumal keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass der Gesetzgeber für diesen Fall den ansonsten erforderlichen Kündigungsgrund nach § 1 Abs. 2 KSchG ersetzen wollte (…BAG, a.a.O., unter II. 2. c) d. Gr.).Selbst wenn - wie in neueren Entscheidungen festgestellt - die vertraglichen Ansprüche in der Altersteilzeit auf Arbeitsendgeld und Aufstockungsbeiträge während der Freistellungsphase als Masseforderungen gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO zu werten sind (so LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.03 - 12 Sa 1202 - Juris sowie vom 17.9.2003 - 4 Sa 683/03 - Juris, offen gelassen in BAG v. 5.12.2002 a.a.O.) reicht allein das Interesse des Beklagten zur Entlastung der Masse zur Rechtfertigung der Kündigung nicht aus, da mit dieser Begründung auch eine Kündigung in der Freistellungsphase gerechtfertigt werden könnte.
Eine mögliche Änderungskündigung - auf die bereits das BAG in seiner Entscheidung vom 5.12.2002 (a.a.O.) hingewiesen hat - wird sich zwar weniger auf die Höhe der Aufstockungsbeträge zu beziehen haben, da in diesem Fall die Gefahr besteht, dass Sozialversicherungsträger das Altersteilzeitverhältnis nicht mehr als solches anerkennen könnten und so der Zweck verfehlt würde, dem Arbeitnehmer einen vorzeitigen Zugang zur Altersrente nach Beendigung des Altersteilzeitvertrages zu ermöglichen.
- LAG Düsseldorf, 27.05.2003 - 16 Sa 1439/02
Kündigung eines Altersteilzeitverhältnisses durch den Insolvenzverwalter während …
Auszug aus LAG Hessen, 22.04.2004 - 14 Sa 1244/03
Das LAG Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 27.05.2003 ( 16 Sa 1439/02 - Juris) die Frage einer Kündigungsmöglichkeit bei einer Altersteilzeitvereinbarung im Blockmodell während der Arbeitsphase zwar grundsätzlich für zulässig angesehen, dies jedoch unentschieden gelassen in den Fällen, wenn die Freistellungsphase - wie hier - kurz bevor steht. - LAG Düsseldorf, 17.09.2003 - 4 Sa 683/03
Streit über die insolvenzrechtliche Behandlung von Forderungen aus einem zwischen …
Auszug aus LAG Hessen, 22.04.2004 - 14 Sa 1244/03
Selbst wenn - wie in neueren Entscheidungen festgestellt - die vertraglichen Ansprüche in der Altersteilzeit auf Arbeitsendgeld und Aufstockungsbeiträge während der Freistellungsphase als Masseforderungen gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO zu werten sind (so LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.03 - 12 Sa 1202 - Juris sowie vom 17.9.2003 - 4 Sa 683/03 - Juris, offen gelassen in BAG v. 5.12.2002 a.a.O.) reicht allein das Interesse des Beklagten zur Entlastung der Masse zur Rechtfertigung der Kündigung nicht aus, da mit dieser Begründung auch eine Kündigung in der Freistellungsphase gerechtfertigt werden könnte.
- BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 476/04
Kündigung in der Arbeitsphase der Block-Altersteilzeit
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. April 2004 - 14 Sa 1244/03 - aufgehoben.