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   LAG Hessen, 24.08.2001 - 14 Sa 1396/00   

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https://dejure.org/2001,13992
LAG Hessen, 24.08.2001 - 14 Sa 1396/00 (https://dejure.org/2001,13992)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24.08.2001 - 14 Sa 1396/00 (https://dejure.org/2001,13992)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24. August 2001 - 14 Sa 1396/00 (https://dejure.org/2001,13992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Kündigung und Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Schadensersatz und Schmerzensgeld eines Arbeitsnehmers bei Persönlichkeitsrechtsverletzung; Mobbing

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79

    Springer ./. Wallraff: Schutz eines Zeitungsunternehmens vor Offenbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.08.2001 - 14 Sa 1396/00
    festzustellen, dass der Kläger als verantwortlicher Zeitschriftenredakteur und Arbeitnehmer des beklagten Presseunternehmens vorliegend nicht durch seine grundsätzliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit daran gehindert ist, wegen der besonderen Umstände dieses Falles schon vor seinem Ausscheiden aus dem Anstellungsverhältnis betriebliche Missstände vor einem staatlichen Gericht und der Gerichtsöffentlichkeit zu offenbaren wenn er damit gewichtige innerbetriebliche Missstände aufdeckt, durch die auch die Öffentlichkeit betroffen ist (z. B. die Unterdrückung des redaktionellen Meinungspluralismus) und deren Beseitigung durch betriebsinternes Vorstelligwerden selbst von höchster Stelle (Verleger) verweigert worden ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 20.01.1981 - VI ZR 162/79, NJW 1981, S. 1089 , Wallraff);.

    festzustellen, dass der Kläger als verantwortlicher Zeitschriftenredakteur und Arbeitnehmer des beklagten Presseunternehmens vorliegend nicht durch seine grundsätzliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit daran gehindert ist, wegen der besonderen Umstände des Falles und der überragenden Bedeutung des Grundrechts der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG ) schon vor seinem Ausscheiden aus dem Anstellungsverhältnis betriebliche Missstände öffentlich - und auch gerade presseöffentlich - zu offenbaren, wenn er damit gewichtige innerbetriebliche Missstände aufdeckt, durch die auch die Öffentlichkeit betroffen ist (z. B. die Unterdrückung des redaktionellen Meinungspluralismus), und deren Beseitigung durch betriebsinternes Vorstelligwerden selbst von höchster Stelle (Verleger) verweigert worden ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 20.01.1981 - IV ZR 162/79, NJW 1981, S. 1089 -Wallraff);.

  • BAG, 21.02.1957 - 2 AZR 410/54

    Kündigung - Sachlich gerechtfertigtes Verlangen - Übrige Belegschaftsangehörige -

    Auszug aus LAG Hessen, 24.08.2001 - 14 Sa 1396/00
    Da die Beklagte als darlegungs- und beweispflichtige Partei gesetzlich bestimmt ist (§ 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG ) hat der Arbeitgeber im Streitfall die vom Arbeitnehmer substantiiert dargelegten Umstände zu widerlegen (vgl. BAG, Urteil vom 06.09.1989 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 389/83

    Schadenersatz wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus LAG Hessen, 24.08.2001 - 14 Sa 1396/00
    Daher bedarf es zur Konkretisierung des Persönlichkeitsrechts stets einer Güter- und Interessenabwägung, um zu klären, ob dem Persönlichkeitsrecht des einen gleichwertige und schutzwürdige Interessen anderer gegenüberstehen (BAG Urteil vom 18. Dezember 1984 - 3 AZR 389/83 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 158/97

    Schadensersatz wegen verspäteter Lohnzahlung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.08.2001 - 14 Sa 1396/00
    Bei nicht eindeutiger Rechtslage, insbesondere wenn der Ausspruch der Kündigung auf einem vertretbaren Rechtsstandpunkt beruht, handelt ein kündigender Arbeitgeber solange nicht fahrlässig, wie er auf die Wirksamkeit seiner Kündigung vertrauen durfte (ständige Rechtsprechung des BAG, Urteil vom 14. Mai 1998 - 8 AZR 158/97 - Juris).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus LAG Hessen, 24.08.2001 - 14 Sa 1396/00
    (BAG AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, zu C I 2 b, mit Hinweis auf BVerfGE 34, 269, 280) [BVerfG 14.02.1973 - 1 BvR 112/65].
  • BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 294/86

    Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses - Meinungsfreihiet am Arbeitsplatz -

    Auszug aus LAG Hessen, 24.08.2001 - 14 Sa 1396/00
    An die Auflösungsgründe sind strenge Anforderungen zu stellen, weil auch die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers eine Ausnahme von dem vom Gesetz als Regel erstrebten Fortbestand des Arbeitsverhältnisses anzusehen ist (vgl. BAG, Urteil vom 14.05.1987 - 2 AZR 294/86 - EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 20).
  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 268/96

    Außerordentliche Kündigung eines Kirchenbediensteten

    Auszug aus LAG Hessen, 24.08.2001 - 14 Sa 1396/00
    Dies ist unter der Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls zu überprüfen (vgl. BAG, Urteil vom 24.04.1997 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Kirchendienst).
  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 142/99

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hessen, 24.08.2001 - 14 Sa 1396/00
    Grundsätzlich beschränkt sich die Sozialauswahl auf die Arbeitsplätze, auf die ein Arbeitnehmer nach dem Arbeitsvertrag ohne Ausspruch einer Änderungskündigung hätte versetzt werden können (vgl. BAG, Urteil vom 17. Februar 2000 - 2 AZR 142/99 - EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 43 m.w.N.).
  • BAG, 20.10.1954 - 1 AZR 193/54

    Kündigung: personenbedingte Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.08.2001 - 14 Sa 1396/00
    Grundsätzlich ist bereits der Umstand, dass die Ursache der Erkrankung im betrieblichen Bereich liegt, im Rahmen der Interessenabwägung zu berücksichtigen (vgl. BAG, Urteil vom 20.10.1954 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1954).
  • LAG Thüringen, 28.06.2005 - 5 Sa 63/04

    Einhaltung der Menschenwürde am Arbeitsplatz, als Bestandteil systematischer

    Der in diesen Urteilen vertretene Mobbingschutzansatz ist auch in weiten Teilen der einschlägigen Rechtsprechung übernommen worden (OLG Stuttgart, Urteil vom 28.7.2003; NVwZ-RR 2003, 715; LAG Berlin, Urteil vom 6.3.2003, MDR 2003, 881; LAG Bremen, Urteil vom 17.10.2002, NZA-RR 2003, 234; LAG Hamm, Urteil vom 25.6.2002, AP Nr. 3 zu § 611 BGB Mobbing; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.3.2002, NZA-RR 2002, 457; ArbG Dresden, Urteil vom 7.7.2003 - 5 Ca 5954/02 - ; LAG Berlin, Urteil vom 19.11.2002 - 3 Sa 1635/02- (n.v.); ArbG Berlin, Urteil vom 8.3.2002 - 40 Ca 5746/01 - (n.v.); LAG Berlin Urteil, vom 23.10.2001 - 3 Sa 2629/00 - (n.v.); Hessisches LAG, Urteil vom 24.8.2001 - 14 Sa 1396/00 - (n.v.); LAG Bremen, Urteil vom 30.5.2001 - 2 Sa 78/01- (n.v.); LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.8.2001, ZIP 2001, 2299).

    Bei der Anwendung des Erfordernisses einer verhaltensumfassenden Beurteilung (prinzipiell ebenso BGH, Urteil vom 1.8.2002, NJW 2002, 3172; OLG Stuttgart Urteil vom 28.7.2003, NVwZ-RR 2003, 715; Urteile des Thüringer LAG vom 15.2.2001 und 10.4.2001 a.a.O.; dem folgend Hessisches LAG Urteil vom 24.8.2001 - 14 Sa 1396/00 - (n.v.); LAG Rheinland-Pfalz vom 16.8.2001, ZIP 2001, 2298; LAG Berlin Urteil vom 19.11.2002 - 3 Sa 1635/02- (n.v.); ArbG Dresden Urteil vom 7.7.2003 - 5 Ca 5954/02 n.v.; Aigner BB 2001, 1355; Gamerschlag/Perband VersR 2002, 288; Hahn AiB 2002, 645; Kerst-Würkner ArbuR 2001, 255; Rieble/Klumpp FA 2002, 308; Ruberg ArbuR 2002, 202; Smutny/Hopf DRdA 2003, 117 und 123; Wittinger/Herrmann ZBR 2002, 338) handelt es sich in den Zweifelsfällen um den bedeutsamsten Teil der Mobbingfeststellung.

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