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   LAG Hamm, 16.10.2007 - 14 Sa 1415/07   

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LAG Hamm, 16.10.2007 - 14 Sa 1415/07 (https://dejure.org/2007,4329)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16.10.2007 - 14 Sa 1415/07 (https://dejure.org/2007,4329)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16. Oktober 2007 - 14 Sa 1415/07 (https://dejure.org/2007,4329)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betriebsrat, ERA-Strukturkomponente, Gehaltsabkommen 2006, Metallindustrie NRW, Mitbestimmung, Klage auf künftige Leistung, Tariflohnerhöhung, Übertarifliche Zulage

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 611 BGB, § 259 ZPO, § 2, § 5, § 6 GA Metallindustrie NRW 2006
    Betriebsrat, ERA-Strukturkomponente, Gehaltsabkommen 2006, Metallindustrie NRW, Mitbestimmung, Klage auf künftige Leistung, Tariflohnerhöhung, Übertarifliche Zulage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Anrechnung einer Tariferhöhung sowie einer ERA-Strukturkomponente nach dem Gehaltsabkommen für die Metallindustrie Nordrhein-Westfalens (GA 2006) auf eine Zulage; Schulden einer Leistung mit Sicherheit als Voraussetzung für eine Klage auf künftige ...

  • Judicialis

    BGB § 611; ; ZPO § 259; ; GA Metallindustrie NRW 2006 § 2; ; GA Metallindustrie NRW 2006 § 5; ; GA Metallindustrie NRW 2006 § 6

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung von Tariferhöhungen auf übertarifliche Zulagen und Strukturkomponenten in der Metallindustrie - bestimmter Klageantrag bei Klage auf künftige Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 508/81

    Pfändung

    Auszug aus LAG Hamm, 16.10.2007 - 14 Sa 1415/07
    Für eine Klage auf künftige Leistung im Sinne des § 259 ZPO ist es nicht erforderlich, dass die Leistung unter allen Umständen mit Sicherheit geschuldet wird, sondern nur, dass sie, falls sich nichts Unerwartetes ereignet, geschuldet bleibt (BAG, Urteil v. 23. Februar 1983 - 4 AZR 508/81 = AP Nr. 4 zu § 850 c ZPO).

    Während § 257, § 258 ZPO lediglich für die von einer Gegenleistung nicht abhängigen Ansprüche gelten, stellt § 259 ZPO die Generalklausel für die Beurteilung der Zulässigkeit sämtlicher Klagen auf künftige Leistung unabhängig davon dar, ob Letztere von einer Gegenleistung abhängt oder nicht (vgl. BAG, Urteil v. 23. Februar 1983 - 4 AZR 508/81 = AP Nr. 4 zu § 850 c ZPO; BGH, Urteil v. 17. April 1952 - III ZR 109/50 = NJW 1952, S. 817).

    Hierzu zählen auch in Zukunft fällig werdende Vergütungsansprüche von Arbeitnehmern (vgl. BAG, Urteil v. 23. Februar 1983, a.a.O.; LAG Hamm, Urteil v. 7. Januar 1992 - 2 Sa 1399/91 = LAGE Nr. 1 zu § 259 ZPO; LAG Düsseldorf, Urteil v. 14. Dezember 2000 - 11 Sa 1356/00 = LAGE Nr. 2 zu § 259 ZPO).

    Es ist nicht erforderlich, dass die Leistung unter allen Umständen mit Sicherheit geschuldet wird, sondern nur, dass sie, falls sich nichts Unerwartetes ereignet, geschuldet bleibt (vgl. BAG, Urteil v. 23. Februar 1983, a.a.O.; Beschluss v. 26. Juni 1959 - 2 AZR 25/57 = AP Nr. 1 zu § 259 ZPO; LAG Düsseldorf, Urteil v. 6. Januar 2004 - 8 (5) Sa 1031/03 = LAGE Nr. 1 zu § 259 ZPO 2002; Urteil v. 14. Februar 2000, a.a.O.).

    Einwendungen des Arbeitgebers aus einer künftigen Nichtleistung von Diensten des Arbeitsnehmers kann dieser durch Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO geltend machen (vgl. BAG, Urteil v. 23. Februar 1983, a.a.O.; RAG, Urteil v. 20. Februar 1937 - RAG 247/36 = ARS 29, 68).

    Diese Besorgnis liegt vor, wenn der Schuldner den Anspruch ernstlich bestreitet (vgl. BAG, Urteil v. 23. Februar 1983, a.a.O.; LAG Düsseldorf, Urteil v. 14. Februar 2000 a.a.O.).

  • BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulage - Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus LAG Hamm, 16.10.2007 - 14 Sa 1415/07
    a) Nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts ist individualrechtlich die Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Gehaltsbestandteile möglich, sofern dem Arbeitnehmer die Zulage nicht als selbstständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (vgl. BAG, Urteil v. 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 = AP Nr. 23 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt; Urteil v. 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 = AP Nr. 118 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Urteil v. 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972 Regelungsabrede).

    Allein in der tatsächlichen Zahlung liegt noch keine vertragliche Abrede über den Ausschluss einer Anrechnung, und zwar auch dann nicht, wenn die Zulage über einen längeren Zeitraum vorbehaltlos und ohne Verrechnung mit Tariflohnerhöhungen gezahlt worden ist (vgl. BAG, Urteil v. 1. März 2006 - 5 AZR 540/05, a.a.O.; Urteil v. 21. Januar 2003, a.a.O.).

    Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen dann mitzubestimmen, wenn eine generelle Maßnahme vorliegt, sich durch die Anrechnung die bisher bestehenden Verteilungsrelationen ändern und für die Neuregelung innerhalb des vom Arbeitgeber mitbestimmungsfrei vorgegebenen Dotierungsrahmens ein Gestaltungsspielraum besteht (vgl. BAG, Urteil v. 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 = AP Nr. 124 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Urteil v. 21. Januar 2003, a.a.O.).

    Vereinbaren die Tarifvertragsparteien die Erhöhung der Entgelte um einen bestimmten Prozentsatz und für vor dem Tarifabschluss liegende Monate eine Pauschalzahlung und liegt darin eine einheitliche Vergütungserhöhung, führt die Weitergabe der pauschalen Erhöhung und die erst anschließende Anrechnung der prozentualen Erhöhung zu einer Veränderung der Verteilung übertariflicher Zulagen; sie ist daher mitbestimmungspflichtig (vgl. BAG, Urteil v. 21. Januar 2003, a.a.O.; Beschluss v. 21. September 1999 1 ABR 59/98 = NZA 2000, S. 898).

    Eine einheitliche Tariferhöhung kann auch dann vorliegen, wenn die für bestimmte Monate zu leistende Pauschalzahlung ausdrücklich als Entgelterhöhung bezeichnet wird (vgl. BAG, Urteil v. 21. Januar 2003, a.a.O.).

  • BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 59/98

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Anrechung einer Tariferhöhung auf übertarifliche

    Auszug aus LAG Hamm, 16.10.2007 - 14 Sa 1415/07
    Vereinbaren die Tarifvertragsparteien die Erhöhung der Entgelte um einen bestimmten Prozentsatz und für vor dem Tarifabschluss liegende Monate eine Pauschalzahlung und liegt darin eine einheitliche Vergütungserhöhung, führt die Weitergabe der pauschalen Erhöhung und die erst anschließende Anrechnung der prozentualen Erhöhung zu einer Veränderung der Verteilung übertariflicher Zulagen; sie ist daher mitbestimmungspflichtig (vgl. BAG, Urteil v. 21. Januar 2003, a.a.O.; Beschluss v. 21. September 1999 1 ABR 59/98 = NZA 2000, S. 898).

    (a) In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wurde das Vorliegen einer solchen einheitlichen Tariferhöhung angenommen, wenn die Tarifvertragsparteien die prozentuale Erhöhung des Tarifentgelts ab einem bestimmten Zeitpunkt vereinbaren und für die ersten Monate ab diesem Zeitpunkt die Zahlung eines Pauschalbetrags anstelle der prozentualen Erhöhung versehen (vgl. BAG, Urteil v. 14. August 2001, a.a.O.; Beschluss v. 21. September 1999, a.a.O.).

    Unter diesen Umständen ist die Pauschalzahlung lediglich eine besondere Ausgestaltung der vereinbarten prozentualen Erhöhung (vgl. BAG, Beschluss v. 21. September 1999, a.a.O.).

    Weiteres Indiz schließlich ist, wenn der Tarifabschluss am Ende des pauschal abgegoltenen Zeitraums liegt und sich die Pauschalzahlung deswegen als vereinfachter Zahlungsmodus hinsichtlich der Tariferhöhung für den zurückliegenden Zeitraum darstellt (vgl. BAG, Urteil v. 14. August 2001, a.a.O.; Beschluss v. 21. September 1999, a.a.O.).

  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 744/00

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen - Erweiterung des

    Auszug aus LAG Hamm, 16.10.2007 - 14 Sa 1415/07
    a) Nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts ist individualrechtlich die Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Gehaltsbestandteile möglich, sofern dem Arbeitnehmer die Zulage nicht als selbstständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (vgl. BAG, Urteil v. 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 = AP Nr. 23 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt; Urteil v. 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 = AP Nr. 118 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Urteil v. 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972 Regelungsabrede).

    (a) In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wurde das Vorliegen einer solchen einheitlichen Tariferhöhung angenommen, wenn die Tarifvertragsparteien die prozentuale Erhöhung des Tarifentgelts ab einem bestimmten Zeitpunkt vereinbaren und für die ersten Monate ab diesem Zeitpunkt die Zahlung eines Pauschalbetrags anstelle der prozentualen Erhöhung versehen (vgl. BAG, Urteil v. 14. August 2001, a.a.O.; Beschluss v. 21. September 1999, a.a.O.).

    Weiteres Indiz schließlich ist, wenn der Tarifabschluss am Ende des pauschal abgegoltenen Zeitraums liegt und sich die Pauschalzahlung deswegen als vereinfachter Zahlungsmodus hinsichtlich der Tariferhöhung für den zurückliegenden Zeitraum darstellt (vgl. BAG, Urteil v. 14. August 2001, a.a.O.; Beschluss v. 21. September 1999, a.a.O.).

  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 540/05

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Auszug aus LAG Hamm, 16.10.2007 - 14 Sa 1415/07
    Ob eine Tariferhöhung individualrechtlich auf eine übertarifliche Vergütung angerechnet werden kann, hängt von der zugrunde liegenden Vergütungsabrede ab (vgl. BAG, Urteil v. 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 = AP Nr. 40 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn und Tariflohnerhöhung; Urteil v. 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 = AP Nr. 124 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Aufgrund des ausdrücklichen Anrechnungsvorbehalts spielt die Auslegungsregel keine Rolle, das zweckgebundene Zulagen wie Leistungszulagen von den üblichen konkludenten Anrechnungsvorbehalten bei übertarifliche Zulagen nicht erfasst werden (vgl. BAG, Urteil v. 1. März 2006 - 5 AZR 540/05, a.a.O.; Urteil v. 9. Dezember 1997 - 1 AZR 319/97 = AP Nr. 11 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt).

    Allein in der tatsächlichen Zahlung liegt noch keine vertragliche Abrede über den Ausschluss einer Anrechnung, und zwar auch dann nicht, wenn die Zulage über einen längeren Zeitraum vorbehaltlos und ohne Verrechnung mit Tariflohnerhöhungen gezahlt worden ist (vgl. BAG, Urteil v. 1. März 2006 - 5 AZR 540/05, a.a.O.; Urteil v. 21. Januar 2003, a.a.O.).

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 105/05

    Arbeitsvergütung - ERA-Strukturkomponente - Klageerweiterung in der Revision

    Auszug aus LAG Hamm, 16.10.2007 - 14 Sa 1415/07
    Sie sind integraler Bestandteil der Tariflohnerhöhung und können mit einer außertariflichen Zulage verrechnet werden (vgl. BAG, Urteil v. 15. März 2005 - 9 AZR 97/04 = AP Nr. 33 zu § 157 BGB; vgl. für Baden-Württemberg: Urteil v. 9. November 2005 - 5 AZR 105/05 = AP Nr. 196 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; für Hessen: BAG, Urteil v. 9. November 2005 - 5 AZR 595/04 = EzA Nr. 45 zu § 4 TVG Tariflohnerhöhung).

    Beides ist zulässig (vgl. BAG, Urteil v. 9. November 2005 - 5 AZR 105/05, 5 AZR 595/04, a.a.O.).

  • BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97

    Verbot der Anrechnung von Zulagen in Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hamm, 16.10.2007 - 14 Sa 1415/07
    Aufgrund des ausdrücklichen Anrechnungsvorbehalts spielt die Auslegungsregel keine Rolle, das zweckgebundene Zulagen wie Leistungszulagen von den üblichen konkludenten Anrechnungsvorbehalten bei übertarifliche Zulagen nicht erfasst werden (vgl. BAG, Urteil v. 1. März 2006 - 5 AZR 540/05, a.a.O.; Urteil v. 9. Dezember 1997 - 1 AZR 319/97 = AP Nr. 11 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt).

    Verhindert schon die ausdrückliche Bezeichnung eines Zulagenzwecks (z.B. "Leistungszulage") nicht eine Anrechnung von Tariferhöhungen, wenn diese ausdrücklich vorbehalten ist (vgl. BAG, Urteil v. 9. Dezember 1997, a.a.O.), gilt dies erst recht für den Fall, in dem wie hier der Zweck bei der Bezeichnung der Zulage schon gar nicht erwähnt wird.

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 595/04

    Übertarifliche Zulage - Anrechnung - ERA-Strukturkomponente

    Auszug aus LAG Hamm, 16.10.2007 - 14 Sa 1415/07
    Sie sind integraler Bestandteil der Tariflohnerhöhung und können mit einer außertariflichen Zulage verrechnet werden (vgl. BAG, Urteil v. 15. März 2005 - 9 AZR 97/04 = AP Nr. 33 zu § 157 BGB; vgl. für Baden-Württemberg: Urteil v. 9. November 2005 - 5 AZR 105/05 = AP Nr. 196 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; für Hessen: BAG, Urteil v. 9. November 2005 - 5 AZR 595/04 = EzA Nr. 45 zu § 4 TVG Tariflohnerhöhung).

    Beides ist zulässig (vgl. BAG, Urteil v. 9. November 2005 - 5 AZR 105/05, 5 AZR 595/04, a.a.O.).

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus LAG Hamm, 16.10.2007 - 14 Sa 1415/07
    Die Anrechnung ist dagegen mitbestimmungsfrei, wenn dadurch das Zulagenvolumen völlig aufgezehrt wird oder die Tariferhöhung vollständig und gleichmäßig auf über-/außertarifliche Zulagen angerechnet wird (vgl. BAG Großer Senat, Beschluss v. 3. Dezember 1991 - GS 2/90 = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Folge der Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats ist es, dass die Anrechnung der prozentualen Tariflohnerhöhung auf die außertarifliche Zulage des Klägers ab August 2006 rechtsunwirksam ist (vgl. allgemein BAG, Große Senat, Beschluss v. 3. Dezember 1991, a.a.O.).

  • BAG, 08.06.2004 - 1 AZR 308/03

    Anrechnung der zweiten Stufe einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen

    Auszug aus LAG Hamm, 16.10.2007 - 14 Sa 1415/07
    Ob eine Tariferhöhung individualrechtlich auf eine übertarifliche Vergütung angerechnet werden kann, hängt von der zugrunde liegenden Vergütungsabrede ab (vgl. BAG, Urteil v. 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 = AP Nr. 40 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn und Tariflohnerhöhung; Urteil v. 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 = AP Nr. 124 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen dann mitzubestimmen, wenn eine generelle Maßnahme vorliegt, sich durch die Anrechnung die bisher bestehenden Verteilungsrelationen ändern und für die Neuregelung innerhalb des vom Arbeitgeber mitbestimmungsfrei vorgegebenen Dotierungsrahmens ein Gestaltungsspielraum besteht (vgl. BAG, Urteil v. 8. Juni 2004 - 1 AZR 308/03 = AP Nr. 124 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Urteil v. 21. Januar 2003, a.a.O.).

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 5/04

    Zulässigkeit der Klage auf Zahlung der erhöhten Miete; Voraussetzungen der

  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung; Klage auf künftige Leistungen

  • BGH, 17.04.1952 - III ZR 109/50

    Voraussetzungen einer Klage auf künftige Leistung

  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 227/05

    Tarifauslegung - Höhe der Unterrichtsverpflichtung angestellter Lehrer

  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 97/04

    Auslegung einer Altersteilzeitentgeltvereinbarung - außertariflicher Angestellter

  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 363/05

    Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen - AGB-Kontrolle

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 337/00

    Tarifvertrag: Auslegung

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

  • BAG, 23.03.1993 - 1 AZR 520/92

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf Wechselschichtzulage

  • LAG Düsseldorf, 14.12.2000 - 11 Sa 1356/00

    Nachhaftung eines ehemaligen Gesellscahfters einer Personengesellschaft; Klage

  • BGH, 16.12.1964 - VIII ZR 47/63

    Zulässigkeit einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

  • LAG Düsseldorf, 06.01.2004 - 8 (5) Sa 1031/03
  • BAG, 14.05.1997 - 7 AZR 471/96

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Musikers eines Kulturorchesters wegen

  • BAG, 26.06.1959 - 2 AZR 25/57

    Drittschuldner - Abwenden der Leistung - Klage auf künftige Lohnzahlung

  • LAG Hamm, 07.01.1992 - 2 Sa 1399/91

    Drittschuldnerprozeß; Erklärungspflicht; Besorgnis der Nichterfüllung

  • LAG Sachsen, 31.12.1936 - Sa 138/31

    Erfüllungsurrogat, Warenkreditversicherung, Ausfallversicherung,

  • BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 55/08

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei zeitlich gestaffelter Anrechnung von

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. Oktober 2007 - 14 Sa 1415/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 16.10.2008 - 16 Sa 625/08

    Betriebliche Übung ERA-Strukturkomponenten

    Mit dieser Aufteilung des tariflichen Erhöhungsvolumens in eine tabellenwirksame lineare Lohn- und Gehaltssteigerung einerseits, eine ERA-Strukturkomponente andererseits wurde u.a. sichergestellt, dass die Einführung von ERA für den Arbeitgeber kostenneutral erfolgt (vgl. hierzu Entscheidung der 14. Kammer des LAG vom 16.10.2007, 14 Sa 1415/07, JURIS).
  • LAG Hamm, 16.10.2007 - 14 Sa 1416/07

    Betriebsrat; Gehaltsabkommen 2006; Metallindustrie NRW; Mitbestimmung; Klage auf

    Teilweise Parallelentscheidung zu LAG Hamm, Urteil vom 16.10.2007 - 14 Sa 1415/07.
  • LAG Hamm, 26.08.2008 - 14 Sa 1761/07

    Gleichbehandlungsgrundsatz; Maßregelungsverbot; Lohnerhöhung

    Trotzdem blieb der Einmalbetrag weiterhin gegenleistungsbezogen und stellte eine pauschale Abgeltung der Tariferhöhung für den Zeitraum dar, für den er zu zahlen war (vgl. im Einzelnen LAG Hamm, 16. Oktober 2007, 14 Sa 1415/07, juris).
  • LAG Hamm, 26.08.2008 - 14 Sa 1763/07

    Gleichbehandlungsgrundsatz; Maßregelungsverbot; Lohnerhöhung

    Trotzdem blieb der Einmalbetrag weiterhin gegenleistungsbezogen und stellte eine pauschale Abgeltung der Tariferhöhung für den Zeitraum dar, für den er zu zahlen war (vgl. im Einzelnen LAG Hamm, 16. Oktober 2007, 14 Sa 1415/07, juris).
  • LAG Hamm, 17.04.2008 - 17 Sa 1770/07

    Keine Einmalzahlung bei absehbarer Nichteinführung des Entgeltrahmenabkommens

    Es handelt sich dabei um die Weitergabe der in den Vorjahren vereinbarten Tariferhöhungen, die jedoch im Hinblick auf die angestrebte Kostenneutralität der ERA-Einführung nicht tabellenwirksam geworden waren, sondern den Anpassungsfonds zugeflossen sind (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 16.10.2007 - 14 Sa 1415/07).
  • LAG Hamm, 17.04.2008 - 17 Sa 1768/07

    Ein Anspruch aus § 4 c TV ERA-APF auf 2,79 % als Einmalzahlung besteht dann

    Es handelt sich dabei um die Weitergabe der in den Vorjahren vereinbarten Tariferhöhungen, die jedoch im Hinblick auf die angestrebte Kostenneutralität der ERA-Einführung nicht tabellenwirksam geworden waren, sondern dem Anpassungsfonds zugeflossen sind (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 16.10.2007 - 14 Sa 1415/07).
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