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   LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2018 - 14 Sa 1501/18   

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https://dejure.org/2018,53910
LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2018 - 14 Sa 1501/18 (https://dejure.org/2018,53910)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.12.2018 - 14 Sa 1501/18 (https://dejure.org/2018,53910)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2018 - 14 Sa 1501/18 (https://dejure.org/2018,53910)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    BGB § 611a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611a
    Arbeitnehmereigenschaft eines als Nachtwache beschäftigten Mitarbeiters in einem Obdachlosenheim (hier verneint)

  • rechtsportal.de

    BGB § 611a
    Abgrenzung von Arbeits- und freiem Dienstverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abgrenzung von Arbeits- und freiem Dienstverhältnis

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitnehmereigenschaft eines als Nachtwache beschäftigten Mitarbeiters in einem Obdachlosenheim

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Freiwillige Eintragungen in Dienstplan sprechen gegen ein Arbeitsverhältnis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • ArbG Berlin, 18.07.2018 - 56 Ca 1937/18

    Keine brotlose Arbeit...

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2018 - 14 Sa 1501/18
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 18.07.2018 - 56 Ca 1937/18 - abgeändert und die Klage wird abgewiesen.

    Mit der vorliegenden, am 13. Februar 2018 beim Arbeitsgericht Berlin eingegangenen, der Beklagten am 1. März 2018 zugestellten Klage hat der Kläger die Feststellung begehrt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien über den 31. Januar 2018 fortbesteht, hilfsweise, dass es nicht durch das Schreiben vom 31. Januar 2018 aufgelöst worden ist (56 Ca 1937/18).

    Mit Beschluss vom 5. Juli 2018 hat das Arbeitsgericht die Rechtsstreitigkeiten 56 Ca 1937/18 und 56 Ca 3226/18 unter dem führenden Aktenzeichen 56 Ca 1937/18 verbunden.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 18.07.2018 - 56 Ca 1937/18 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • LAG Hamburg, 01.04.2009 - 3 Sa 58/08

    Arbeitnehmerstatus von Nachrichtensprechern

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2018 - 14 Sa 1501/18
    Es entspricht nicht dem Wesen eines Arbeitsvertrages, wenn ein Mitarbeiter frei entscheiden kann, ob und für wann er sich in Dienstpläne einträgt und erst dann zur Leistung des Dienstes verpflichtet ist, wenn er sich eingetragen hat (im Anschluss an LAG Hamburg, 01.04.2009, 3 Sa 58/08, juris und LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2016, 3 Sa 214/16, juris).

    Es entspricht nicht dem Wesen eines Arbeitsvertrages, wenn ein Mitarbeiter frei entscheiden kann, ob und für wann er sich in Dienstpläne einträgt und erst dann zur Leistung des Dienstes verpflichtet ist, wenn er sich eingetragen hat (vgl. ebenso entsprechend LAG Hamburg, 01.04.2009, 3 Sa 58/08, juris und LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2016, 3 Sa 214/16, juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 Sa 214/16

    Rettungsassistent, Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitnehmereigenschaft, Weisung,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2018 - 14 Sa 1501/18
    Es entspricht nicht dem Wesen eines Arbeitsvertrages, wenn ein Mitarbeiter frei entscheiden kann, ob und für wann er sich in Dienstpläne einträgt und erst dann zur Leistung des Dienstes verpflichtet ist, wenn er sich eingetragen hat (im Anschluss an LAG Hamburg, 01.04.2009, 3 Sa 58/08, juris und LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2016, 3 Sa 214/16, juris).

    Es entspricht nicht dem Wesen eines Arbeitsvertrages, wenn ein Mitarbeiter frei entscheiden kann, ob und für wann er sich in Dienstpläne einträgt und erst dann zur Leistung des Dienstes verpflichtet ist, wenn er sich eingetragen hat (vgl. ebenso entsprechend LAG Hamburg, 01.04.2009, 3 Sa 58/08, juris und LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2016, 3 Sa 214/16, juris).

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04

    Arbeitnehmerbegriff - Leiterin einer Außenwohngruppe

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2018 - 14 Sa 1501/18
    Bleibt das Fernbleiben eines Mitarbeiters von Besprechungen aber folgenlos, spricht dieses gegen seine Arbeitnehmerschaft (vgl. BAG, 25.05.2005, 5 AZR 347/04, AP Nr. 117 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 05.07.2000 - 5 AZR 888/98

    Arbeitnehmerstatus: beim Amt zur Regelung offener Vermögensfragen beschäftigten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2018 - 14 Sa 1501/18
    Ist ein Mitarbeiter wegen der Art seiner Tätigkeit darauf angewiesen, im Betrieb des Auftraggebers zu arbeiten, führt ein solches Angewiesensein und eine dadurch bedingte örtliche Beschränkung bei der Ausübung der geschuldeten Tätigkeit für sich allein nicht zur persönlichen Abhängigkeit im Sinne einer Arbeitnehmerschaft (vgl. z.B. BAG, 05.07.2000, 5 AZR 888/98, juris m.w.N.).
  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11

    Arbeitnehmerstatus - Rahmenvereinbarung - befristete Einzelverträge

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2018 - 14 Sa 1501/18
    Es kommt auch nicht entscheidend darauf an, ob der Mitarbeiter einen "eigenen" Schreibtisch oder ein Postfach hat, ob er ein Arbeitszimmer (mit)benutzen kann, zu dem er einen Schlüssel hat, ob er in ein hausinternes Telefonverzeichnis aufgenommen wurde oder ob Personalakten über ihn geführt werden (vgl. z. B. BAG, 15.02.2012, 10 AZR 111/11, NZA 2012, 733 und BAG, 29.11.1995, 5 AZR 492/94, zitiert aus juris, jeweils m. w. N.).
  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89

    Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2018 - 14 Sa 1501/18
    Entsprechendes gilt für Verträge über die Erbringung gegenständlicher konkretisierter Dienstleistungen (vgl. entsprechend z.B. BAG, 30.01.1991, 7 AZR 497/89, NZA 1992, 19).
  • LAG Köln, 16.09.2020 - 4 Sa 704/19

    Arbeitsverhältnis; freies Dienstverhältnis; Abgrenzung; Arbeitnehmereigenschaft

    Sein Fehlen ist umgekehrt ein Indiz für die Annahme eines freien Dienstverhältnisses (vgl. BAG, Urt. v. 06.05.1998 - 5 AZR 247/97, NZA 1999, 205; LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 06.12.2018 - 14 Sa 1501/18, juris; ErfK/Preis, 20. Aufl. 2020, § 611a BGB, Rn. 35 ff.; HWK/Thüsing, 9. Aufl. 2020, § 611a BGB Rn. 50).
  • LAG Köln, 25.08.2020 - 9 Ta 217/19

    Videoüberwacht in einem Sechs-Quadratmeter-Büro: Telefonsexdienstleisterinnen

    cc) Gegen eine Arbeitnehmereigenschaft der Klägerin spricht allein eine gewisse Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung (zur Bedeutung des Weisungsrechts in zeitlicher Hinsicht BAG, Urteil vom 06. Mai 1998 - 5 AZR 247/97 -, NZA 1999, 205; LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 06. Dezember 2018 - 14 Sa 1501/18 -, Rn. 50, juris; ErfK/Preis, 20. Aufl. 2020, § 611a BGB Rn. 35 ff.), da sie ihre gewünschten Schichten vor der Erstellung der Dienstpläne in einen elektronischen Kalender eintragen und Schichten mit Kolleginnen tauschen konnte (zur Bedeutung dieses Umstands BAG, Urteil vom 14. März 2007 - 5 AZR 499/06 -, NZA-RR 2007, 424; BAG, Beschluss vom 26. August 2009 - 5 AZN 503/09 -, Rn. 5, juris; HWK/Thüsing, 9. Aufl. 2020, § 611a BGB, Rn. 51).
  • LAG Köln, 25.08.2020 - 9 Ta 98/20

    Rechtsweg - Arbeitnehmereigenschaft einer Telefonsexdienstleisterin -

    cc) Gegen eine Arbeitnehmereigenschaft der Klägerin spricht allein eine gewisse Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung (zur Bedeutung des Weisungsrechts in zeitlicher Hinsicht BAG, Urteil vom 06. Mai 1998 - 5 AZR 247/97 -, NZA 1999, 205; LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 06. Dezember 2018 - 14 Sa 1501/18 -, Rn. 50, juris; ErfK/Preis, 20. Aufl. 2020, § 611a BGB Rn. 35 ff.), da sie ihre gewünschten Schichten vor der Erstellung der Dienstpläne in einen elektronischen Kalender eintragen und Schichten tauschen konnte (zur Bedeutung dieses Umstands BAG, Urteil vom 14. März 2007 - 5 AZR 499/06 -, NZA-RR 2007, 424; BAG, Beschluss vom 26. August 2009 - 5 AZN 503/09 -, Rn. 5, juris; HWK/Thüsing, 9. Aufl. 2020, § 611a BGB, Rn. 51).
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