Rechtsprechung
LAG Hamm, 25.02.2004 - 14 Sa 1849/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Auskunft, Fürsorgepflicht
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Auskunft, Fürsorgepflicht
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen von Auskunftspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer für die Abwicklung einer Drittbeziehung bei Bestehen verfahrensrechtlicher Gründe ; Anspruch auf Auskunftserteilung aufgrund einer erwarteten Steuerrückzahlung wegen verminderter Privatnutzung ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 97; ArbGG § 72 Abs. 2 Ziffer 1
Auskunft, Fürsorgepflicht - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Kein Auskunftsanspruch über Fahrzeugkosten
Besprechungen u.ä.
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Dienstwagen: Auskunftspflichten des Arbeitgebers bei Anwendung der Listenpreismethode
Verfahrensgang
- ArbG Herne, 09.09.2003 - 3 Ca 894/03
- LAG Hamm, 25.02.2004 - 14 Sa 1849/03
- BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 188/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 15.06.1972 - 5 AZR 32/72
Tarifliche Ausschlußfrist - Lohnbescheinigung - Aufschlüsselung des Lohnes - …
Auszug aus LAG Hamm, 25.02.2004 - 14 Sa 1849/03
Mit Recht hat das Arbeitsgericht darauf hingewiesen, dass die vom Kläger erstrebte Auskunft nicht dazu dient, Ansprüche zwischen den Parteien zu klären, es sich also nicht um einen Annex zur Vergütungspflicht des Arbeitgebers handelt, welcher dann zum Zuge kommt, wenn der Arbeitnehmer über das Bestehen und den Umfang seines Anspruchs in entschuldbarer Weise im Ungewissen ist, der Arbeitgeber aber unschwer Auskunft erteilen kann (so schon BAG, Urteil vom 15.06.1972 in AP Nr. 14 zu § 242 BGB Auskunftspflicht).
- BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 188/04
Auskunft - Dienstfahrzeug - Privatnutzung - Kfz-Kosten
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. Februar 2004 - 14 Sa 1849/03 - aufgehoben.