Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 02.08.2005 - 14 Sa 24/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Redakteur in der Pressestelle eines Fernsehsenders - Frage der Arbeitnehmereigenschaft
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen eines Arbeitsverhältnisses ; Bestehen und Inhalt eines Weiterbeschäftigungsanspruchs; Definition eines Arbeitnehmers; Grad der persönlichen Abhängigkeit; Tätigkeit der für die Programmpresse anfallende Redaktionsarbeit eines Senders
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
§§ 611 ff. BGB
- Judicialis
ZPO § 256 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Presseredakteur eines Fernsehsenders als Arbeitnehmer - Bestimmtheit des Weiterbeschäftigungsantrages - Weiterbeschäftigung bei erst- und zweitinstanzlichem Obsiegen im Statusfeststellungsprozess
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Karlsruhe, 01.02.2005 - 2 Ca 185/04
- ArbG Karlsruhe, 01.02.2005 - 4 Ca 191/04
- LAG Baden-Württemberg, 02.08.2005 - 14 Sa 24/05
- LAG Baden-Württemberg, 02.08.2005 - 14 Sa 25/05
- BAG, 14.06.2006 - 5 AZN 73/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.08.2005 - 14 Sa 24/05
Es ist in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass aus dem Arbeitsvertrag das Recht des Arbeitnehmers folgt, vom Arbeitgeber auch vertragsgemäß beschäftigt zu werden (vgl. dazu vor allem im Einzelnen BAG, GS, Beschluß vom 27.01.1985 - GS 1/84). - BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97
Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; Befristungsgrund …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.08.2005 - 14 Sa 24/05
Dieses Kriterium hat bei nicht programmgestaltender Mitarbeit keine besondere Bedeutung; wesentlich ist hier in erster Linie die Art der zu verrichtenden Tätigkeit (vgl. statt vieler: BAG, Urteil vom 16.02.1994 - 5 AZR 402/93, Urteil vom 22.04.1998 - 5 AZR 342/97, Urteil vom 11.03.1998 - 5 AZR 522/96). - BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 522/96
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.08.2005 - 14 Sa 24/05
Dieses Kriterium hat bei nicht programmgestaltender Mitarbeit keine besondere Bedeutung; wesentlich ist hier in erster Linie die Art der zu verrichtenden Tätigkeit (vgl. statt vieler: BAG, Urteil vom 16.02.1994 - 5 AZR 402/93, Urteil vom 22.04.1998 - 5 AZR 342/97, Urteil vom 11.03.1998 - 5 AZR 522/96). - BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.08.2005 - 14 Sa 24/05
Dieses Kriterium hat bei nicht programmgestaltender Mitarbeit keine besondere Bedeutung; wesentlich ist hier in erster Linie die Art der zu verrichtenden Tätigkeit (vgl. statt vieler: BAG, Urteil vom 16.02.1994 - 5 AZR 402/93, Urteil vom 22.04.1998 - 5 AZR 342/97, Urteil vom 11.03.1998 - 5 AZR 522/96).
- BAG, 14.06.2006 - 5 AZN 73/06
Arbeitnehmereigenschaft eines Mitarbeiters der Pressestelle einer ARD-Anstalt
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 2. August 2005 - 14 Sa 24/05 - wird zurückgewiesen.