Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 02.08.2005 - 14 Sa 25/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Redakteur in der Pressestelle eines Fernsehsenders - Frage der Arbeitnehmereigenschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen eines Arbeitsverhältnisses; Bestehen und Inhalt eines Weiterbeschäftigungsanspruchs; Definition eines Arbeitnehmers; Grad der persönlichen Abhängigkeit; Tätigkeit der für die Programmpresse anfallende Redaktionsarbeit eines Senders
- Judicialis
ZPO § 256 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 § 256 Abs. 1
Presseredakteur eines Fernsehsenders als Arbeitnehmer - Bestimmtheit des Weiterbeschäftigungsantrages - Weiterbeschäftigung bei erst- und zweitinstanzlichem Obsiegen im Statusfeststellungsprozess - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Karlsruhe, 01.02.2005 - 2 Ca 185/04
- ArbG Karlsruhe, 01.02.2005 - 4 Ca 191/04
- LAG Baden-Württemberg, 02.08.2005 - 14 Sa 25/05
- LAG Baden-Württemberg, 02.08.2005 - 14 Sa 24/05
- BAG, 14.06.2006 - 5 AZN 73/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- ArbG Karlsruhe, 01.02.2005 - 4 Ca 191/04
Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters - Änderungskündigung - …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.08.2005 - 14 Sa 25/05
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 01.02.2005 - 4 Ca 191/04 bei teilweiser Klageabweisung und Neufassung des Urteilstenors abgeändert:.Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 01.02.2005, Az. 4 Ca 191/04, wie folgt abgeändert und im Kostenpunkt aufgehoben:.
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.08.2005 - 14 Sa 25/05
Es ist in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass aus dem Arbeitsvertrag das Recht des Arbeitnehmers folgt, vom Arbeitgeber auch vertragsgemäß beschäftigt zu werden (vgl. dazu vor allem im Einzelnen BAG, GS, Beschluß vom 27.01.1985 - GS 1/84). - BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.08.2005 - 14 Sa 25/05
Dieses Kriterium hat bei nicht programmgestaltender Mitarbeit keine besondere Bedeutung; wesentlich ist hier in erster Linie die Art der zu verrichtenden Tätigkeit (vgl. statt vieler: BAG, Urteil vom 16.02.1994 - 5 AZR 402/93, Urteil vom 22.04.1998 - 5 AZR 342/97, Urteil vom 11.03.1998 - 5 AZR 522/96). - BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 522/96
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.08.2005 - 14 Sa 25/05
Dieses Kriterium hat bei nicht programmgestaltender Mitarbeit keine besondere Bedeutung; wesentlich ist hier in erster Linie die Art der zu verrichtenden Tätigkeit (vgl. statt vieler: BAG, Urteil vom 16.02.1994 - 5 AZR 402/93, Urteil vom 22.04.1998 - 5 AZR 342/97, Urteil vom 11.03.1998 - 5 AZR 522/96). - BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97
Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; Befristungsgrund …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.08.2005 - 14 Sa 25/05
Dieses Kriterium hat bei nicht programmgestaltender Mitarbeit keine besondere Bedeutung; wesentlich ist hier in erster Linie die Art der zu verrichtenden Tätigkeit (vgl. statt vieler: BAG, Urteil vom 16.02.1994 - 5 AZR 402/93, Urteil vom 22.04.1998 - 5 AZR 342/97, Urteil vom 11.03.1998 - 5 AZR 522/96).