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   LAG Baden-Württemberg, 02.08.2005 - 14 Sa 25/05   

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https://dejure.org/2005,11818
LAG Baden-Württemberg, 02.08.2005 - 14 Sa 25/05 (https://dejure.org/2005,11818)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.08.2005 - 14 Sa 25/05 (https://dejure.org/2005,11818)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. August 2005 - 14 Sa 25/05 (https://dejure.org/2005,11818)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Redakteur in der Pressestelle eines Fernsehsenders - Frage der Arbeitnehmereigenschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses; Bestehen und Inhalt eines Weiterbeschäftigungsanspruchs; Definition eines Arbeitnehmers; Grad der persönlichen Abhängigkeit; Tätigkeit der für die Programmpresse anfallende Redaktionsarbeit eines Senders

  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 § 256 Abs. 1
    Presseredakteur eines Fernsehsenders als Arbeitnehmer - Bestimmtheit des Weiterbeschäftigungsantrages - Weiterbeschäftigung bei erst- und zweitinstanzlichem Obsiegen im Statusfeststellungsprozess

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • ArbG Karlsruhe, 01.02.2005 - 4 Ca 191/04

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters - Änderungskündigung -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.08.2005 - 14 Sa 25/05
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 01.02.2005 - 4 Ca 191/04 bei teilweiser Klageabweisung und Neufassung des Urteilstenors abgeändert:.

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 01.02.2005, Az. 4 Ca 191/04, wie folgt abgeändert und im Kostenpunkt aufgehoben:.

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.08.2005 - 14 Sa 25/05
    Es ist in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass aus dem Arbeitsvertrag das Recht des Arbeitnehmers folgt, vom Arbeitgeber auch vertragsgemäß beschäftigt zu werden (vgl. dazu vor allem im Einzelnen BAG, GS, Beschluß vom 27.01.1985 - GS 1/84).
  • BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.08.2005 - 14 Sa 25/05
    Dieses Kriterium hat bei nicht programmgestaltender Mitarbeit keine besondere Bedeutung; wesentlich ist hier in erster Linie die Art der zu verrichtenden Tätigkeit (vgl. statt vieler: BAG, Urteil vom 16.02.1994 - 5 AZR 402/93, Urteil vom 22.04.1998 - 5 AZR 342/97, Urteil vom 11.03.1998 - 5 AZR 522/96).
  • BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 522/96

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.08.2005 - 14 Sa 25/05
    Dieses Kriterium hat bei nicht programmgestaltender Mitarbeit keine besondere Bedeutung; wesentlich ist hier in erster Linie die Art der zu verrichtenden Tätigkeit (vgl. statt vieler: BAG, Urteil vom 16.02.1994 - 5 AZR 402/93, Urteil vom 22.04.1998 - 5 AZR 342/97, Urteil vom 11.03.1998 - 5 AZR 522/96).
  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; Befristungsgrund

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.08.2005 - 14 Sa 25/05
    Dieses Kriterium hat bei nicht programmgestaltender Mitarbeit keine besondere Bedeutung; wesentlich ist hier in erster Linie die Art der zu verrichtenden Tätigkeit (vgl. statt vieler: BAG, Urteil vom 16.02.1994 - 5 AZR 402/93, Urteil vom 22.04.1998 - 5 AZR 342/97, Urteil vom 11.03.1998 - 5 AZR 522/96).
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