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LAG Baden-Württemberg, 05.07.2005 - 14 Sa 32/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Böswilliges Unterlassen zumutbarer Arbeit
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Böswilliges Unterlassen zumutbarer Arbeit bei unterbliebener Annahme eines Änderungsangebots bzgl. eines Arbeitsvertrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 18.11.2004 - 10 Ca 311/04
- LAG Baden-Württemberg, 05.07.2005 - 14 Sa 32/05
- BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 754/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 508/03
Annahmeverzug - Anrechnung von unterlassenem Erwerb
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.07.2005 - 14 Sa 32/05
Eine Unzumutbarkeit kann sowohl bei ungerechtfertigter wie auch bei gerechtfertigter Änderungskündigung gegeben sein (vgl. zu alledem im Einzelnen BAG, Urteil vom 16.06.2004 - 5 AZR 508/03, m. w. N.). - BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 804/98
Auskunftspflicht während des Annahmeverzugs - Ausschlußfristen
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.07.2005 - 14 Sa 32/05
bis 14.05.2004 bei der Firma S E GmbH bezogenen anderweitigen Verdienstes der Fall (vgl. insoweit das von der Beklagten zu Recht herangezogene Urteil des BAG vom 24.08.1999 - 9 AZR 804/98). - LAG Baden-Württemberg, 07.10.2004 - 19 Sa 21/04
Änderungskündigung - Facheinzelhandelsfiliale zu reiner Abverkaufsstelle
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.07.2005 - 14 Sa 32/05
Mit Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 96/05 wurde die vom LAG - 19 Sa 21/04 zugelassene Revision der Beklagten zurückgewiesen. - BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 96/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 05.07.2005 - 14 Sa 32/05
Mit Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 96/05 wurde die vom LAG - 19 Sa 21/04 zugelassene Revision der Beklagten zurückgewiesen.
- BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 754/05
Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen von Verdienst
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 5. Juli 2005 - 14 Sa 32/05 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 18. November 2004 - 10 Ca 311/04 - iHv. 94, 50 Euro brutto nebst Zinsen zurückgewiesen hat.