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   LAG Düsseldorf, 07.11.2005 - 14 Sa 370/05   

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LAG Düsseldorf, 07.11.2005 - 14 Sa 370/05 (https://dejure.org/2005,5586)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.11.2005 - 14 Sa 370/05 (https://dejure.org/2005,5586)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. November 2005 - 14 Sa 370/05 (https://dejure.org/2005,5586)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung - ordentliche Unkündbarkeit/ Verschlechterung durch Änderungstarifvertrag- Massenentlassungsanzeige

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 53 Abs. 3 BAT, § 1 Abs. 5 KSchG, §§ 17 ff. KSchG, Richtlinie 98/59 EG
    Betriebsbedingte Kündigung - ordentliche Unkündbarkeit/ Verschlechterung durch Änderungstarifvertrag- Massenentlassungsanzeige

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Arbeitgebers gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zur Abgabe einer so genannten Massenentlassungsanzeige gegenüber der Bundesagentur für Arbeit; Auslegung der die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand regelnden Vorschriften durch die ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 53 Abs. 3 BAT, § 1 Abs. 5 KSchG, §§ 17 ff. KSchG, Richtlinie 98/59 EG
    Betriebsbedingte Kündigung - ordentliche Unkündbarkeit/ Verschlechterung durch Änderungstarifvertrag- Massenentlassungsanzeige

  • RA Hensche
  • hensche.de

    Kündigung: Betriebsbedingt

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abänderung eines Firmentarifvertrages zur ordentlicher Unkündbarkeit auch bei fehlenden Ausnahmevorschriften für betriebsbedingte Kündigungen - Vertrauensschutz bei Massenentlassungsanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.11.2005 - 14 Sa 370/05
    Dem Arbeitgeber, der im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Begriff der "Entlassung" im Sinne von § 17 Abs. 1 KSchG keine Massenentlassungsanzeige erstattet, ist für den Zeitraum bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 27.01.2005 - Rs C-188/03- Junk zumindest Vertrauensschutz zu gewähren.

    Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 27.01.2005 - Rs C-188/03 - sei für die Anzeigepflicht gemäß § 17 Abs. 1 KSchG auf den Zeitpunkt der Kündigungserklärung abzustellen, sodass unter Berücksichtigung der mit anderen Arbeitnehmern abgeschlossenen Aufhebungsverträge der Schwellenwert der Vorschrift erreicht sei.

    b) Die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung kann entgegen der Ansicht des Klägers nicht aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 27.01.2005 - Rs C-188/03 - Junk (NZA 2005, 213 ff.) hergeleitet werden, in dem zur Auslegung der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20.07.1998 die Auffassung vertreten wird, dass unter dem Begriff der Entlassung die Kündigungserklärung des Arbeitgebers zu verstehen sei und nicht das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis.

    Es liegt ferner noch keine Grundsatzentscheidung zu den Auswirkungen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 27.01.2005 - Rs C-188/03 - Junk vor.

  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.11.2005 - 14 Sa 370/05
    Eine Einschränkung dieser Rückwirkung ist jedoch in Fällen geboten, in denen die von der Rückwirkung betroffene Partei auf die Fortgeltung der bisherigen Rechtsprechung vertrauen durfte und die Anwendung der geänderten Auffassung wegen ihrer Rechtsfolgen im Streitfall oder der Wirkung auf andere vergleichbar gelagerte Rechtsbeziehungen auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Prozessgegners eine unzumutbare Härte bedeuten würde (vgl. BAG, Urteil vom 18.01.2001, AP Nr. 1 zu § 28 LPVG Niedersachsen; BGH, Urteil vom 29.02.1996, NJW 1996, 1467 ff.).
  • LAG Hamm, 08.07.2005 - 7 Sa 512/05

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.11.2005 - 14 Sa 370/05
    Auch ohne die besonderen Aspekte des Streitfalles entspricht es der einhelligen Ansicht der bisher mit der Problematik befassten Landesarbeitsgerichte, dass einem Arbeitgeber für den Zeitraum bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 27.01.2005 zur Vermeidung unerträglicher Ergebnisse zumindest Vertrauensschutz zu gewähren ist (vgl. LAG Hessen, Urteil vom 20.04.2005, NZA-RR 2005, 522 f.; LAG Köln, Urteil vom 10.05.2005, ZIP 2005, 1524 ff.; LAG Berlin, Urteil vom 27.04.2005, NZA-RR 2005, 522 f.; LAG Hamm, Urteil vom 08.07.2005, NZA-RR 2005, 578 ff.; LAG Niedersachsen, Urteil vom 11.08.2005 - 7 Sa 1256/04 - n.v.).
  • LAG Hessen, 20.04.2005 - 6 Sa 2279/04

    Arbeitsrecht - Kündigungsrecht - Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.11.2005 - 14 Sa 370/05
    Auch ohne die besonderen Aspekte des Streitfalles entspricht es der einhelligen Ansicht der bisher mit der Problematik befassten Landesarbeitsgerichte, dass einem Arbeitgeber für den Zeitraum bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 27.01.2005 zur Vermeidung unerträglicher Ergebnisse zumindest Vertrauensschutz zu gewähren ist (vgl. LAG Hessen, Urteil vom 20.04.2005, NZA-RR 2005, 522 f.; LAG Köln, Urteil vom 10.05.2005, ZIP 2005, 1524 ff.; LAG Berlin, Urteil vom 27.04.2005, NZA-RR 2005, 522 f.; LAG Hamm, Urteil vom 08.07.2005, NZA-RR 2005, 578 ff.; LAG Niedersachsen, Urteil vom 11.08.2005 - 7 Sa 1256/04 - n.v.).
  • LAG Köln, 10.05.2005 - 1 Sa 1510/04

    Gerichtliche Überprüfung der Herausnahme von Leistungsträgern aus der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.11.2005 - 14 Sa 370/05
    Auch ohne die besonderen Aspekte des Streitfalles entspricht es der einhelligen Ansicht der bisher mit der Problematik befassten Landesarbeitsgerichte, dass einem Arbeitgeber für den Zeitraum bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 27.01.2005 zur Vermeidung unerträglicher Ergebnisse zumindest Vertrauensschutz zu gewähren ist (vgl. LAG Hessen, Urteil vom 20.04.2005, NZA-RR 2005, 522 f.; LAG Köln, Urteil vom 10.05.2005, ZIP 2005, 1524 ff.; LAG Berlin, Urteil vom 27.04.2005, NZA-RR 2005, 522 f.; LAG Hamm, Urteil vom 08.07.2005, NZA-RR 2005, 578 ff.; LAG Niedersachsen, Urteil vom 11.08.2005 - 7 Sa 1256/04 - n.v.).
  • LAG Niedersachsen, 11.08.2005 - 7 Sa 1256/04

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung durch die Stilllegung eines Betriebsteils

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.11.2005 - 14 Sa 370/05
    Auch ohne die besonderen Aspekte des Streitfalles entspricht es der einhelligen Ansicht der bisher mit der Problematik befassten Landesarbeitsgerichte, dass einem Arbeitgeber für den Zeitraum bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 27.01.2005 zur Vermeidung unerträglicher Ergebnisse zumindest Vertrauensschutz zu gewähren ist (vgl. LAG Hessen, Urteil vom 20.04.2005, NZA-RR 2005, 522 f.; LAG Köln, Urteil vom 10.05.2005, ZIP 2005, 1524 ff.; LAG Berlin, Urteil vom 27.04.2005, NZA-RR 2005, 522 f.; LAG Hamm, Urteil vom 08.07.2005, NZA-RR 2005, 578 ff.; LAG Niedersachsen, Urteil vom 11.08.2005 - 7 Sa 1256/04 - n.v.).
  • BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 889/93

    Gruppenführervertreter bei der Bundesbahn: Eingruppierung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.11.2005 - 14 Sa 370/05
    Tarifliche Regelungen tragen auch während der Laufzeit des Tarifvertrages den immanenten Vorbehalt ihrer rückwirkenden Abänderbarkeit durch Tarifvertrag in sich (vgl. BAG, Urteil vom 23.11.1994, AP Nr. 12 zu § 1 TVG Rückwirkung; BAG, Urteil vom 15.11.1995, AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge Lufthansa).
  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.11.2005 - 14 Sa 370/05
    Eine Richtlinie hat insoweit keine "horizontale unmittelbare Wirkung" (vgl. EuGH, Urteil vom 14.07.1995, NJW 1994, 2473 f.-Paola Faccini Dori; EuGH, Urteil vom 07.03.1996, NJW 1996, 1401 - El Corte).
  • EuGH, 07.03.1996 - C-192/94

    El Corte Inglés / Blázquez Rivero

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.11.2005 - 14 Sa 370/05
    Eine Richtlinie hat insoweit keine "horizontale unmittelbare Wirkung" (vgl. EuGH, Urteil vom 14.07.1995, NJW 1994, 2473 f.-Paola Faccini Dori; EuGH, Urteil vom 07.03.1996, NJW 1996, 1401 - El Corte).
  • BGH, 30.09.2003 - VI ZB 60/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis aufgrund nicht

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.11.2005 - 14 Sa 370/05
    Wenn dem Prozessbevollmächtigten keine besonderen Umstände bekannt sind, die zu einer Verlängerung der normalen Postlaufzeiten führen können, darf er darauf vertrauen, dass diese auch eingehalten werden (vgl. BGH, Beschluss vom 30.09.2003, NJW 2003, 3712 f., Zöller/Greger, ZPO, 25. Auflage, § 233 Rn. 23 Stichwort "Postverkehr" m.w.N.).
  • BAG, 16.05.1972 - 5 AZR 459/71

    Nichteinhaltung einer tariflichen Schriftform - Unzulässige Rechtsausübung -

  • BVerfG, 11.01.1991 - 1 BvR 1435/89

    Effektivität des Rechtsschutzes und Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

  • BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 199/00

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überspannung der

  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 314/06

    Kündigungsschutz - Klagefrist

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. November 2005 - 14 Sa 370/05 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
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