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LAG Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 14 Sa 38/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tarifliche Vergütung eines ausschließlich im Bereitschaftsdienst eines Krankenhauses tätigen Röntgenassistenten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 25.10.2002 - 7 Ca 318/01
- LAG Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 14 Sa 38/03
- BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 114/02
Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit; Vergütungspflicht
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 14 Sa 38/03
Zur Frage der Vergütung von Arbeitszeit enthält die Arbeitszeit-Richtlinie keine Bestimmungen (vgl. hierzu etwa BAG, Urteil vom 05.06.2003 - 6 AZR 114/02, m. w. N.). - BAG, 21.11.1991 - 6 AZR 551/89
Bereitschaftsdienst nichtvollbeschäftigter Angestellter
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 14 Sa 38/03
Zu derartigen Konsequenzen sieht sich die Berufungskammer indes nicht in der Lage, insbesondere nicht auf dem Hintergrund einschlägiger BAG-Rspr. (vgl. etwa Urteil vom 21.11.1991 - 6 AZR 551/89).
- BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04
Unzulässige Berufung - Klageänderung
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 9. März 2004 - 14 Sa 38/03 - wird zurückgewiesen. - LAG Sachsen, 16.04.2015 - 8 Sa 502/14
Auslegung der AVR des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland …
Während es früher um die Wörter "regelmäßige Arbeitszeit" ging, was es nahelegte, eine Bezugnahme auf die etwa in § 15 Abs. 1 BAT geregelte regelmäßige Arbeitszeit für einen vollzeitbeschäftigten Angestellten anzunehmen, was deutlich machte, dass nicht etwa der Einsatz außerhalb einer betriebsüblichen Arbeitszeit oder einer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit eines teilzeitbeschäftigten Angestellten betroffen war (vgl. z.B. LAG Baden-Württemberg vom 9. März 2004 - 14 Sa 38/03 -, aus anderen - prozessualen - Gründen aufgehoben von BAG vom 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - EzA § 64 ArbGG 1979 Nr. 40), soll nach den "Erläuterungen" des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Anlage 8 n.F. durch die Änderung in "vertragliche Soll-Arbeitszeit" das Verhältnis der regelmäßigen Arbeitszeit zum Bereitschaftsdienst exakter oder konkreter formuliert werden. - KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 10.11.2008 - KGH.EKD II-0124/N69 Während es früher um die Wörter "regelmäßige Arbeitszeit" ging, was es nahelegte, eine Bezugnahme auf die etwa in § 15 Abs. 1 BAT geregelte regelmäßige Arbeitszeit für einen vollzeitbeschäftigten Angestellten anzunehmen, was deutlich machte, dass nicht etwa der Einsatz außerhalb einer betriebsüblichen Arbeitszeit oder einer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit eines teilzeitbeschäftigten Angestellten betroffen war (vgl. z.B. LAG Baden-Württemberg vom 9. März 2004 - 14 Sa 38/03 -, aus anderen - prozessualen - Gründen aufgehoben von BAG vom 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - EzA § 64 ArbGG 1979 Nr. 40), soll nach den "Erläuterungen" des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Anlage 8 n.F. durch die Änderung in "vertragliche Soll-Arbeitszeit" das Verhältnis der regelmäßigen Arbeitszeit zum Bereitschaftsdienst exakter oder konkreter formuliert werden.