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   LAG Köln, 23.10.2006 - 14 Sa 459/06   

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https://dejure.org/2006,9257
LAG Köln, 23.10.2006 - 14 Sa 459/06 (https://dejure.org/2006,9257)
LAG Köln, Entscheidung vom 23.10.2006 - 14 Sa 459/06 (https://dejure.org/2006,9257)
LAG Köln, Entscheidung vom 23. Oktober 2006 - 14 Sa 459/06 (https://dejure.org/2006,9257)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Provisionsanspruch des Arbeitnehmers

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 87 HGB
    Provisionsanspruch des Arbeitnehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Provisionsanspruch eines angestellten Immobilienkaufmanns aus einer Provisionsvereinbarung mit dem Arbeitgeber; Provisionsvereinbarung als eine zusätzlich zum Gehalt gewährte Vergütung; Folgen einer Provisionszusage ohne weitere Einschränkung gegenüber einem ...

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Provisionsanspruch, Mitursächlichkeit der Tätigkeit des AN für das vermittelte Geschäft, Provisionskollision, Aufrechnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 236
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 223/97

    Umsatzbeteiligung nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Köln, 23.10.2006 - 14 Sa 459/06
    Die Provisionsvereinbarung steht grundsätzlich auch nicht neben dem Arbeitsvertrag, sondern es handelt sich mangels anderweitiger Vereinbarung um eine zusätzlich zum Gehalt gewährte Vergütung, die Teil des Gesamtentgelts für die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung ist (siehe BAG Urteil vom 08.09.1998 - 9 AZR 223/97 -, AP Nr. 6 zu § 87 a HGB).

    Denn darauf kommt es nicht an, weil die Provision grundsätzlich Teil des Entgelts für die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung ist (siehe BAG Urteil vom 08.09.1998 - 9 AZR 223/97 -, AP Nr. 6 zu § 87 a HGB).

  • BAG, 22.01.1971 - 3 AZR 42/70

    Handelsvertreter - Provision

    Auszug aus LAG Köln, 23.10.2006 - 14 Sa 459/06
    Ob der Beitrag des Arbeitnehmers für das Zustandekommen des Geschäfts mitursächlich war, ist danach zu beurteilen, was von ihm nach den Vertragsbedingungen an Mitwirkung erwartet werden durfte (siehe BAG Urteil vom 22.01.1971 - 3 AZR 42/70 - AP Nr. 2 zu § 87 HGB).
  • BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 552/97

    Anspruch auf Vergütung bei Wegfall einer "Topfabrede", mit der das

    Auszug aus LAG Köln, 23.10.2006 - 14 Sa 459/06
    Dies zeigt sich auch daran, dass dann, wenn mehreren Arbeitnehmern einen Provisionsanspruch zugesagt worden ist, jeder von ihnen einen vollen Provisionsanspruch erwirbt, wenn das erstrebte Geschäft zustande kommt (siehe Erfurter Kommentar - Schaub, § 87 HGB, Randziffer 15; vgl. ferner BAG Urteil vom 03.06.1998 - 5 AZR 552/97 -, NZA 1999, Seite 306 ff.).
  • LAG München, 13.08.2009 - 3 Sa 91/09

    Beschäftigungsanspruch, Inhalt

    Es ist deshalb unerheblich, dass die entsprechenden Geschäfte erst nach Gebietswegnahme abgeschlossen wurden (vgl. LAG Köln 23.10.2006 - 14 Sa 459/06; BAG 12.01.1973 -3 AZR 211/72; zur Anspruchsgrundlage vgl. § 611 Abs. 1 BGB, ferner Rechtsgedanke aus §§ 65, 87 Abs. 3 Nr. 1 HGB und aus § 162 Abs. 1 BGB).

    Dies genügt für die Provisionspflicht der Beklagten (BAG 12.01.1973 - 3 AZR 211/72; BAG 22.01.1971 - 3 AZR 42/70; LAG Köln 23.10.2006 - 14 Sa 459/06; LAG Hamm 23.06.1993 - 15 Sa 1269/92).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2014 - 7 Sa 84/13

    Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers gegen Kraftfahrer bei Verkehrsunfall

    Anderenfalls würde dies dazu führen, dass die Beklagte zu Lasten von Forderungen aufrechnen könnte, die gar nicht mehr dem Beklagten, sondern dem Finanzamt bzw. dem Sozialversicherungsträger zustehen (vgl. LAG Köln, Urteil vom 23. Oktober 2006 - 14 Sa 459/06 - NZA-RR 2007, 236, 238).
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