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   LAG Düsseldorf, 02.07.1999 - 14 Sa 487/99   

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https://dejure.org/1999,4007
LAG Düsseldorf, 02.07.1999 - 14 Sa 487/99 (https://dejure.org/1999,4007)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.07.1999 - 14 Sa 487/99 (https://dejure.org/1999,4007)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juli 1999 - 14 Sa 487/99 (https://dejure.org/1999,4007)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BErzGG § 15 Abs. 4; BGB § 611 Abs. 1; HGB § 60
    Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs bei einem anderen Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2000, 232
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88

    Bestimmtheit des Klageantrages bei Betriebsgeheimnissen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.07.1999 - 14 Sa 487/99
    Deshalb schließt der Arbeitsvertrag für die Dauer seines Bestehens über den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des § 60 HGB hinaus ein Wettbewerbsverbot ein (ständige Rechtsprechung des BAG: vgl. Urteil vom 17.10.1969, AP Nr. 7 zu § 611 BGB Treuepflicht; Urteil vom 26.01.1995, EzA Nr. 155 zu § 626 BGB n.F.).
  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 598/76

    Kaufmännischer Angestellter - Wettbewerbsverbot - Freistellung von

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.07.1999 - 14 Sa 487/99
    Die Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis, zu denen auch die Pflicht zur Unterlassung von Wettbewerb zählt, bestehen grundsätzlich voll weiter (vgl. BAG, Urteil vom 30.05.1978, AP Nr. 9 zu § 60 HGB).
  • LAG Düsseldorf, 08.10.2003 - 12 (9) Sa 1034/03

    Nebentätigkeit eines angestellten Rechtsanwalts - Namensangabe auf Briefkopf und

    Liegen sowohl ein ordnungsgemäßer Antrag des Arbeitnehmers als auch eine ordnungsgemäße Ablehnung des Arbeitgebers vor, erreicht der Arbeitnehmer die benötigte Zustimmung nur mit einer Leistungsklage, die auf Abgabe einer Willenserklärung des Arbeitgebers (§ 894 ZPO) gerichtet ist (BAG vom 26.06.1997, a.a.O., vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.07.1999, NZA-RR 2000, 232, LAG Bremen, Urteil vom 27.03.2002, 12 Sa 124/01, n.v.).

    Dieser Ablehnungstatbestand umfasst nach einhelliger und richtiger Rechtsauffassung (LAG Düsseldorf vom 02.07.1999, a.a.O., Gröninger/Thomas, MuSchG, § 15 BErzGG n.F. Rz. 65, Buchner/Becker, 7. Aufl., § 15 BErzGG Rz. 37, Zmarzlik/Zipperer/Viethen, 8. Aufl., § 15 BErzGG Rz. 45, Küttner/Reinecke, Personalbuch 2003, "Elternzeit", Rz. 22, ErfK/Dörner, 3. Aufl., § 15 BErzGG Rz. 30; vgl. BAG, Urteil vom 21.09.1999, 9 AZR 759/98, AP Nr. 6 zu § 611 BGB Nebentätigkeit = DB 2000, 1336, Urteil vom 16.08.1990, 2 AZR 113/90, AP Nr. 10 zu § 611 BGB Treuepflicht = DB 1991, 1682) das Recht des Arbeitgebers, seine Zustimmung zu einer vom Arbeitnehmer während der Elternzeit gewünschten Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber zu verweigern, wenn hierdurch berechtigte betriebliche Interessen signifikant beeinträchtigt werden.

    Es muss nicht dazu kommen, dass eine konkrete Nebenpflichtverletzung des Arbeitnehmers nachweisbar eintritt (BAG, Urteil vom 21.09.1999, a.a.O., LAG Düsseldorf vom 02.07.1999, a.a.O.).

  • OLG Köln, 25.06.2013 - 9 U 188/12

    Eintrittspflicht des Vermögensschadenhaftpflichtversicherers bei Verletzung der

    Auch wenn während der Elternzeit die wechselseitigen Hauptpflichten des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und des Arbeitgebers zur Vergütung ruhen, wird das Arbeitsverhältnis in seinem Bestand nicht berührt mit der Folge, dass nebenvertragliche Pflichten uneingeschränkt fortbestehen (vgl. LAG Düsseldorf NZA-RR 2000, 232 m.w.N.).
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