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   LAG Baden-Württemberg, 13.09.2005 - 14 Sa 52/05   

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https://dejure.org/2005,29280
LAG Baden-Württemberg, 13.09.2005 - 14 Sa 52/05 (https://dejure.org/2005,29280)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.09.2005 - 14 Sa 52/05 (https://dejure.org/2005,29280)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. September 2005 - 14 Sa 52/05 (https://dejure.org/2005,29280)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Betriebsbedingten Kündigung durch den Insolvenzverwalter - Gemeinschaftsbetrieb - Betriebsstillegung - Weiterbeschäftigung - Massenentlassungsanzeige

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Kündigung bei Stillegung eines Betriebes einer Firmengruppe und anderen verbleibenden insolventen Betriebsteilen und bestehender Weiterbeschäftigungsmöglichkeit; Gemeinschaftsbetrieb mittels der vorhandenen Betriebsmittel für einen einheitlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 207/04

    Betriebsbedingte Kündigung; Massenentlassungsanzeige; Nachteilsausgleich

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.09.2005 - 14 Sa 52/05
    Wie das BAG in ständiger Rechtsprechung (vgl. hierzu noch Urteil vom 24.02.2005 - 2 AZR 207/04) überzeugend ausgeführt hat, unterscheidet das nationale Recht zwischen Kündigung und Entlassung.

    Sinnvollerweise knüpft die Anzeigepflicht an die tatsächliche Entlassung, nicht aber an den Ausspruch der Kündigung an (vgl. im Einzelnen BAG, Urteil vom 18.09.2003 - 2 AZR 79/02, Urteil vom 24.02.2005 - 2 AZR 207/04 m. w. N.).

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.09.2005 - 14 Sa 52/05
    Das europäische Recht gibt allerdings vor, dass das innerstaatliche Gericht das nationale Gesetz "unter voller Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums, den ihm das nationale Recht einräumt" bzw. "soweit wie möglich" richtlinienkonform auszulegen hat (vgl. hierzu im Einzelnen BAG, Urteil vom 18.09.2003 - 2 AZR 79/02, m. w. N.).

    Sinnvollerweise knüpft die Anzeigepflicht an die tatsächliche Entlassung, nicht aber an den Ausspruch der Kündigung an (vgl. im Einzelnen BAG, Urteil vom 18.09.2003 - 2 AZR 79/02, Urteil vom 24.02.2005 - 2 AZR 207/04 m. w. N.).

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.09.2005 - 14 Sa 52/05
    Der Inhaber des stillzulegenden Betriebes sei damit nicht mehr in der Lage, eine Weiterbeschäftigung seiner Arbeitnehmer, denen wegen der Stillegung betriebsbedingt zu kündigen sei, in dem fortgeführten Betrieb des anderen Unternehmers rechtlich durchzusetzen (vgl. etwa BAG, Urteil vom 27.11.2003 - 2 AZR 48/03, m. w. N.).
  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.09.2005 - 14 Sa 52/05
    Bekanntlich hat der EuGH mit Urteil vom 27.01.2005 - C-188/03 entschieden, dass die Artikel 2 bis 4 der Richtlinie 98/59/EG dahin auszulegen seien, dass die Kündigungserklärung des Arbeitgebers das Ereignis ist, welches als Entlassung gilt.
  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 668/00

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 13.09.2005 - 14 Sa 52/05
    Eine aus diesem Grund erklärte ordentliche Kündigung ist dann sozial gerechtfertigt, wenn die auf eine Betriebsstillegung gerichtete unternehmerische Entscheidung zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits greifbare Formen angenommen hat und eine vernünftige betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, dass bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist der Arbeitnehmer entbehrt werden kann (ständige BAG-Rspr., vgl. etwa Urteil vom 18.01.2001 - 2 AZR 668/00, m. w. N.).
  • BAG, 22.03.2007 - 6 AZR 101/06

    Kündigung, Massenentlassung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 13. September 2005 - 14 Sa 52/05 - wird zurückgewiesen.
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