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   LAG Hessen, 21.02.2014 - 14 Sa 609/13   

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https://dejure.org/2014,18361
LAG Hessen, 21.02.2014 - 14 Sa 609/13 (https://dejure.org/2014,18361)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21.02.2014 - 14 Sa 609/13 (https://dejure.org/2014,18361)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21. Februar 2014 - 14 Sa 609/13 (https://dejure.org/2014,18361)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Hallenmeisters einer städtischen Kulturhalle wegen sexueller Beleidigung einer minderjährigen Verwandten einer Vorgesetzten

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Sexuelle Belästigung der minderjährigen Nichte der Vorgesetzten

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Fristlose Kündigung wegen außerdienstlichem Verhalten - Sexuelle Belästigung der minderjährigen Nichte der Vorgesetzten

  • rabüro.de

    Zur Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen außerdienstlicher sexueller Belästigung der Tochter einer Kollegin

  • RA Kotz

    Chat - Kündigung wegen Belästigung der Tochter einer Kollegin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626
    Außerordentliche Kündigung; außerdienstliches Verhalten; sexuelle Belästigung

  • rechtsportal.de

    BGB § 626
    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Hallenmeisters einer städtischen Kulturhalle wegen sexueller Beleidigung einer minderjährigen Verwandten einer Vorgesetzten

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen verbaler sexueller Belästigung auf Facebook

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sexuelle Belästigung der minderjährigen Nichte einer Kollegin - fristlose Kündigung

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Facebook-Chat: Fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen anzüglicher Postings

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Außerdienstliche sexuelle Belästigung über das Internet als Kündigungsgrund

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Privates Verhalten in sozialen Netzwerken kann Arbeitgeber zur Kündigung berechtigen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Belästigung im Facebook-Chat führt zur Kündigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sexuelle Belästigung der minderjährigen Nichte einer Arbeitskollegin über Facebook rechtfertigt fristlose Kündigung des Arbeitnehmers - Privates Verhalten des Arbeitnehmers beeinträchtigt Arbeitsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2014, 585
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 21.02.2014 - 14 Sa 609/13
    Das Gericht ist nicht gehindert, die nachgewiesene Pflichtwidrigkeit als Kündigungsgrund anzuerkennen (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 474/07 - NZA 2009 1136).

    Hat der Arbeitgeber die Mitarbeitervertretung zu einer Verdachtskündigung angehört, schließt dies die Anerkennung einer nachgewiesenen Pflichtwidrigkeit als Kündigungsgrund dann nicht aus, wenn der Mitarbeitervertretung alle Tatsachen mitgeteilt wurden, die nicht nur den Verdacht, sondern auch den Tatvorwurf selbst begründen (so zu § 102 BetrVG BAG 23.06.2009 - 2 AZR 474/07 - NZA 2009, 1136).

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus LAG Hessen, 21.02.2014 - 14 Sa 609/13
    Derartige verwandtschaftliche Beziehungen zwischen dem Opfer des gekündigten Arbeitnehmers und einem seiner Arbeitskollegen reichen bereits zur Herstellung eines dienstlichen Bezugs aus (BAG 27.01.2011 - 2 AZR 825/09 - NZA 2011, 798).

    Weiterhin stellt es einen dienstlichen Bezug des außerdienstlichen Verhaltens her, wenn das außerdienstliche Verhalten des Arbeitnehmers negative Auswirkungen auf das betriebliche Miteinander hat (ebenso BAG 27.01.2011 - 2 AZR 825/09 - a. a. O.) Auch diese Voraussetzung ist hier erfüllt, da die Tante des betroffenen Mädchens unstreitig nicht bereit ist, weiter mit dem Kläger zusammenzuarbeiten.

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Hessen, 21.02.2014 - 14 Sa 609/13
    Als dann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (vgl. etwa BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - § 626 BGB 2002 Nr. 32; 26.03.2009 - 2 AZR 539/07 - AP BGB § 626 Nr. 220).

    Insofern kann ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB nur vorliegen, wenn bei der Prüfung, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist, in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an einer sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortsetzung überwiegt (BAG 07.07.2011 - 2 AZR 355/10 - NZA 2011, 1412; 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - § 626 BGB 2002 Nr. 32).

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 355/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus LAG Hessen, 21.02.2014 - 14 Sa 609/13
    Insofern kann ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB nur vorliegen, wenn bei der Prüfung, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist, in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an einer sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortsetzung überwiegt (BAG 07.07.2011 - 2 AZR 355/10 - NZA 2011, 1412; 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - § 626 BGB 2002 Nr. 32).
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen

    Auszug aus LAG Hessen, 21.02.2014 - 14 Sa 609/13
    Eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung kann jedoch dann vorliegen, wenn das private Verhalten sich auf den betrieblichen Bereich auswirkt und dort zu Störungen führt (BAG 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 - NZA - RR 2009, 362).
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07

    Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung

    Auszug aus LAG Hessen, 21.02.2014 - 14 Sa 609/13
    Als dann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (vgl. etwa BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - § 626 BGB 2002 Nr. 32; 26.03.2009 - 2 AZR 539/07 - AP BGB § 626 Nr. 220).
  • LAG Hessen, 10.07.2015 - 14 Sa 1119/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Löschung der aus Anlass vom Arbeitgeber

    Dass es sich bei gegen Kollegen - sogar bei gegen deren Angehörige - gerichtete Straftaten wegen der insoweit in Rede stehenden Störung des Betriebsfriedens grundsätzlich nicht um außerdienstliches Verhalten handelt, bei dem arbeitsrechtliche Sanktionen ausschieden, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt ( BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 -, BAGE 137, 54370; Hess. LAG 21. Februar 2014 - 14 Sa 609/13 - Juris; LAG Schleswig3 Holstein 6. Januar 2009 - 5 Sa 313/08 - Juris ).
  • LAG Nürnberg, 25.11.2014 - 1 Sa 52/14

    Kündigung - Vorwurf sexueller Nötigung - Strafanzeige

    Ein außerdienstliches Fehlverhalten kann nur dann Kündigungsrelevanz erlangen, wenn das pflichtwidrige Verhalten auf das Arbeitsverhältnis zurückwirkt, also auch nachhaltige Auswirkungen auf die arbeitsvertragliche Beziehung entfaltet (BAG v. 06.11.2003, 2 AZR 631/02, NZA 2004, 919; BAG v. 20.9.1984, 2 AZR 633/82, NZA 1985, 286; LAG Hessen v. 21.02.2014,14 Sa 609/13).
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