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   LAG Düsseldorf, 02.04.2004 - 14 Sa 613/03   

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https://dejure.org/2004,8659
LAG Düsseldorf, 02.04.2004 - 14 Sa 613/03 (https://dejure.org/2004,8659)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.04.2004 - 14 Sa 613/03 (https://dejure.org/2004,8659)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. April 2004 - 14 Sa 613/03 (https://dejure.org/2004,8659)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe eines Altersteilzeitentgelts; Begriff des Arbeitsentgelts im Sinne des Altersteilzeitgesetzes; Berechnung eines Aufstockungsbetrages im Rahmen eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses; Aufstockung des Arbeitsentgelts für die Altersteilzeit bei Umwandlung von ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 6 Abs. 1 ATG i.d.F. bis zum 30.06.2004, § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArEV, § 40 b EStG
    Berechnung des Aufstockungsbetrages bei Altersteilzeit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Aufstockungsbetrages bei Altersteilzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 29.07.2003 - 9 AZR 450/02

    Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag - Kirchensteuer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.04.2004 - 14 Sa 613/03
    Angestrebt wurde von den Vertragsparteien ersichtlich ein Gleichlauf zwischen dem Erstattungsanspruch gegen die Bundesanstalt für Arbeit und dem vertraglichen Anspruch des Arbeitnehmers auf den Aufstockungsbetrag (vgl. BAG, Urteil vom 29.07.2003 - 9 AZR 450/02 -, unter I 3 a bb der Gründe).

    Für die Berechnung des Mindestnettobetrages ist ­ ausgehend vom bisherigen (beitragspflichtigen) Bruttoentgelt der Klägerin ohne Altersteilzeitvereinbarung ­ die Tabelle des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zu § 15 ATG heranzuziehen, die mit ihren Merkmalen entsprechend dem höheren Aufstockungssatz von 85 % umzurechnen ist (zu der auf diesem Satz beruhenden "SCHITAG-Tabelle" der Metallarbeitgeberverbände: BAG, Urteil vom 29.07.2003, a. a. O., unter I 5 der Gründe).

  • LAG Köln, 28.02.2002 - 10 Sa 1146/01

    Altersteilzeit, Aufstockungsbetrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.04.2004 - 14 Sa 613/03
    Mit der Bezugnahme auf die gesetzlich vorgesehene Pauschalisierung haben die Vertragsparteien vielmehr die dort bestimmte generalisierende Berechnung übernommen und dem Arbeitgeber damit eine praxisnahe Handhabung ermöglicht (vgl. zum AT-TV Metall NRW: LAG Köln, Urteil vom 28.02.2003, NZA-RR 2003, 204 f.; BAG, a. a. O., unter I 3 a bb der Gründe).
  • ArbG Hamburg, 11.04.2003 - 3 Ca 459/02

    Altersteilzeit - Berechnung des Aufstockungsbetrages

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.04.2004 - 14 Sa 613/03
    aa) Es ist, soweit dieser Punkt überhaupt angesprochen wird, allgemeine Auffassung, dass der Begriff des Arbeitsentgelts im Sinne des ATG (vgl. dort §§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 6 Abs. 1) sozialversicherungsrechtlich zu verstehen ist und damit nur das dem Grunde nach beitragspflichtige Entgelt meint (vgl. Andresen, Frühpensionierung und Altersteilzeit, 3. Aufl., Rdn. 526; Nimscholz/Oppermann/ Ostrowicz, Altersteilzeit, 3. Aufl., S. 81, 93, abweichend allerdings S. 94 für die Berechnung des Teilzeitnettoverdienstes; Rittweger/Petri/Schweigert, Altersteilzeit, 2. Aufl., § 3 Rdn. 37; ErfK/Rolfs, 4. Aufl., § 6 ATG Rdn. 1; Schlegel in HzA 10/2 "Altersteilzeit", Rdn. 95; Glatzel in AR-Blattei SD-Nr. 50 "Altersteilzeit" Rdn. 26; so auch ArbG Hamburg, Urteil vom 11.04.2003 ­ 3 Ca 459/02 ­ n. v., zit. nach juris).
  • BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 234/86

    Heimzulage für Sozialpädagogen beim Roten Kreuz - Anspruchsvoraussetzungen für

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.04.2004 - 14 Sa 613/03
    Die Erwägungen der Berufung führen im Übrigen auch deshalb nicht weiter, weil sich die Beklagte in der Vergangenheit, worauf die Vorinstanz richtig abgestellt hat, auch für die Klägerin ersichtlich nur vertrags- bzw. normgerecht verhalten wollte (zur Ablehnung einer betrieblichen Übung in diesem Fall: BAG, Urteil vom 01.03.1987 ­ 4 AZR 234/86 ­ n.v.; BAG, Urteil vom 26.03.1993, AP Nr. 3 zu § 12 AVR Diakonie; vgl. auch BAG, Urteil vom 23.04.2002, AP Nr. 22 zu § 1 BetrAVG Berechnung).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2014 - 2 Sa 105/14

    Aufstockungszahlung zur Altersteilzeitvergütung - Nichtberücksichtigung sog.

    Zwar war auch im Zeitpunkt des Abschlusses der Betriebsvereinbarung vom 20. August 1998 der Begriff des Arbeitsentgelts im Sinne des Altersteilzeitgesetzes in der ab dem 01. Januar 1998 gültigen Fassung ebenso wie in den nachfolgenden Gesetzesfassungen sozialversicherungsrechtlich zu verstehen und erfasste damit nur das dem Grunde nach beitragspflichtige Entgelt ( LAG Düsseldorf 02. April 2004 - 14 Sa 613/03 - Rn. 22 m.w.N., juris ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2014 - 2 Sa 139/14

    Aufstockungszahlung zur Altersteilzeitvergütung - Nichtberücksichtigung sog.

    Zwar war auch im Zeitpunkt des Abschlusses der Betriebsvereinbarung vom 20. August 1998 der Begriff des Arbeitsentgelts im Sinne des Altersteilzeitgesetzes in der ab dem 01. Januar 1998 gültigen Fassung ebenso wie in den nachfolgenden Gesetzesfassungen sozialversicherungsrechtlich zu verstehen und erfasste damit nur das dem Grunde nach beitragspflichtige Entgelt ( LAG Düsseldorf 02. April 2004 - 14 Sa 613/03 - Rn. 22 m.w.N., juris ).
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