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   LAG Hessen, 05.06.2015 - 14 Sa 802/14   

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LAG Hessen, 05.06.2015 - 14 Sa 802/14 (https://dejure.org/2015,20406)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05.06.2015 - 14 Sa 802/14 (https://dejure.org/2015,20406)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05. Juni 2015 - 14 Sa 802/14 (https://dejure.org/2015,20406)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • ArbG Frankfurt/Main, 08.05.2014 - 19 Ca 9365/13

    Sachgrundlose Befristung; Einzelfall

    Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2015 - 14 Sa 802/14
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 8. Mai 2014 - 19 Ca 9365/13 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat mit seinem am 8. Mai 2014 verkündeten Urteil - 19 Ca 9365/13 - (Bl. 118 - 126 d.A.) der Klage stattgegeben.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 8. Mai 2014 - 19 Ca 9365/13 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 819/06

    Teilzeit - Lage der Arbeitszeit - Weisungsrecht

    Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2015 - 14 Sa 802/14
    Gemäß §§ 133, 157 BGB sind die Erklärungen der Vertragspartner aus der Sicht der jeweiligen Erklärungsempfänger in der Weise auszulegen, wie er sie nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen durfte und musste ( vgl. nur BAG 17. Juli 2007 - 9 AZR 819/06 - EZA § 8 TzBfG Nr. 17 ).

    Besteht allerdings ein übereinstimmender Parteiwille, ist dieser allein maßgeblich, auch wenn er im Wortlaut der Erklärung keinen Ausdruck gefunden hat ( vgl. BAG 17. Juli 2007 - 9 AZR 819/06 - a. a. O. ).

  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 373/08

    Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen

    Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2015 - 14 Sa 802/14
    Vor allem sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen ( BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - [...] ).

    Im Zweifel ist derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und dem Interesse beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnis führt ( BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - a. a. O. ).

  • BAG, 05.12.2012 - 7 AZR 698/11

    Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit der

    Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2015 - 14 Sa 802/14
    Art. 7 und Art. 8 der Richtlinie 2002/14/EG iVm. Art. 27, 28 und 30 der EUGrdRCh gebieten keine Einschränkungen der Bestimmungen des TzBfG zur Befristung von Arbeitsverträgen (BAG 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - BAGE 144, 85).

    Eine Erhöhung der Befristungsdauer auf bis zu vier Jahre ist jedoch weder nach dem Sinn und Zweck des TzBfG noch aus verfassungs- oder unionsrechtlichen Gründen bedenklich (die Festsetzung einer zulässigen Höchstdauer von 42 Monaten für die kalendermäßige Befristung ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes als "maßvolle Erweiterung der in § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG geregelten Höchstdauer" bezeichnend: BAG 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - BAGE 144, 85; eine Gesamtdauer von fünf Jahren für zulässig erachtend; LAG Düsseldorf 9. Dezember 2014 - 17 Sa 892/14 - [...]; eine Gesamtdauer von vier Jahren für zulässig erachtend auch Francken NZA 2013, 122.

  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 828/12

    Sachgrundlose Befristung - tarifliche Zulässigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2015 - 14 Sa 802/14
    Die Annahme einer Verlängerungszusage führt nicht zum Erfolg einer Entfristungsklage (BAG 19. März 2014 - 7 AZR 828/12 - [...]).
  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 159/09

    Tariflicher Zustimmungsvorbehalt für Outsourcing-Maßnahmen

    Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2015 - 14 Sa 802/14
    Das Arbeitsgericht hat zunächst zutreffend ausgeführt, dass sich die Auslegung, ob es sich bei einer Bestimmung innerhalb eines Tarifvertrags um eine normative oder um eine schuldrechtliche Regelung handelt, ebenso wie die, ob ein Tarifvertrag oder eine sonstige schuldrechtliche Koalitionsvereinbarung vorliegt, nach den allgemeinen Regeln der §§ 133, 157 BGB richtet ( BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 514/10 - [...]; 26. Januar 2011 - 4 AZR 159/09 - AP TVG § 3 Betriebsnormen Nr. 7; 7. Juni 2006 - 4 AZR 272/05 - AP TVG § 1 Nr. 37 ).
  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 514/10

    Auslegung eines Firmentarifvertrages

    Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2015 - 14 Sa 802/14
    Das Arbeitsgericht hat zunächst zutreffend ausgeführt, dass sich die Auslegung, ob es sich bei einer Bestimmung innerhalb eines Tarifvertrags um eine normative oder um eine schuldrechtliche Regelung handelt, ebenso wie die, ob ein Tarifvertrag oder eine sonstige schuldrechtliche Koalitionsvereinbarung vorliegt, nach den allgemeinen Regeln der §§ 133, 157 BGB richtet ( BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 514/10 - [...]; 26. Januar 2011 - 4 AZR 159/09 - AP TVG § 3 Betriebsnormen Nr. 7; 7. Juni 2006 - 4 AZR 272/05 - AP TVG § 1 Nr. 37 ).
  • BAG, 15.08.2012 - 7 AZR 184/11

    Sachgrundlose Befristung aufgrund Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2015 - 14 Sa 802/14
    Vielmehr gebieten systematischer Gesamtzusammenhang und Sinn und Zweck des TzBfG, aber auch verfassungs- und unionsrechtliche Gründe eine immanente Beschränkung der durch die Vorschrift eröffneten Dispositionsbefugnis der Tarifvertragsparteien (BAG 15. August 2012 - 7 AZR 184/11 - BAGE 143, 10).
  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 85/11

    Haustarifvertrag - Ausgliederung im Wege der Spaltung

    Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2015 - 14 Sa 802/14
    Dies ist zur Wahrung des Transparenzgebots ausreichend, sodass eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, die auf die jeweils geltenden tarifvertraglichen Bestimmungen verweist, zur Wahrung des Transparenzgebots ausreichend ist ( BAG 21. November 2012 - 4 AZR 85/11 - [...] ).
  • LAG Düsseldorf, 09.12.2014 - 17 Sa 892/14

    Sachgrundlose Befristung aufgrund Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2015 - 14 Sa 802/14
    Eine Erhöhung der Befristungsdauer auf bis zu vier Jahre ist jedoch weder nach dem Sinn und Zweck des TzBfG noch aus verfassungs- oder unionsrechtlichen Gründen bedenklich (die Festsetzung einer zulässigen Höchstdauer von 42 Monaten für die kalendermäßige Befristung ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes als "maßvolle Erweiterung der in § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG geregelten Höchstdauer" bezeichnend: BAG 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - BAGE 144, 85; eine Gesamtdauer von fünf Jahren für zulässig erachtend; LAG Düsseldorf 9. Dezember 2014 - 17 Sa 892/14 - [...]; eine Gesamtdauer von vier Jahren für zulässig erachtend auch Francken NZA 2013, 122.
  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 272/05

    Auslegung einer Tarifvereinbarung

  • BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 390/15

    Befristung ohne Sachgrund - Tarifvertrag

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Juni 2015 - 14 Sa 802/14 - wird zurückgewiesen.
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