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   LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2008 - 14 Sa 866/08   

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LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2008 - 14 Sa 866/08 (https://dejure.org/2008,4745)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.09.2008 - 14 Sa 866/08 (https://dejure.org/2008,4745)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. September 2008 - 14 Sa 866/08 (https://dejure.org/2008,4745)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Alterversorgung durch den Arbeitgeber; Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung; Veranlassung der Kündigung einer Betriebsvereinbarung über ...

  • Betriebs-Berater

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung

  • Betriebs-Berater

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung

  • Judicialis

    BetrVG § 77 Abs. 5; ; BetrVG § 77 Abs. 6; ; BetrVG § 87

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersvorsorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1392
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 728/00

    Ablösende Betriebsvereinbarung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2008 - 14 Sa 866/08
    Ob dies auf den Bereich der betrieblichen Altersversorgung übertragen werden kann, ist bislang höchstrichterlich nicht entschieden worden (BAG vom 18.09.2001, 3 AZR 728/00, NZA 2002, 1164).

    Jedenfalls kommt eine Nachwirkung einer derart teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung nur in Betracht, wenn in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Auslaufen der Kündigungsfrist eine vergleichbare betriebsverfassungsrechtliche Neuregelung angestrebt wird (BAG vom 18.09.2001 a.a.O.).

    Wenn man für ein Nachwirken einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung nicht schon bereits darauf abstellen will, dass es bei Ausspruch der Kündigung feststehen muss, dass es zu einer mitbestimmungspflichtigen Neuregelung kommen wird (so wohl BAG vom 18.09.2001 a.a.O., II 2 b dd (2) der Entscheidungsgründe), was vorliegend im Hinblick auf das Angebot des Beklagten zu 1) zum Abschluss einer nicht mitbestimmungspflichtigen Neuregelung auszuschließen ist, dann muss man nach Auffassung der Kammer spätestens im Zeitpunkt des Auslaufens der Betriebsvereinbarung hiervon ausgehen können, wofür aber vorliegend betreffend die Einführung der Alterssicherungszulage ebenfalls nichts spricht.

    Die entscheidungserheblichen Erörterungen zu der Frage, in welchem Zeitpunkt eine Neuregelung vom Arbeitgeber beabsichtigt sein muss und in welchem Ausmaß sie mit vorhergehenden Regelungen vergleichbar sein muss, um im Falle der Kündigung einer Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung eine Nachwirkung gemäß § 77 Abs. 6 BetrVG zu begründen, sind von grundsätzlicher Bedeutung und insbesondere im Hinblick auf die dazu gemachten Ausführungen des BAG im Urteil vom 18.09.2001 (a.a.O.) als klärungsbedürftig anzusehen.

  • BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 4/05

    Änderung von Entlohnungsgrundsätzen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2008 - 14 Sa 866/08
    Hat ein nicht tarifgebundener Arbeitnehmer mit seinen Arbeitnehmern die Leistung von Zuschlägen, Zulagen, Urlaubsgeld und einer Jahressonderzuwendung vereinbart, kann auch die vollständige Streichung dieser Leistungen dem Mitbestimmungsrecht unterliegen (BAG vom 28.02.2006, 1 ABR 4/05, NZA 2006, 2823).

    Durch den Wegfall dieser Zusatzleistung gegenüber allen ab dem 01.01.1995 eingestellten Arbeitnehmern hat sich der relative Abstand der jeweiligen Gesamtvergütungen nicht geändert, wie dies etwa bei Einstellung einer für alle Vergütungs- und Lohngruppen gleich hohen Zulage der Fall wäre (dazu: BAG vom 28.02.2006 a.a.O.).

    Eine Änderung der Vergütungsordnung ergibt sich auch nicht daraus, dass nach Wegfall des Beitrages zur betrieblichen Zusatzversorgung für die ab dem 01.01.1995 eingestellten Arbeitnehmer künftig Teile der Gesamtvergütung nicht mehr als zusätzliche Einmalzahlung zu einem bestimmten Datum geleistet werden, sondern die Gesamtvergütung auf monatlich gleich bleibende Beträge verteilt wird (dazu: BAG vom 28.02.2006 a.a.O.).

  • BAG, 18.11.2003 - 1 AZR 604/02

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung über Sonderzahlungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2008 - 14 Sa 866/08
    Der Beklagte zu 1) und nunmehr auch die Beklagte zu 2) haben - was ihnen grundsätzlich nicht verwehrt ist (BAG vom 18.11.2003, 1 AZR 604/02, NZA 2004, 803) - für diese Arbeitnehmer, sofern sie nicht nach dem 01.01.1995 einen neuen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, eine eigenständige Vergütungsordnung geführt.

    Die weitere Entwicklung der unterschiedlichen Vergütungssysteme ist dann im Verhältnis untereinander nicht Gegenstand der Überprüfung nach den Maßstäben innerbetrieblicher Entgeltgerechtigkeit im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (BAG vom 18.11.2003 a.a.O.).

  • BAG, 11.06.2002 - 1 AZR 390/01

    Höhe der Vergütung bei Verstoß gegen betriebliche Vergütungsordnung - Theorie der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2008 - 14 Sa 866/08
    Dies kann bei Neueinstellungen dazu führen, dass Ansprüche auf eine höhere Vergütung als die vertraglich vereinbarte entstehen (BAG vom 11.06.2001, 1 AZR 390/01, NZA 2003, 570).

    Eine Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates bei Änderung der bisherigen Vergütungsordnung hat zur Folge, dass bislang bestehende Ansprüche der Arbeitnehmer unabhängig von ihrem Geltungsgrund nicht wirksam beseitigt werden können (BAG vom 11.06.2001 a.a.O.).

  • BAG, 26.10.1993 - 1 AZR 46/93

    Nachwirkung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2008 - 14 Sa 866/08
    Ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ist insoweit nicht gegeben (BAG vom 12.06.1975, 3 ABR 13/04, DB 1975, 1559; BAG vom 26.10.1993, 1 AZR 46/93, NZA 1994, 572; BAG vom 17.08.1999, 3 ABR 55/98, NZA 2000, 498).

    In diesem Falle wirkt die gesamte Betriebsvereinbarung gemäß § 77 Abs. 6 BetrVG nach (BAG vom 26.10.1993, 1 AZR 46/93, NZA 1994, 1072).

  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung überbetriebliche Altersversorgung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2008 - 14 Sa 866/08
    Will die Kündigung nur in Zuwachsraten eingreifen, die noch nicht erdient worden sind, genügen sachlich-proportionale Gründe (BAG vom 18.04.1989, 3 AZR 688/87, NZA 1990, 67; BAG vom 11.05.1999, 3 AZR 21/98, NZA 2000, 322).

    Für sachlich-proportionale Gründe in diesem Sinne genügen willkürfreie nachvollziehbare und anerkennenswerte Gründe, die auf einer wirtschaftlich ungünstigen Entwicklung des Unternehmens oder einer Fehlentwicklung der betrieblichen Altersversorgung beruhen können (BAG vom 11.05.1999 a.a.O.).

  • BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2008 - 14 Sa 866/08
    Ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ist insoweit nicht gegeben (BAG vom 12.06.1975, 3 ABR 13/04, DB 1975, 1559; BAG vom 26.10.1993, 1 AZR 46/93, NZA 1994, 572; BAG vom 17.08.1999, 3 ABR 55/98, NZA 2000, 498).
  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 168/86

    Beteiligung des Betriebsrats bei Teilschließung einer Unterstützungskasse

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2008 - 14 Sa 866/08
    Soweit der Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung - wie hier - über eine Unterstützungskasse abwickelt, greift diesbezüglich auch gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG kein Mitbestimmungsrecht ein (BAG vom 26.04.1988, 3 AZR 168/86, NZA 1989, 219).
  • BAG, 12.06.1975 - 3 ABR 13/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Regelung der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2008 - 14 Sa 866/08
    Ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ist insoweit nicht gegeben (BAG vom 12.06.1975, 3 ABR 13/04, DB 1975, 1559; BAG vom 26.10.1993, 1 AZR 46/93, NZA 1994, 572; BAG vom 17.08.1999, 3 ABR 55/98, NZA 2000, 498).
  • BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 410/06

    Anspruch auf Weihnachtsgeld

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2008 - 14 Sa 866/08
    Auch eine betriebliche Übung kann nur dann entstehen, wenn es an einer kollektiv- oder individualrechtlichen Grundlage für die Leistungsgewährung fehlt (BAG vom 20.06.2007, 10 AZR 410/06, NZA 2007, 1293).
  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05

    Urlaubsgeld - Bezugnahmeklausel - Formulararbeitsvertrag

  • BAG, 28.03.2000 - 1 AZR 366/99

    Ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 17.06.2003 - 3 ABR 43/02

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 688/87

    Mögliche Kündigung von Betriebsvereinbarungen über betriebliche Ruhegelder durch

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 964/08

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. September 2008 - 14 Sa 866/08 - wird zurückgewiesen.
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