Rechtsprechung
LAG Köln, 03.12.2007 - 14 Sa 989/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Befristete Erhöhung der Arbeitszeit
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Befristete Erhöhung der Arbeitszeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Befristete Erhöhung der Arbeitszeit eines Nachrichtenredakteurs
- Judicialis
TzBfG § 14; ; GBG §§ 305 ff.
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Befristete Erhöhung der Arbeitszeit eines Nachrichtenredakteurs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 31.05.2007 - 1 Ca 3694/06
- LAG Köln, 03.12.2007 - 14 Sa 989/07
- BAG, 02.09.2009 - 7 AZR 233/08
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 26.07.2006 - 7 AZR 495/05
Befristung - Rundfunkmitarbeiter - Eigenart der Tätigkeit
Auszug aus LAG Köln, 03.12.2007 - 14 Sa 989/07
Dabei ist festzuhalten, dass die Tätigkeit eines bei einem Rundfunkbetreiber angestellten Redakteurs typischerweise programmgestaltend ist, da durch die Auswahl der zu beschaffenden Beiträge bzw. das Verfassen eigener Beiträge unmittelbar Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung des Programms genommen wird (siehe BAG, Urteil vom26.07.2006 - 7 AZR 495/05 -, NZA 2007, S. 147 ff.).An einem programmgestaltenden Einfluss würde es nur fehlen, wenn die Tätigkeit als Redakteur nicht den überwiegenden Teil der Arbeitszeit ausmachen würde oder im Einzelfall nur unwesentlich Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung des Programms genommen würde (siehe BAG, Urteil vom 26.07.2006 - 7 AZR 495/05 -, NZA 2007, S. 147 ff., S. 149).
Die Befristung des Arbeitsvertrages eines programmgestaltenden Mitarbeiters mit einer Rundfunkanstalt ist anhand einer einzelfallbezogenen Abwägung zwischen dem Interesse des Arbeitnehmers an einer Dauerbeschäftigung und dem Innovationsinteresse des Arbeitgebers im Sinne einer praktischen Konkordanz vorzunehmen, wobei keiner der beiden Positionen von vorneherein ein Übergewicht zukommt (siehe BAG, Urteil vom 26.07.2006 - 7 AZR 495/05 -, NZA 2007, S. 147).
- BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 486/04
Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit
Auszug aus LAG Köln, 03.12.2007 - 14 Sa 989/07
Die Inhaltskontrolle von formularmäßig vereinbarten befristeten Erhöhungen der Arbeitszeit richtet sich nach §§ 305 ff. BGB (im Anschluss an BAG, Urteil vom 27.07.2005 - 7 AZR 486/04, NZA 2006, 40 ff.).Die Kontrolle der Befristung einer Arbeitszeiterhöhung unterfällt nicht unmittelbar den Bestimmungen der §§ 14 ff. TzBfG, sondern richtet sich nach der Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. BGB (siehe BAG, Urteil vom 27.07.2005 - 7 AZR 486/04 - NZA 2006, S. 40 ff.;… Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 8. Aufl. 2008, §§ 305 bis 310 BGB, Rz. 73 ff.;… Ascheid/Preis/Schmidt, Großkommentar zum Kündigungsrecht, 3. Auflage 2007, Einführung vor § 14 TzBfG Rz. 48 ff.).
Zwar ist es richtig, dass allein die Ungewissheit über den Arbeitskräftebedarf nicht ausreicht, um die Befristung von Arbeitsbedingungen zu rechtfertigen (siehe BAG, Urteil vom 27.07.2007 - 7 AZR 486/04 - NZA 2006, S. 40 ff.).
- BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 636/03
Befristetes Probearbeitsverhältnis - Schriftform
Auszug aus LAG Köln, 03.12.2007 - 14 Sa 989/07
Diesbezüglich ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung aber anerkannt, dass das Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG nur auf die Befristungsabrede selbst, nicht aber auf die der Befristung zugrunde liegenden sachlichen Gründe Anwendung findet (siehe BAG, Urteil vom 23.06.2004 - 7 AZR 636/03 - NZA 2004, S. 1333 ff.).Da der Befristungsgrund nicht einmal bei der Gesamtbefristung eines Arbeitsverhältnisses in der Vereinbarung angegeben werden muss (siehe BAG, Urteil vom 23.06.2004 - 7 AZR 636/03 -, NZA 2004, S. 1333 ff.), bedarf es bei einer Teilbefristung einzelner Arbeitsbedingungen erst Recht keiner Ausführung von Gründen im Vertrag, die aus Sicht des Arbeitgebers die Befristung rechtfertigen sollen.
- BAG, 18.01.2006 - 7 AZR 191/05
Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit
Auszug aus LAG Köln, 03.12.2007 - 14 Sa 989/07
Dies ist im Wege einer umfassenden Berücksichtigung und Bewertung aller rechtlich anzuerkennenden Interessen der Vertragsparteien zu ermitteln, wobei ein genereller Maßstab anzulegen ist (siehe BAG, Urteil vom 18.10.2006 - 7 AZR 191/05 - AP Nr. 8 zu § 305 BGB). - BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 406/02
Befristete Änderung der Arbeitszeit
Auszug aus LAG Köln, 03.12.2007 - 14 Sa 989/07
Auch die Klagefrist des § 17 TzBfG gilt nicht (siehe BAG, Urteil vom 04.06.2003 - 7 AZR 406/02 - NZA 2003, S. 1424 ff.).
- BAG, 02.09.2009 - 7 AZR 233/08
Befristete Arbeitszeiterhöhung - Rundfunkredakteur
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. Dezember 2007 - 14 Sa 989/07 - wird zurückgewiesen. - LAG Köln, 19.05.2011 - 13 Sa 1567/10
Verlängerung der vertraglichen Arbeitszeit; unbegründete Klage eines …
Das Berufungsgericht folgt der Interessenabwägung des Arbeitsgerichts, die der Begründung des LAG Köln im Vorprozess der Parteien mit Urteil vom 03.12.2007 - 14 Sa 989/07 folgt.