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   LG Saarbrücken, 14.05.2014 - 14 T 3/14   

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LG Saarbrücken, 14.05.2014 - 14 T 3/14 (https://dejure.org/2014,29186)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.05.2014 - 14 T 3/14 (https://dejure.org/2014,29186)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - 14 T 3/14 (https://dejure.org/2014,29186)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Kaskoversicherung - Anspruch auf Kostenersatz für gestohlenes Navigationsgerät

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 28; VVG § 30; BGB § 305 Abs. 2
    Die Einbeziehung von AVB bei einem Gruppenversicherungsvertrag erfordert keine Übergabe an die versicherte Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 1197
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 02.11.1994 - IV ZR 324/93

    Versäumung der Frist

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.05.2014 - 14 T 3/14
    Anders als - abweichend formulierte - Klauseln in der Berufsunfähigkeitsversicherung (dazu BGH, Urt. v. 2. November 1994 - IV ZR 324/93, VersR 1995, 82) oder in anderen Bedingungswerken zur Arbeitsunfähigkeitsversicherung (dazu etwa OLG Karlsruhe, RuS 2008, 520), die ausdrücklich das "Entstehen" des Anspruchs  von der rechtzeitigen Anzeige des Versicherungsfalles abhängig machen, ist die Verpflichtung des Versicherten zur Anzeige der Arbeitsunfähigkeit in den hier verwendeten Bedingungen der Antragsgegnerin nach Wortlaut und Systematik als echte Anzeigeobliegenheit ausgestaltet, deren Rechtsfolgen sich nach Maßgabe des § 28 VVG beurteilen.

    Soweit dieser Zweck bei der Auslegung anderer Bedingungswerke, namentlich der Berufsunfähigkeitsversicherung, herangezogen worden ist, um darin enthaltene Klauseln im Sinne einer Ausschlussfrist auszulegen (vgl. BGH, Urt. v. 2. November 1994 - IV ZR 324/93, VersR 1995, 82), worauf auch das OLG Celle (a.a.O.) verweist, ließ der abweichende Wortlaut dieser anderen Bedingungswerke - im Gegensatz zum vorliegenden Fall - eine dahin gehende Auslegung gerade zu.

  • OLG Celle, 31.05.2007 - 8 U 271/06

    Ansehung des § 4 Ziff. 3 S. 2 der Bedingungen für die

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.05.2014 - 14 T 3/14
    Das Amtsgericht hat - unter Berufung auf die von der Antragsgegnerin vorgelegte Entscheidung des OLG Celle (VersR 2007, 1641), die sich mit einer ähnlich formulierten, allerdings noch den Anforderungen des VVG in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung entsprechenden Bestimmung befasst hat - diese Klausel als "Ausschlussfrist" gewertet, deren Missachtung einen Anspruch auf Versicherungsleistungen für die Vergangenheit ausschließe.

    Dass Sinn und Zweck der Anzeigepflicht eine strengere Sanktion des säumigen Versicherten gebieten mögen (so OLG Celle, VersR 2007, 1641), ist in diesem Zusammenhang unerheblich, ebenso wie etwaige dahin gehende Vorstellungen der Antragsgegnerin als Verfasserin dieser Bedingungen, nachdem dieses Ziel im Bedingungswortlaut keinen Anhalt gefunden hat und damit für den Versicherten nicht erkennbar ist (vgl. BGH, Urt. v. 25. Juli 2012 - IV ZR 201/10, BGHZ 194, 208; zuletzt Urt. v. 26. März 2014 - IV ZR 422/12, WM 2014, 851).

  • BGH, 14.12.1967 - II ZR 169/65

    Rechtsstellung des Mitversicherten in der Kfz.-Versicherung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.05.2014 - 14 T 3/14
    Da der Antragsteller selbst keinen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, er vielmehr seine Vertragsstellung lediglich von der des Versicherungsnehmers - der Bank - ableitet und deshalb Rechte aus diesem Vertrag grundsätzlich nur so erwerben kann, wie die Vertragspartner sie gestaltet haben (vgl. BGH, a.a.O.; ferner auch BGH, Urt. v. 14. Dezember 1967 - II ZR 169/65, BGHZ 49, 130), mussten ihm gegenüber die Einbeziehungsvoraussetzungen des § 305 Abs. 2 BGB nicht erfüllt werden (Kammerurt. v. 17. Dezember 2013 - 14 S 6/14; OLG Köln, a.a.O.; zur entsprechenden Rechtslage bei Erfüllung der versicherungsvertragsrechtlichen Informationspflichten gem. § 7 Abs. 1 VVG s. Prölss, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 7 Rn. 5; Armbrüster, in: MünchKomm-VVG 1. Aufl., § 7 Rn. 14ff.; Franz, VersR 2008, 1565).
  • BGH, 08.01.1981 - IVa ZR 60/80

    Begriff der grobfahrlässigen Obliegenheitsverletzung; Anzeige eines

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.05.2014 - 14 T 3/14
    Dabei wäre zu beachten, dass nach hergebrachten Grundsätzen in diesen Fällen eine tatsächliche Vermutung gegen das Vorliegen von Vorsatz spricht, weil nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich der Versicherte durch willentliches Unterlassen der gebotenen Anzeige seines Versicherungsschutzes begeben möchte (vgl. BGH, Urt. v. 8. Januar 1981 - IVa ZR 60/80, VersR 1981, 321).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.05.2014 - 14 T 3/14
    Denn der durchschnittliche Versicherte ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse, auf dessen Verständnis es für die Auslegung der Versicherungsbedingungen im Rahmen der hier vorliegenden Gruppenversicherung ankommt (BGH, Urt. v. 14. Juni 2006 - IV ZR 54/05, VersR 2006, 1246; Urt. v. 11. September 2013 - IV ZR 303/12, VersR 2013, 1397; zur Auslegung von AVB grundlegend BGH, Urt. v. 23. Juni 1993 - IV ZR 135/92, BGHZ 123, 83), wird die vorstehende Regelung bei sorgfältiger, aufmerksamer Lektüre aufgrund des Wortlautes und der Systematik dahin begreifen, dass § 2 Nr. 4 RSV-AU lediglich den Zeitpunkt für die Erbringung der Versicherungsleistung betrifft, während sich die Anforderungen an die Anzeige der Arbeitsunfähigkeit und die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen dieses Erfordernis allein nach § 4 RSV-AU und § 7 AVB-RSV richten.
  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.05.2014 - 14 T 3/14
    Ein Versicherter, der, wie der Antragsteller, bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit behauptet, ist deshalb gehalten, darzulegen, welche gesundheitlichen Hindernisse ihn in welcher konkreten Weise beeinträchtigen, die Anforderungen seines Berufs zu erfüllen (vgl. OLG Hamm, VersR 2013, 358; zur Berufsunfähigkeitsversicherung auch BGH, Urt. v. 22. September 2004 - IV ZR 200/03, VersR 2005, 676; Saarl. OLG, Urt. v. 8. März 2006 - 5 u 269/05-22, VersR 2007, 96).
  • BGH, 14.06.2006 - IV ZR 54/05

    Auslegung von Satzungsbestimmungen der öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.05.2014 - 14 T 3/14
    Denn der durchschnittliche Versicherte ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse, auf dessen Verständnis es für die Auslegung der Versicherungsbedingungen im Rahmen der hier vorliegenden Gruppenversicherung ankommt (BGH, Urt. v. 14. Juni 2006 - IV ZR 54/05, VersR 2006, 1246; Urt. v. 11. September 2013 - IV ZR 303/12, VersR 2013, 1397; zur Auslegung von AVB grundlegend BGH, Urt. v. 23. Juni 1993 - IV ZR 135/92, BGHZ 123, 83), wird die vorstehende Regelung bei sorgfältiger, aufmerksamer Lektüre aufgrund des Wortlautes und der Systematik dahin begreifen, dass § 2 Nr. 4 RSV-AU lediglich den Zeitpunkt für die Erbringung der Versicherungsleistung betrifft, während sich die Anforderungen an die Anzeige der Arbeitsunfähigkeit und die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen dieses Erfordernis allein nach § 4 RSV-AU und § 7 AVB-RSV richten.
  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.05.2014 - 14 T 3/14
    Dass Sinn und Zweck der Anzeigepflicht eine strengere Sanktion des säumigen Versicherten gebieten mögen (so OLG Celle, VersR 2007, 1641), ist in diesem Zusammenhang unerheblich, ebenso wie etwaige dahin gehende Vorstellungen der Antragsgegnerin als Verfasserin dieser Bedingungen, nachdem dieses Ziel im Bedingungswortlaut keinen Anhalt gefunden hat und damit für den Versicherten nicht erkennbar ist (vgl. BGH, Urt. v. 25. Juli 2012 - IV ZR 201/10, BGHZ 194, 208; zuletzt Urt. v. 26. März 2014 - IV ZR 422/12, WM 2014, 851).
  • BGH, 08.05.2013 - IV ZR 233/11

    Gruppen-Rechtsschutzversicherung: Zulässigkeit eines rückwirkend vereinbarten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.05.2014 - 14 T 3/14
    Mit der "anderen Vertragspartei" bezeichnet das Gesetz allerdings nicht den Antragsteller, der aufgrund seines Antrages vom 8. Januar 2010 nicht Vertragspartner der Antragsgegnerin, sondern lediglich versicherte Gefahrperson im Rahmen des von einem Anderen - der Bank - bei der Antragsgegnerin abgeschlossenen Gruppenversicherungsvertrages geworden ist (OLG Köln, Beschl. v. 26. März 2010 - 20 U 198/09, als Anlage 7, Bl. 34ff. GA, von der Antragsgegnerin vorgelegt; vgl. auch BGH, Urt. v. 8. Mai 2013 - IV ZR 233/11, VersR 2013, 853).
  • BGH, 11.09.2013 - IV ZR 303/12

    Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Erlöschen des Versicherungsschutzes

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.05.2014 - 14 T 3/14
    Denn der durchschnittliche Versicherte ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse, auf dessen Verständnis es für die Auslegung der Versicherungsbedingungen im Rahmen der hier vorliegenden Gruppenversicherung ankommt (BGH, Urt. v. 14. Juni 2006 - IV ZR 54/05, VersR 2006, 1246; Urt. v. 11. September 2013 - IV ZR 303/12, VersR 2013, 1397; zur Auslegung von AVB grundlegend BGH, Urt. v. 23. Juni 1993 - IV ZR 135/92, BGHZ 123, 83), wird die vorstehende Regelung bei sorgfältiger, aufmerksamer Lektüre aufgrund des Wortlautes und der Systematik dahin begreifen, dass § 2 Nr. 4 RSV-AU lediglich den Zeitpunkt für die Erbringung der Versicherungsleistung betrifft, während sich die Anforderungen an die Anzeige der Arbeitsunfähigkeit und die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen dieses Erfordernis allein nach § 4 RSV-AU und § 7 AVB-RSV richten.
  • BGH, 26.03.2014 - IV ZR 422/12

    Betriebshaftpflichtversicherung für einen Ofenbaumeister: Haftung des

  • OLG Karlsruhe, 16.06.2005 - 12 U 381/04

    Krankentagegeldversicherung: Obliegenheitsverletzung bei Abschluss einer weiteren

  • OLG Köln, 12.06.1995 - 18 U 1/95

    Unzulässiges Bestreiten des neuen Gläubigers einer Forderungsabtretung -

  • OLG Köln, 26.03.2010 - 20 U 198/09

    Feststellung einer zukünftigen Leistungspflicht des Versicherers bzgl.

  • OLG Saarbrücken, 08.03.2006 - 5 U 269/05

    Verwirkung des Versicherungsanspruches gemäß § 12 Abs. 3 S. 1 VVG

  • OLG Hamm, 07.09.2012 - 20 W 12/12

    Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2008 - 12 U 10/08
  • KG, 03.01.2017 - 6 U 9/16

    Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Ausschlussfrist für zurückliegende

    Die Formulierung der Klausel ist auch abweichend zum Klauselwerk, das der Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken (vgl. VersR 2014, 1197 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 17) zugrunde lag, denn dort ging es nicht um das "Entstehen" des Anspruchs, sondern allein um die erstmalige Fälligkeit des Anspruchs bei verspäteter Anzeige.
  • AG Soest, 18.05.2016 - 13 C 23/16

    Anspruch eines Versicherungsnehmers gegen die Kfz-Versicherung auf Erstattung der

    Denn der Kläger selbst hat keinen Versicherungsvertrag abgeschlossen, vielmehr leitet er seine Vertragsstellung lediglich von der der Versicherungsnehmerin ab und kann deshalb Rechte aus diesem Vertrag grundsätzlich nur so erwerben, wie die Vertragspartner sie gestaltet haben (LG Saarbrücken, Beschluss vom 14.05.2014, AZ: 14 T 3/14).
  • LG Mönchengladbach, 25.08.2016 - 1 O 142/14

    Wirksamer Leistungsausschluss für Berufsunfähigkeit bei einer

    Für die Einbeziehung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in einen Gruppenversicherungsvertrag ist eine Aushändigung an die versicherte Person nicht erforderlich (Anschluss an LG Saarbrücken VersR 2014, 1197).
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