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   LAG Hamm, 02.01.2002 - 14 Ta 710/01   

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https://dejure.org/2002,23618
LAG Hamm, 02.01.2002 - 14 Ta 710/01 (https://dejure.org/2002,23618)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02.01.2002 - 14 Ta 710/01 (https://dejure.org/2002,23618)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02. Januar 2002 - 14 Ta 710/01 (https://dejure.org/2002,23618)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe wegen fehlender Mitwirkungsbereitschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)

  • LAG Hamm, 19.12.2003 - 4 Ta 605/03

    Keine PKH für das Beschwerdeverfahren, Verletzung der Mitwirkungspflicht im

    Die Aufhebung der Prozeßkostenhilfe gemäß § 124 Nr. 2 ZPO wegen Verletzung der nach § 120 Abs. 4 ZPO erforderlichen Mitwirkungspflicht setzt allerdings zusätzlich voraus, daß der ergebnislosen Aufforderung zur Vorlage einer aktuellen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse noch eine Mahnung folgt, die im PKH-Beiheft zu dokumentieren ist (LAG Hamm, Bes. v. 02.01.2002 - 14 Ta 710/01, n.v.).

    Die Feststellung eines solchen Fehlverhaltens setzt regelmäßig voraus, daß der ergebnislosen Aufforderung zur Vorlage einer aktuellen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse noch eine Mahnung folgt, die im PKH-Beiheft zu dokumentieren ist (LAG Hamm, Bes. v. 02.01.2002 - 14 Ta 710/01, n.v.).

  • LAG Hamm, 03.09.2004 - 4 Ta 575/04

    Aufhebung der PKH-Bewilligung im automationsgestützten PKH-Nachprüfungsverfahren

    Die Feststellung eines solchen Fehlverhaltens setzt regelmäßig voraus, dass der ergebnislosen Aufforderung zur Vorlage einer aktuellen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse noch eine Mahnung folgt, die im PKH-Beiheft zu dokumentieren ist (LAG Hamm, Bes. v. 02.01.2002 - 14 Ta 710/01, n.v.).

    Die Feststellung eines solchen Fehlverhaltens setzt regelmäßig voraus, dass der ergebnislosen Aufforderung zur Vorlage einer aktuellen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse noch eine Mahnung folgt, die im PKH-Beiheft zu dokumentieren ist (LAG Hamm, Bes. v. 02.01.2002 - 14 Ta 710/01, n.v.).

  • LAG Hamm, 14.07.2003 - 4 Ta 820/02

    Aufhebung der PKH-Bewilligung wegen Nichtvorlage des amtlichen Vordrucks im

    Die Feststellung eines solchen Fehlverhaltens setzt regelmäßig voraus, daß der ergebnislosen Aufforderung zur Vorlage einer aktuellen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse noch eine Mahnung folgt, die im PKH-Beiheft zu dokumentieren ist (LAG Hamm, Bes. v. 02.01.2002 - 14 Ta 710/01, n.v.).
  • LAG Hamm, 22.09.2005 - 4 Ta 395/04

    PKH-Bewilligung trotz Verfahrensunterbrechung infolge Insolvenzeröffnung

    Die Feststellung eines solchen Fehlverhaltens setzt regelmäßig voraus, dass der ergebnislosen Aufforderung zur Vorlage einer aktuellen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse noch eine Mahnung folgt, die im PKH-Beiheft zu dokumentieren ist (LAG Hamm v. 02.01.2002 - 14 Ta 710/01, n.v.).
  • LAG Hamm, 12.04.2010 - 14 Ta 657/09

    Umfang der Erklärungspflicht und Form der Erklärungen im Nachprüfungsverfahren

    In einer weiteren Entscheidung scheint die nach § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO abzugebende Erklärung mit der Formularerklärung gemäß § 117 Abs. 2 ZPO gleichgesetzt zu werden (vgl. LAG Hamm, 2. Januar 2002, 14 Ta 710/01, juris.).
  • LAG Hamm, 02.09.2004 - 4 Ta 695/03

    Vorrang der Abänderung der Ratenzahlungsanordnung vor der PKH-Aufhebung wegen

    Die Feststellung eines solchen Fehlverhaltens setzt regelmäßig voraus, dass der ergebnislosen Aufforderung zur Vorlage einer aktuellen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und/oder der "entsprechenden Belege" noch eine Mahnung folgt, die im PKH-Beiheft zu dokumentieren ist (LAG Hamm v. 02.01.2002 - 14 Ta 710/01, n.v.).
  • LAG Hamm, 27.02.2003 - 4 Ta 27/03

    Wiederholung bzw. Nachbesserung des PKH-Gesuchs mit Klageentwurf

    Die Feststellung eines solchen Fehlverhaltens setzt regelmäßig voraus, daß der ergebnislosen Aufforderung zur Vorlage einer aktuellen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zusätzlich noch eine Mahnung folgt, die im PKH-Beiheft zu dokumentieren ist (LAG Hamm v. 02.01.2002 - 14 Ta 710/01, n.v.).
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