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   LAG Berlin-Brandenburg, 22.05.2014 - 14 TaBV 184/14   

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https://dejure.org/2014,30922
LAG Berlin-Brandenburg, 22.05.2014 - 14 TaBV 184/14 (https://dejure.org/2014,30922)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.05.2014 - 14 TaBV 184/14 (https://dejure.org/2014,30922)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - 14 TaBV 184/14 (https://dejure.org/2014,30922)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit des Einsatzes eines Zeitarbeitnehmers auf einem Dauerarbeitsplatz beim Kunden

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.05.2014 - 14 TaBV 184/14
    a) Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei der vom Arbeitgeber beabsichtigten endgültigen personellen Einzelmaßnahme hat und der Arbeitgeber für die Maßnahme daher die Zustimmung des Betriebsrates bedarf (vgl. BAG, 10.07.2013, 7 ABR 91/11, NZA 2013, 1296).

    Wenn die vom Arbeitgeber gemachten Angaben nicht offenkundig unvollständig sind, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, den Betriebsrat vollständig unterrichtet zu haben, soweit der Betriebsrat keine weitergehende Unterrichtung verlangt (vgl. BAG, 10.07.2013, 7 ABR 91/11 a.a.O.).

    (3) Im Schrifttum ist umstritten, wie der Begriff "vorübergehend" in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG auszulegen ist (vgl. hierzu die Übersicht im Beschluss des BAG vom 10.07.2013, 7 ABR 91/11, NZA 2013, 1296).

    Das Bundesarbeitsgericht konnte im Beschluss vom 10. Juli 2013 (7 ABR 91/11 a.a.O.) offen lassen, wie der Begriff "vorübergehend" seiner Ansicht nach auszulegen ist.

    Der Gesetzgeber wollte mit der Einführung von § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG Unionsrecht "vollständig, Eins zu Eins" umsetzen (so die Ausführung der zuständigen Bundesministerin in der abschließenden Plenarberatung des Deutschen Bundestages, BT-Plenarprotokoll, 17. Wahlperiode, Seite 11366 (B); vgl. auch BAG 10.07.2013, 7 ABR 91/11, NZA 2013, 1296).

  • BAG, 07.11.1977 - 1 ABR 55/75

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Feststellung der Erforderlichkeit -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.05.2014 - 14 TaBV 184/14
    Danach darf der Arbeitgeber die vorläufige personelle Maßnahme nur aufrechterhalten, wenn er innerhalb von drei Tagen nach ablehnender Stellungnahme des Betriebsrats beim Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats und die Feststellung beantragt, dass die Maßnahme aus sachlichen Gründen dringend erforderliche war (vgl. BAG, 07.11.1977, 1 ABR 55/75, AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972).

    § 100 Abs. 2 Satz 1 BetrVG setzt demnach nicht unbedingt voraus, dass dem Betriebsrat vor Durchführung der angeordneten vorläufigen Personalmaßnahme Gelegenheit gegeben wird, zu deren Dringlichkeit gesondert Stellung zu nehmen (vgl. BAG, 07.11.1977, 1 ABR 55/75, AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972).

    Zeitpunkt für die Beurteilung ist der Zeitpunkt der Entscheidung des Arbeitgebers (vgl. hierzu BAG, 07.11.1977, 1 ABR 55/75, AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972 und BAG, 18.10.1988, 1 ABR 36/87, NZA 1989, 183).

  • LAG Hamburg, 04.09.2013 - 5 TaBV 6/13

    Arbeitnehmerüberlassung - Begriff "vorübergehend" iSd. § 1 Abs 1 S 2 AÜG

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.05.2014 - 14 TaBV 184/14
    Nach anderer Auffassung ist der Begriff "vorübergehend" in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG arbeitnehmer- und nicht arbeitsplatzbezogen (so z.B. LAG Düsseldorf, 02.10.2012, 17 TaBV 38/12 und LAG Hamburg, 04.09.2013, 5 TaBV 6/13, jeweils zitiert aus juris).

    Die Einschränkung des Terminus "vorübergehend" mittels einer Missbrauchskontrolle im Sinne des Vorliegens eines anerkennenswerten Grundes für den Einsatz von Leiharbeitnehmern widerspricht bereits dem Wortlaut des auszulegenden Begriff, der nichts anderes bedeutet, als "nicht von Dauer" und insoweit eine zeitliche Komponente enthält, nicht mehr und nicht weniger (vgl. LAG Hamburg, 04.09.2013, 5 TaBV 6/13, zitiert aus juris).

    Selbst wenn danach nur ein jeweils vorübergehender Einsatz der einzelnen Leiharbeitnehmer als Personen zulässig wäre, könnte durch ihren ständigen Austausch auch regelmäßiger Beschäftigungsbedarf abgedeckt werden" (vgl. zu Vorstehenden ebenso LAG Hamburg, 04.09.2013, 5 TaBV 6/13, zitiert aus juris).

  • LAG Düsseldorf, 02.10.2012 - 17 TaBV 38/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung eines Leiharbeitnehmers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.05.2014 - 14 TaBV 184/14
    Nach anderer Auffassung ist der Begriff "vorübergehend" in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG arbeitnehmer- und nicht arbeitsplatzbezogen (so z.B. LAG Düsseldorf, 02.10.2012, 17 TaBV 38/12 und LAG Hamburg, 04.09.2013, 5 TaBV 6/13, jeweils zitiert aus juris).

    Unterlässt er dies und verwendet er nur einen unbestimmten zeitlichen Begriff, so kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber einen sachlichen Grund für den vorübergehenden Einsatz fordert (vgl. LAG Düsseldorf, 02.10.2012, 17 TaBV 38/12, zitiert aus juris, m.w.N. aus der Literatur).

  • BAG, 14.04.1971 - 4 AZR 203/70

    Musikbibliothek - Bibliothek - Noten - Musikschriften - Praktische

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.05.2014 - 14 TaBV 184/14
    Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet "vorübergehend" nur zeitweilig, nur eine gewisse Zeit dauernd (vgl. BAG, 20.04.2005, 10 AZR 512/04, AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).
  • BAG, 20.04.2005 - 10 AZR 512/04

    Zulage - vorübergehend übertragene Tätigkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.05.2014 - 14 TaBV 184/14
    Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet "vorübergehend" nur zeitweilig, nur eine gewisse Zeit dauernd (vgl. BAG, 20.04.2005, 10 AZR 512/04, AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 36/87

    Zustimmungsersetzung im Falle der Verweigerung des Betriebsrats bezüglich der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.05.2014 - 14 TaBV 184/14
    Zeitpunkt für die Beurteilung ist der Zeitpunkt der Entscheidung des Arbeitgebers (vgl. hierzu BAG, 07.11.1977, 1 ABR 55/75, AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972 und BAG, 18.10.1988, 1 ABR 36/87, NZA 1989, 183).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 1/02

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Übernahme von Leiharbeitnehmern -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.05.2014 - 14 TaBV 184/14
    Die zeitliche Einsatzlimitierung in § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG alter Fassung war nicht arbeitsplatz- sondern arbeitnehmerbezogen (vgl. BAG 11.02.2002, 1 ABR 1/02, NZA 2003, 513).
  • BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12

    Kleinbetriebsklausel - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.05.2014 - 14 TaBV 184/14
    Dies wird im Übrigen auch bereits vom 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts im Rahmen der Entscheidung zur Kleinbetriebsklausel (Urteil vom 24.01.2013, 2 ARZ 140/12, NZA 2013, 726) nicht anders gesehen, wenn es heißt: "Dabei kommt es nicht darauf an, welche Bedeutung der mit Wirkung vom 1. Dezember 2011 in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG aufgenommenen Formulierung zukommt, die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher erfolgte "vorübergehend".
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12

    Besetzung eines Dauerarbeitsplatzes mit Leiharbeitnehmern - Wechsel der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.05.2014 - 14 TaBV 184/14
    So wird vertreten, dass der Einsatz von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätzen grundsätzlich unzulässig sei (so z.B. LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012, 4 TaBV 1163/12 und LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013, 24 TaBV 1868/12, jeweils zitiert aus juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 24 TaBV 1868/12

    Zustimmungsersetzung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern - Feststellung der

  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 348/10

    Pflegezeit - einmalige oder mehrmalige Inanspruchnahme

  • LAG Hessen, 20.11.2014 - 9 TaBV 108/14

    Arbeitnehmerüberlassung - Entleihhöchstdauer - Betriebsvereinbarung - Auslegung -

    Wie das LAG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 22. Mai 2014 - 14 TaBV 184/14 - Juris, Rz. 84) hervorgehoben hat, wurde die Dauer der gesetzlich zulässigen Überlassung in § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG in der jeweiligen Fassung von drei Monaten in der Zeit von 1972 bis zum 30. April 1985 im Laufe der Jahre immer weiter verlängert, nämlich auf sechs Monate bis zum 31. Dez. 1993, auf neun Monate bis zum 31. Dez. 1997, auf zwölf Monate bis zum 31. Dez. 2001, auf 24 Monate bis zum 31. Dez. 2002, ohne ausdrückliche zeitliche Begrenzung bis zum 30. Nov.

    Hamann (Anm. zu LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 22. Mai 2014 - 14 TaBV 184/14 - Juris, jurisPR-ArbR 43/2014 Anm. 2; vgl. auch Düwell, ZESAR 2011, 449) sieht in dieser unbestimmten Formulierung zwar eine verfassungsrechtlich bedenkliche Unterlassungssünde des Gesetzgebers.

  • LAG Hessen, 25.10.2016 - 15 TaBV 251/15

    Arbeitnehmerüberlassung

    Jede weitere - zeitliche oder sachliche - Einschränkung ist vom Gesetz nicht intendiert und resultiert auch nicht aus den Vorgaben der RL 2008/104/EG (vgl. ebenso LAG Hamburg 4. September 2013 - 5 TABV 6/13 - ; LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2014 - 14 TaBV 184/14 - Rz. 77, mwN.; juris).

    Unterlässt er dies und verwendet er nur einen unbestimmten zeitlichen Begriff, so ist nicht davon auszugehen, dass er einen sachlichen Grund für den vorübergehenden Einsatz fordert (vgl. LAG Düsseldorf 2. Oktober 2012 - 17 TaBV 38/12 - ; LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2014 - 14 TaBV 184/14 - Rz. 77, juris).

  • LAG Hessen, 25.10.2016 - 15 TaBV 243/15

    Beschäftigung von Leiharbeitnehmern

    Jede weitere - zeitliche oder sachliche - Einschränkung ist vom Gesetz nicht intendiert und resultiert auch nicht aus den Vorgaben der RL 2008/104/EG (vgl. ebenso LAG Hamburg 4.September 2013 - 5 TABV 6/13 - ; LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2014 - 14 TaBV 184/14 - Rz. 77, mwN.; juris).

    Unterlässt er dies und verwendet er nur einen unbestimmten zeitlichen Begriff, so ist nicht davon auszugehen, dass er einen sachlichen Grund für den vorübergehenden Einsatz fordert (vgl. LAG Düsseldorf 2. Oktober 2012 - 17 TaBV 38/12 - ; LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2014 - 14 TaBV 184/14 - Rz. 77, juris).

  • LAG Hessen, 25.10.2016 - 15 TaBV 51/16

    Arbeitnehmerüberlassung

    Jede weitere - zeitliche oder sachliche - Einschränkung ist vom Gesetz nicht intendiert und resultiert auch nicht aus den Vorgaben der RL 2008/104/EG (vgl. ebenso LAG Hamburg 4. September 2013 - 5 TABV 6/13 - ; LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2014 - 14 TaBV 184/14 - Rz. 77, mwN.; juris).

    Unterlässt er dies und verwendet er nur einen unbestimmten zeitlichen Begriff, so ist nicht davon auszugehen, dass er einen sachlichen Grund für den vorübergehenden Einsatz fordert (vgl. LAG Düsseldorf 2. Oktober 2012 - 17 TaBV 38/12 - ; LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2014 - 14 TaBV 184/14 - Rz. 77, juris).

  • LAG Hessen, 25.10.2016 - 15 TaBV 47/16

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur befristeten Beschäftigung eines

    Jede weitere - zeitliche oder sachliche - Einschränkung ist vom Gesetz nicht intendiert und resultiert auch nicht aus den Vorgaben der RL 2008/104/EG (vgl. ebenso LAG Hamburg 4. September 2013 - 5 TABV 6/13 - ; LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2014 - 14 TaBV 184/14 - Rz. 77, mwN.; juris).

    Unterlässt er dies und verwendet er nur einen unbestimmten zeitlichen Begriff, so ist nicht davon auszugehen, dass er einen sachlichen Grund für den vorübergehenden Einsatz fordert (vgl. LAG Düsseldorf 2. Oktober 2012 - 17 TaBV 38/12 - ; LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2014 - 14 TaBV 184/14 - Rz. 77, juris).

  • LAG Hessen, 25.10.2016 - 15 TaBV 250/15

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur befristeten Beschäftigung eines

    Jede weitere - zeitliche oder sachliche - Einschränkung ist vom Gesetz nicht intendiert und resultiert auch nicht aus den Vorgaben der RL 2008/104/EG (vgl. ebenso LAG Hamburg 4. September 2013 - 5 TABV 6/13 - ; LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2014 - 14 TaBV 184/14 - Rz. 77, mwN.; juris).

    Unterlässt er dies und verwendet er nur einen unbestimmten zeitlichen Begriff, so ist nicht davon auszugehen, dass er einen sachlichen Grund für den vorübergehenden Einsatz fordert (vgl. LAG Düsseldorf 2. Oktober 2012 - 17 TaBV 38/12 - ; LAG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2014 - 14 TaBV 184/14 - Rz. 77, juris).

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