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LAG Baden-Württemberg, 21.09.2010 - 14 TaBV 3/10 |
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LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. September 2010 - 14 TaBV 3/10 (https://dejure.org/2010,30567)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßige Verpflichtung des Arbeitgebers zur Freistellung eines dritten Betriebsratsmitgliedes auf Grund der Betriebsgröße; Freistellung eines dritten Betriebsratsmitgliedes bei Personalgestellung durch Universitätsklinikum
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 38 Abs. 1; BetrVG § 5 Abs. 1 S. 3
Freistellung eines dritten Betriebsratsmitgliedes bei Personalgestellung durch Universitätsklinikum - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 28.01.2010 - 5 BV 12/09
- LAG Baden-Württemberg, 21.09.2010 - 14 TaBV 3/10
- BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10
Gestellte Arbeitnehmer - Betriebsgröße
Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 21. September 2010 - 14 TaBV 3/10 - aufgehoben. - LAG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - 15 TaBV 2347/10
Personalgestellung - Wählbarkeit zum Betriebsrat
Sie sind auch bei der Größe des Betriebsrates gem. § 9 BetrVG zu berücksichtigen (ähnlich LAG Baden-Württemberg vom 21.09.2010 - 14 TaBV 3/10 - juris, hinsichtlich der Berücksichtigung bei den Schwellenwerten gem. § 38 Abs. 1 BetrVG; jetzt: 7 ABR 65/10).