Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 12.07.2011

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 28.11.2006 - 14 U 1071/06   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Virtual Personal Videorecorder

    Die Speicherung und Überlassung von Sendungen an Dritte im Rahmen eines entsprechenden Internetangebots stellt eine unzulässige Vervielfältigung dar und verletzt das Senderecht der jeweiligen Sendeunternehmen.

  • techno.lex Rechtsanwälte

    Wettbewerbswidrigkeit eines Online-Videorekorders wegen Jugendschutzverstoß

  • Telemedicus

    Online-Videorecorder ist urheberrechtswidrig

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Kurzfassungen/Presse (4)

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Shift TV rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    TV-Online-Rekorder urheberrechtswidrig

  • breuning-winkler.de (Kurzinformation)

    Von Privatsendern und Privatkopien

  • lto.de (Kurzinformation)

    Personal Video Recorder begründet Verletzung der Senderechte von Sendeunternehmen

Besprechungen u.ä.

  • CIPReport , S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    Virtual Personal Video Recorder

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • ZUM 2007, 203



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 216/06  

    Zulässigkeit der Internet-Videorecorder

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Dresden ZUM 2007, 203 = CR 2007, 662).
  • LG Köln, 28.02.2007 - 28 O 16/07  

    Speichern von Webradiosendungen auf Servern

    Insoweit kann dahinstehen, ob die Verfügungsbeklagte zu 1) auf ihrer Internetseite www.xxx Musiktitel, an denen den Verfügungsklägerinnen die ausschließlichen Verwertungsrechte zustehen, öffentlich zugänglich macht im Sinne des § 19a UrhG, weil ihr Angebot, die auf dem persönlichen Account gespeicherten Radiosendungen abzurufen, jedermann offen steht (so OLG Köln GRUR-RR 2006, 5; a.A. OLG Dresden, Urt. v. 28.11.2006, Az. 14 U 1071/06, BeckRS 2006 Nr. 14729).

    Durch das Aufzeichnen der Radioprogramme und das Speichern auf dem Server der Verfügungsbeklagten zu 1) werden die Radiosendungen und mit ihnen die streitgegenständlichen Musiktitel vervielfältigt (vgl. dazu im Einzelnen OLG Köln GRUR 2006, 5; OLG Dresden, Urt. v. 28.11.2006, Az. 14 U 1071/06, BeckRS 2006 Nr. 14729).

    Erst wenn der fertiggestellte Mitschnitt der Radiosendungen in mp3-Format auf dem dem einzelnen Kunden zugewiesenen virtuellen Speicherplatz abgespeichert ist, kann der Kunde aktiv werden und den interaktiven Abruf auslösen (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2006, 5; OLG Dresden, Urt. v. 28.11.2006, Az. 14 U 1071/06, BeckRS 2006 Nr. 14729).

    Von einer Unentgeltlichkeit im Sinne des § 53 I 2 UrhG kann aber bereits dann nicht mehr gesprochen werden, wenn die Vervielfältigungstätigkeit, d.h. das Dienstleistungsangebot insgesamt, auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist und sich nicht bloß auf die Erstattung der Unkosten beschränkt (OLG Dresden, Urt. v. 28.11.2006, Az. 14 U 1071/06, BeckRS 2006 Nr. 14729).

    Eine unmittelbare Entgeltlichkeit der einzelnen Vervielfältigung ist nach Sinn und Zweck des Privilegierungstatbestandes nicht erforderlich (OLG Dresden, Urt. v. 28.11.2006, Az. 14 U 1071/06, BeckRS 2006 Nr. 14729 mit zustimmender Anmerkung Dr. Raitz in BeckRS 2006).

  • BGH, 06.07.2009 - I ZR 216/06  
    OLG Dresden, Entscheidung vom 28.11.2006 - 14 U 1071/06 -.
  • LG Berlin, 11.01.2011 - 16 O 494/09  

    Urheberrechtliche Zulässigkeit eines Webradio-Aufnahmedienstes

    Zwar ist der Klägerin zuzugeben, dass bei einer wertenden Betrachtungsweise der Art und Weise, wie es zur Herstellung der Kopien kommt, unter Einbeziehung der Zwecksetzung des Urheberrechtsgesetz erhebliche Argumente dafür sprächen, die Beklagte als die Herstellerin anzusehen (vgl. zu einer solchen wertenden Betrachtungsweise OLG Dresden, Urteil v. 28.11.2006, Az. 14 U 1071/06, das durch das genannte Urteil des Bundesgerichtshofs aufgehoben wurde).

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   OLG Dresden, 12.07.2011 - 14 U 1071/06   

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